Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag, die Zweitantragsgegnerin als Verwalterin abzuberufen und statt ihrer einen Verwalter im Sinn des § 19 WEG 2002 zu bestellen, ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung mit dem angefochtenen Sachbeschluss; es sprach aus, der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteige nicht 10.000 EUR und der Revisionsrekurs sei nicht zulässig. Dagegen richtet sich der als „I. a.o. Revisionsrekurs der Antragstellerin" bezeichnetes Rechtsmittel... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Marinka B*****, vertreten durch Dax, Klepeisz und Partner Rechtsanwaltspartnerschaft in Güssing, gegen die beklagten Parteien 1.) Franz B*****, vertreten durch Mag. Helmut Kröp... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragstellerin Mag. Dr. Edith W*****, vertreten durch Mag. Dr. Erhard Buder und DDr. Gabriele Herberstein, Rechtsanwälte in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Veysel U*****, und sämtliche übrige Mieter des Hauses ***** (2. bis 77. Antragsgegner), ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsgegner war vom 22. 7. 1988 bis März 2002 Hauptmieter der gesamten Liegenschaft EZ 69 GB ***** im Gesamtausmaß von 758 m², auf der sich das Haus B***** sowie eine Fabrikationshalle befinden. Im Jahr 1998 schloss der Antragsteller mit dem Erstantragsgegner einen schriftlichen Untermietvertrag beginnend mit 1. 6. 1998 über die auf der Liegenschaft gelegene Lagerhalle samt Schuppen zum Betrieb einer Handels- und Produktionsstätte. Der Erstantragsgegner war d... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Verfahren ist nicht mehr das Recht des Antragstellers als Bestandgeber, von der Antragsgegnerin eine Anhebung des Hauptmietzinses nach § 12a Abs 3 MRG zu begehren, strittig, sondern ausschließlich die Frage der Höhe des angemessenen Hauptmietzinses. Im vorliegenden Verfahren ist nicht mehr das Recht des Antragstellers als Bestandgeber, von der Antragsgegnerin eine Anhebung des Hauptmietzinses nach Paragraph 12 a, Absatz 3, MRG zu begehren, strittig, so... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach dem am 5. November 2007 verstorbenen Robert Michael L*****, überließ das Erstgericht seiner Tochter Kunigunde W*****, mit Beschluss vom 12. 12. 2007 (ON 15) die Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft gegen Bezahlung der Gerichtsgebühren von 145 EUR und der Forderung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern von 49,74 EUR sowie in Anrechnung ihrer eigenen Forderung aus den Begräbniskosten an Zahlungs statt. Das Rekursgericht gab dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11. 8. 2003 ereignete sich im asiatischen Teil der Türkei bei Dunkelheit auf einer unbeleuchteten Hauptstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Erstbeklagte (= Ehegatte der Klägerin) als Lenker und Halter eines in Österreich zugelassenen und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW und ein vor dem Beklagtenfahrzeug fahrender türkischer Traktor samt Anhänger, jeweils unbeleuchtet, beteiligt waren. Kennzeichen, Lenker, Eigentümer, Halter und Haftpflich... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 11. 7. 2007 erhöhte das Erstgericht die monatliche Unterhaltsleistung des Vaters von 242 EUR ab 1. 1. 2003 auf 294 EUR, ab 1. 10. 2003 auf 430 EUR, ab 1. 1. 2004 auf 620 EUR und ab 1. 7. 2007 auf 710 EUR monatlich. Das darüber hinausgehende Mehrbegehren von monatlich 52 EUR ab 1. 7. 