Norm: MRG §37 Abs3 Z16 MRG §37 Abs3 T17 MRG §37 Abs3 Z18 ZPO §521a Abs1 Z3 ZPO §521a Abs2 ZPO §527 Abs2 B1 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16 MRG §37 Abs3 T17 MRG §37 Abs3 Z18 ZPO §521a Abs1 Z3 ZPO §521a Abs2 ZPO §527 Abs2 B1 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümerin des Hauses Graz, *****, in dem die Antragstellerin die im 3.Stock gelegene Wohnung Nr. 9 gemietet hat. Die Antragstellerin hatte die Montage einer Satellitenempfangsanlage entsprechend dem Stand der Technik auf ihre Kosten veranlaßt. In diesem Haus besteht keine Einrichtung zum Empfang von Satellitensendungen, sodaß ein Anschluß an eine bestehende Einrichtung nicht möglich ist. Die Antragstellerin begehrt - nach vorausgehendem ... mehr lesen...
Begründung: Der mit Klage angerufene Streitrichter erklärte die vom Kläger gewählte Verfahrensart für das Feststellungsbegehren, eine Erhöhung der Nutzungsgebühr hinsichtlich eines bestimmten Reihenhauses aus dem Titel "Finanzierungskosten Küchenmöbel und Badezimmermöbel" sei nicht gerechtfertigt gewesen und sei nicht gerechtfertigt, (im Hinblick auf die §§ 14 und 22 WGG) für unzulässig und trat die Rechtssache insoweit dem Außerstreitrichter ab. Der mit Klage angerufene Stre... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht gegen die Beklagte, die sie in der Klage als R***** VertriebsgmbH bezeichnete, Ansprüche aus einer unberechtigten Entlassung geltend. Über Einwand der mangelnden Passivlegitimation, die die Beklagte darauf stützte, daß im Firmenbuch zwar eine Gesellschaft mit der Firma R***** Vertriebs- und HandelsgmbH sowie eine Gesellschaft mit der Firma R***** VertriebskoordinationsgmbH eingetragen seien nicht jedoch die in Anspruch genommene R***** Vertrieb... mehr lesen...
Norm: JN §40a MRG §37 Abs3 Z15 MRG §37 Abs3 Z18 ZPO §528 Abs2 Z2 K JN § 40a heute JN § 40a gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geänder... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin, eine gemeinnützige Bauvereinigung, ist Eigentümerin des Hauses L***** in L*****, das während des Zweiten Weltkrieges erbaut wurde. Die Antragsteller sind seit 1.7.1980 Mieter einer in diesem Haus gelegenen, 82 m2 großen Wohnung. Im Mietvertrag wurde unter anderem vereinbart, daß die Vermieterin zur Erhöhung des Mietzinses berechtigt ist, wenn dies zur Sicherung ausreichender Wirtschaftlichkeit im Sinne des WGG und seiner Durchführungsverordnun... mehr lesen...
Norm: JN §40a MRG §37 Abs3 Z15 MRG §37 Abs3 Z18 ZPO §528 Abs2 Z2 K JN § 40a heute JN § 40a gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geänder... mehr lesen...
Norm: JN §40a MRG §37 Abs3 Z15 MRG §37 Abs3 Z18 ZPO §528 Abs2 Z2 K JN § 40a heute JN § 40a gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geänder... mehr lesen...
Norm: MRG §18 MRG §19 MRG §37 Abs3 Z16 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 18 gültig von 01.07.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 18 gültig von 21.02.1997... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - den Antrag der Antragstellerin auf Erhöhung der Hauptmietzinse nach den §§ 18 ff MRG mittels Sachbeschlusses zurück, weil die Antragstellerin es trotz Aufforderung unterlassen habe, Kostenvoranschläge über die unmittelbar bevorstehenden Erhaltungsarbeiten in dreifacher Ausfertigung sowie einen Finanzierungsplan samt allfälligen Kreditzusagen vorzulegen. Mit dem Antrag sei lediglich... mehr lesen...
Norm: MRG §18 MRG §19 MRG §37 Abs3 Z16 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 18 gültig von 01.07.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 18 gültig von 21.02.1997... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht die erstgerichtliche Zurückweisung des Sachantrages bestätigt, es möge festgestellt werden, ob und in welchem Umfang die Antragstellerin zur Rückzahlung des Darlehens beizutragen hat, das vom Hausverwalter zur Abdeckung der Kosten von Sanierungsarbeiten zur Behebung von Setzungsschäden an den Häusern H*****straße 82, 84, 86 und 88 aufgenommen wurde. Beide Vorinstanzen waren der Meinung, dieses Begehren sei im str... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Beschluß vom 30.12.1993 hat das Erstgericht die zu 22 Cg 313/93t eingebrachte, ein Geldleistungsbegehren von S 350.000 s.A. enthaltende Klage nach Eintritt der Streitanhängigkeit wegen sachlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen; das von der Klägerin angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung mit dem Ausspruch, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Der Rechtsmittelausschluß wurde mit dem ... mehr lesen...
