Norm: MRG §37 Abs3 Z19
Rechtssatz: Billigkeitsentscheidung bei Barauslagen. Auf einen Erfolg des Vermieters gegenüber der Entscheidung der Schlichtungsstelle kommt es nicht an. Hier hatte der Mieter mit seinem nicht eingegrenzten Zinsüberschreitungsantrag insoweit Erfolg, wie der Mietzins 22,5 % des zulässigen Überschritt. Kostenteilung für Sachverständigenkosten 1/4 Mieter, 3/4 Vermieter. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z19
Rechtssatz: Billigkeitsentscheidung bei Barauslagen. Auf einen Erfolg des Vermieters gegenüber der Entscheidung der Schlichtungsstelle kommt es nicht an. Hier hatte der Mieter mit seinem nicht eingegrenzten Zinsüberschreitungsantrag insoweit Erfolg, wie der Mietzins 22,5 % des zulässigen Überschritt. Kostenteilung für Sachverständigenkosten 1/4 Mieter, 3/4 Vermieter. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 AMRG §37 Abs3 Z18
Rechtssatz: Der Revisionsrekurs ist zurückzuweisen, wenn die als erheblich vorgetragene Rechtsfrage nach dem festgestellten Sachverhalt nicht entscheidungsrelevant ist. Entscheidungstexte 5 Ob 185/04y Entscheidungstext OGH 28.09.2004 5 Ob 185/04y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...