Norm: MRG §37 Abs3 Z17WEG2002 §34 Abs1
Rechtssatz: Kein Kostenersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber dem Verwalter für die Belegeinsicht. Entscheidungstexte 40 R 163/07b Entscheidungstext LG für ZRS Wien 10.07.2007 40 R 163/07b Schlagworte Einsicht in die Belege; Jahresabrechnung; Erzwingung der Abrechnung ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z17WEG2002 §34 Abs1
Rechtssatz: Kein Kostenersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber dem Verwalter für die Belegeinsicht. Entscheidungstexte 40 R 163/07b Entscheidungstext LG für ZRS Wien 10.07.2007 40 R 163/07b Schlagworte Einsicht in die Belege; Jahresabrechnung; Erzwingung der Abrechnung ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z17
Rechtssatz: Die in § 37 Abs 3 Z 17 MRG angeordnete Beschränkung des Kostenersatzanspruchs auf den zweckentsprechenden Verfahrensaufwand rechtfertigt keinen Zuspruch von Kosten der Rechtsmittelbeantwortung, wenn in dieser nicht auf die Unzulässigkeit des gegnerischen Rechtsmittels hingewiesen wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 123/07k Entscheidungstext OGH 03.07.2007... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z17
Rechtssatz: Die in § 37 Abs 3 Z 17 MRG angeordnete Beschränkung des Kostenersatzanspruchs auf den zweckentsprechenden Verfahrensaufwand rechtfertigt keinen Zuspruch von Kosten der Rechtsmittelbeantwortung, wenn in dieser nicht auf die Unzulässigkeit des gegnerischen Rechtsmittels hingewiesen wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 123/07k Entscheidungstext OGH 03.07.2007... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z17ZPO §54 Abs2
Rechtssatz: Im außerstreitigen Wohnrechtsverfahren können nachträglich die Kosten binnen 4 Wochen verzeichnet werden, wenn den Parteien die bevorstehende Fassung des Sachbeschlusses nicht mitgeteilt und Gelegenheit gegeben wurde, das Kostenverzeichnis zu legen. Entscheidungstexte 40 R 106/07w Entscheidungstext LG für ZRS Wien 25.05.2007 40 R 1... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z17ZPO §54 Abs2
Rechtssatz: Im außerstreitigen Wohnrechtsverfahren können nachträglich die Kosten binnen 4 Wochen verzeichnet werden, wenn den Parteien die bevorstehende Fassung des Sachbeschlusses nicht mitgeteilt und Gelegenheit gegeben wurde, das Kostenverzeichnis zu legen. Entscheidungstexte 40 R 106/07w Entscheidungstext LG für ZRS Wien 25.05.2007 40 R 1... mehr lesen...