Begründung: Nach der Aktenlage ist der Antragsteller grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** I***** mit dem Haus E*****gasse Nr.3 in G*****. Mit Bescheid der Schlichtungsstelle der Stadt Graz vom 14.6.1991 wurde ihm zur Durchführung von Instandhaltungsarbeiten für die Zeit vom 1.7.1991 bis 30.6.2001 die Anhebung der Hauptmietzinse von acht Wohnungen bzw Geschäftsräumlichkeiten dieses Hauses bewilligt, wobei das Objekt Nr.5, das auf d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte eine Mahnklage gegen "Dieter H*****" ein; das Erstgericht erließ antragsgemäß den Zahlungsbefehl vom 18.11.1992. Nach Zustellanständen beantragte der Kläger die Berichtigung der Bezeichnung der beklagten Partei auf "Peter H*****". Diesen Antrag wies das Erstgericht mit Beschluß vom 9.6.1993 (ON 9) ab. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Klägers gab das Rekursgericht mit Beschluß vom 20.7.1993, 5 R 268/93-12, nicht Folge und sprach aus, daß der Re... mehr lesen...
Norm: BauRGNov 1990 ArtIII Abs6 MRG §37 Abs3 Z12 ZPO §266 DIII MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 3... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegnerin steht das Baurecht an einer im Eigentum der Antragstellerin stehenden Liegenschaft zu. Gemäß § 10 des Baurechtsvertrages vom 7.11.1978/7.12.1978 (Beilage C) hat die Bauberechtigte einen jährlichen Bauzins von S 50.652,- zu entrichten. Der Bauzins ist bis zum 2.Jänner eines jeden Jahres für das vergangene Kalenderjahr fällig. Der Antragsgegnerin steht das Baurecht an einer im Eigentum der Antragstellerin stehenden Liegenschaft zu. Gemäß Paragrap... mehr lesen...
Norm: BauRGNov 1990 ArtIII Abs6 MRG §37 Abs3 Z12 ZPO §266 DIII MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 3... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z8 MRG §37 Abs3 Z2 WGG §22 Abs4 Z2 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, ein V*****-Pensionist, begehrte mit Antrag vom 26.3.1991 gemäß § 37 Abs 1 Z 8 MRG die Feststellung, daß sein Mietobjekt den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes unterliege, daß ab 1.1.1991 mit der Vorschreibung eines Hauptmietzinses von S 436,58 das Zinsausmaß in unzulässiger Weise überschritten worden sei. Es möge auch festgestellt werden, daß der Hauptmietzins laut Mietvertrag S 271,- betrage und daß nur dieser Hauptmietzins zu zahlen sei. Sch... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist eine gemeinnützige Bauvereinigung, deren zumindest Mehrheitseigentümer die V***** AG (V-AG) ist. Sie ist Eigentümerin der von einer anderen gemeinnützigen Bauvereinigung vor 1979 und nach 1954 errichteten Häuser, in denen die Antragsteller Wohnungen noch von der Rechtsvorgängerin der Antragsgegnerin gemietet haben. Die Antragsteller waren Dienstnehmer der V-AG; die Wohnungen wurden ihnen auf Grund dieses Dienstverhältnisses vermietet (ON 10... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z8 MRG §37 Abs3 Z2 WGG §22 Abs4 Z2 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Mehrheitseigentümerin einer Liegenschaft, die Kläger und andere nicht am Verfahren beteiligte Personen sind die übrigen Eigentümer dieser Liegenschaft. Der Erstkläger begehrt mit seiner mehrfach ausgedehnten Klage zuletzt S 128.788,88, die Zweitklägerin S 128.089,94 und die Drittklägerin S 398.205,50 sA als Ersatz für den Schaden, den sie in der Zeit vom 29.2.1984 bis einschließlich Juli 1991 dadurch erlitten haben sollen, daß ihnen die beklagte ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z13WGG 1979 §22 Abs2 Z2WGG 1979 §22 Abs4WGG 1979 §22 Abs4 Z1 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Nutzer der Wohnanlage E***** in Salzburg, die wirtschaftlich sowie verwaltungstechnisch zusammengehörige Objekte auf drei Grundbuchskörpern umfaßt und von der gemeinnützigen W*****gesellschaft m.b.H. ***** (jetzt eine Aktiengesellschaft) auf einem vom B***** N***** zur Verfügung gestellten Baurechtsgrund errichtet wurde. Über das Vermögen dieser gemeinnützigen Bauvereinigung wurde vom Landesgericht Salzburg am 28. März 1990 der Konkurs eröffn... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, eine gemeinnützige Bauvereinigung, die als Wohnungseigentumsorganisatorin das Bauvorhaben G***** abwickelte und auf Grund der Endabrechnung vom November 1988 nunmehr Nachforderungen gegen die Käufer der Eigentumswohnungen geltend macht, stellte am 23.7.1992 beim Bezirksgericht Salzburg den Antrag, die Angemessenheit der begehrten und vereinbarten Preise auf Grund der (gleichzeitig vorgelegten) Endabrechnungen (Gesamtabrechnungen) der Häuser 1 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mit- und Wohnungseigentümer des von der Zweitantragsgegnerin verwalteten Geschäfts- und Wohnzentrums L*****, repräsentieren aber nur eine Minderheit der Anteile. Sie haben beim Erstgericht im außerstreitigen Verfahren den Antrag gestellt, 1.) der Zweitantragsgegnerin (gegen die ein Verfahren auf Abberufung als Hausverwalterin läuft) aufzutragen, die Hausverwaltung (vorläufig) auch bezüglich der in Block B konzentrierten Wohnungseigentumsein... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z13WGG 1979 §22 Abs2 Z2WGG 1979 §22 Abs4WGG 1979 §22 Abs4 Z1 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16 MRG §37 Abs3 Z17 MRG §37 Abs3 Z18 ZPO §528 Abs2 Z2 K ZPO §538 ZPO §543 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 ... mehr lesen...