2007, von 310 EUR ab 1. 10. 2003, von 120 EUR ab 1. 1. 2004 und von 30 EUR ab 1. 7. 2007 wies es ab. Weiters verpflichtete das Erstgericht den Vater zum Ersatz von Sonderb... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach der am 11. September 2006 verstorbenen Erika B*****, wurden am 15. 9. 2006 über Antrag der Natalie M***** die beiden Wohnungen, in denen sich die Verstorbene zuletzt aufgehalten hatte, versiegelt. Das Verfahren zur Entscheidung über das Erbrecht ist noch anhängig. Mit Beschluss vom 21. 11. 2007 nahm das Erstgericht den Zwischenbericht des Verlassenschaftskurators abhandlungsgerichtlich genehmigend zur Kenntnis (Punkt 1) und ermächtigte... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte verkaufte innerhalb von zwei Monaten 7 Motorräder und ca 12 Mal Motorradzubehör (Motorradhelme und Stiefel), weiters kaufte er zwischen Sommer 2005 und Ende November 2005 zumindest 16 Motorräder und 4 Mal Motorradzubehör ein. Sowohl für die Verkäufe als auch für die Ankäufe bediente er sich der Internet-Plattform „eBay". Der Beklagte erzielte bei diesen An- und Verkäufen einen geringen Gewinn bzw erhielt von den Personen, deren Motorräder er an- und verka... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hob mit seinem Sachbeschluss zwei Beschlüsse der Wohnungseigentümer der Wohnhausanlage *****, ***** Straße *****, als rechtsunwirksam auf. Diese Entscheidung bestätigte das Rekursgericht mit dem angefochtenen Sachbeschluss. Es sprach aus, der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteige nicht 10.000 EUR und der Revisionsrekurs sei nicht zulässig. Gegen die Entscheidung des Rekursgerichts richtet sich der „Revisionsrekurs“ der Zweitantragsgegnerin, den das... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §25 Abs1 Z4KO §7KO §8aKO §10KO §12a MRG §37 Abs3 Z12 WEG 2002 §34 Abs3 WEG 2002 §52 Abs1 Z6 WEG 2002 §52 Abs2 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat der Antragsgegnerin mit rechtskräftigem Sachbeschluss vom 23. 3. 2004 (ON 13) aufgetragen, sämtliche Belege betreffend die Abrechnung der Bewirtschaftungskosten der Jahre 2000 und 2001 zu nummerieren und den Antragstellern Einsicht in diese nummerierten und geordneten Belege zu gewähren, diese Abrechnungen in bestimmten, näher bezeichneten Punkten richtig zu stellen und zu ergänzen und für das Jahr 2002 eine ordnungsgemäße und richtige Abrechnung zu... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §25 Abs1 Z4KO §7KO §8aKO §10KO §12a MRG §37 Abs3 Z12 WEG 2002 §34 Abs3 WEG 2002 §52 Abs1 Z6 WEG 2002 §52 Abs2 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58... mehr lesen...
Begründung: Die volljährige Antragstellerin strebte mit ihrem am 20. 7. 2007 eingebrachten Antrag die Erhöhung des von ihrem Vater monatlich zu leistenden Unterhalts von 145,34 EUR auf 330 EUR ab Juli 2004 an. Das Erstgericht wies den Erhöhungsantrag für den Zeitraum vom 20. 7. bis 31. 8. 2004, für den August 2005, den August 2006 und für den September 2007 ab. Es gab dem Erhöhungsantrag für den Zeitraum vom September 2004 bis Juli 2005, vom September 2005 bis Juli 2006, vom Septe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Klage sofort - noch vor ihrer Zustellung an die Beklagten - wegen Unzuständigkeit zurück. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich der Revisionsrekurs des Klägers, der jedoch verspätet ist: Die Frist zur Erhebung eines (Revisions-)Rekurses beträgt 14 Tage, im Fall der Zurückweisung einer Klage nach Eint... mehr lesen...
Begründung: Dem Minderjährigen wurden mit rechtskräftigem Beschluss des Erstgerichts vom 11. 2. 2005 auf die Unterhaltsverpflichtung seines Vaters gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG für die Zeit vom 1. 1. 2005 bis 31. 12. 2007 Vorschüsse in der Höhe von monatlich 230 EUR gewährt. Dem Minderjährigen wurden mit rechtskräftigem Beschluss des Erstgerichts vom 11. 2. 2005 auf die Unterhaltsverpflichtung seines Vaters gemäß Paragraphen 3, 4, Ziffer eins, UVG für die Zeit vom 1. 1. 2005 bis 31. 12. ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist die Tochter des Antragsgegners. Dieser wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 18. 12. 2007 zur Leistung monatlicher Unterhaltsbeiträge von 330 EUR ab 1. 4. 2005 verpflichtet. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Beschluss richtet sich der „außerordentliche" Revisionsrekurs des Antragsgegners. Nach § ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses G***** in 1010 Wien. Die Antragsgegnerin ist Mieterin der in diesem Haus gelegenen Wohnung Nr 13. Am 1. 7. 2005 fand ein Verwalterwechsel statt. Die neue Hausverwaltung führte eine angekündigte Hausbegehung durch, um den Zustand des Hauses und der Bestandobjekte zu ermitteln. Dabei sollte auch festgestellt werden, ob nicht Schäden bestünden, die von der Antragstellerin zu beheben wären. Der konkrete Anlass für den Wunsch ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragsgegnerin ist Miteigentümerin einer Liegenschaft in Wien; mit ihren Anteilen ist unter anderem Wohnungseigentum an der Wohnung Top 15 verbunden. Die Zweitantragsgegnerin ist Wohnungseigentümerin des Geschäftslokals Top 4/5. Wohnungseigentum wurde 2001 begründet. Die Erstantragstellerin ist seit 1994 Hauptmieterin der Objekte Top 4, 4a und 5. Der Hauptmietvertrag des Zweitantragsstellers für das Objekt Top 15 wurde vor der Anmerkung der Zusage der Einräumu... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist zu 169/1521 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** Innsbruck, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist. Die beiden weiteren Antragstellerinnen, die sich am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligen, und die Antragsgegner sind die übrigen Miteigentümer der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. Die Erstantragsgegnerin war auch die Errichterin dieses und dreier weiterer Häuserblocks der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. M... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1.) Dr. Zoltan N*****, vertreten durch Mag. Helmut Scheuch, Rechtsanwalt in Wien, 2.) Dr. Gabriele F*****, gegen die Antragsgegner 1.) Gebäudeverwaltung ***** K***** GmbH, *****, 2.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Gernot W*****, vertreten durch Wildmoser/Koch & Partner Rechtsanwälte GmbH in Linz, gegen die beklagten Parteien 1. W***** GmbH, *****, 2. Werner W*****, wegen Feststellung (Streitwert: 50.... mehr lesen...
Norm: ZPO §38 AußStrG 2005 §6 Abs4 MRG §37 Abs3 ZPO § 38 heute ZPO § 38 gültig ab 01.01.1898 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin leitete bei der Schlichtungsstelle ein Verfahren zur Überprüfung der Betriebskostenabrechnung ein und nannte als Antragsgegnerin die im Grundbuch eingetragene Liegenschaftseigentümerin, vertreten durch die Beklagte. Tatsächlich verwaltet zwar die Beklagte die Liegenschaft, jedoch nicht für die Liegenschaftseigentümerin, sondern für die im Grundbuch einverleibte Baurechtsberechtigte. Die hier Beklagte, vertreten durch die Beklagtenvertreter, stellte im Ver... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschlüssen vom 15. 6. 2007 ersuchte das Erstgericht den Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz, mit der Auszahlung der Unterhaltsvorschüsse von (bisher) jeweils 474,51 EUR für die beiden Minderjährigen mit Ablauf des Mai 2007 innezuhalten und nur noch Vorschüsse von 90 EUR für Christina und 80 EUR für Tobias (also um 384,51 EUR bzw 394,51 EUR weniger) auszubezahlen, weil der Vater Unterhaltsherabsetzungsanträge auf die genannten Beträge ab 1. 6. 2007 gestellt hab... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z17MRG idF vor dem WohnAußStrBeglG §37 Abs3 Z19WohnAußStrBeglG Art10 §2 Abs3 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte für eine bestimmte Geschäftsräumlichkeit die Überprüfung der Zulässigkeit des begehrten Hauptmietzinses, die Feststellung des angemessenen Mietzinses mit 10.251,65 S bzw 11.259,65 S, die Feststellung, dass der begehrte Mietzins von 2.071,21 EUR überhöht und unzulässig sei sowie die Herabsetzung des Hauptmietzinses auf einen Gesamtmietzins von 818,27 EUR. Der frühere Bestandnehmer sei in Konkurs verfallen. Die Antragstellerin habe das Bestan... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z17MRG idF vor dem WohnAußStrBeglG §37 Abs3 Z19WohnAußStrBeglG Art10 §2 Abs3 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Frederick L*****, vertreten durch Schuppich Sporn & Winischhofer, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Parte... mehr lesen...