Norm: MRG §17MRG §37 Abs1 Z9
Rechtssatz: In einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 9 MRG kann ein vom Verhältnis der Nutzflächen (§ 17 MRG) abweichender Verteilungsschlüssel für einen bereits zurückliegenden Zeitraum festgelegt werden. Eine solche nachträgliche Änderung ist in berichtigender Auslegung des § 17 MRG aus der Erwägung zu billigen, dass dem Mieter, der unverhältnismäßig hohe Betriebskosten verursacht, aus Billigkeitsgründen allein das Üb... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z4MRG §17MRG §37 Abs1 Z9
Rechtssatz: Die Verjährungsfrist für Betriebskostennachforderungen des Vermieters, die daraus resultieren, dass in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 9 MRG ein vom Verhältnis der Nutzflächen § 17 MRG abweichender Verteilungsschlüssel für einen bereits zurückliegenden Zeitraum festgelegt wird, kann frühestens mit der im Msch-Verfahren hierüber ergangenen Entscheidung beginnen. Auf die Frage der Kenntnis o... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Entscheidungsgegenstand in einem Verfahren nach § 22 Abs 1 Z 6 WGG besteht - vergleichbar einer Angelegenheit nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG - nicht aus einem Geldbetrag, sondern primär aus einem Feststellungsbegehren (vgl 5 Ob 82/93 = MietSlg 45.500; 5 Ob 197/98a = EWr III/528 Z/58 = WoBl 2000, 125/67). § 22 Abs 4 Z 8 MRG sieht in solchen Sachen überhaupt nur dann die Anrufung des Obersten Gerichtshofes vor, wenn der Wert... mehr lesen...
Begründung: Sämtliche Antragsteller sind Mieter von Reihenhäusern der Wohnhausanlage ***** in*****, die im Eigentum der Antragsgegnerin steht. In der Reihe 8 dieser Reihenhausanlage stehen insgesamt 13 freistehende Einzelhäuser mit integrierter Garage. In den Vorverträgen, welche zwischen den Mietern und der Antragsgegnerin in den Jahren 1989 und 1990 abgeschlossen wurden, ist in der Aufstellung des Finanzierungsbeitrages (für die Grund- und Baukosten) unter Baukosten ein "Zusch... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §1 A1JN §1 DVkMRG §37 Abs1MRG §37 Abs3WEG §26 Abs2WEG 2002 §52 Abs1WGG §14 Abs1WGG §22 Abs1 Z6
Rechtssatz: Ein selbständiges Begehren auf Feststellung der zivilrechtlichen Ungültigkeit von Vereinbarungen beziehungsweise deren Anfechtung ist dem Rechtsweg vorbehalten, wenn sie auch als Vorfragen durchaus zulässigerweise in einem Außerstreitverfahren, etwa nach § 22 Abs 1 Z 6 WGG geprüft werden können. (Hier: Begehren auf eine ... mehr lesen...
Begründung: Am 28. 1. 1999 stellte die Antragstellerin bei der Schlichtungsstelle des magistratischen Bezirksamts für den 1. Bezirk in ***** einen auf § 37 Abs 1 Z 14 iVm § 27 MRG gestützten Antrag auf Rückzahlung einer verbotenen Ablöse in Höhe von (zuletzt) S 12,966.000, wobei mit diesem Antrag die Antragsgegnerin als Hauptmieterin der Geschäftsräumlichkeiten top Nr 3b, 102 und 103 im Haus R***** in *****in Anspruch genommen wurde. Am 28. 1. 1999 stellte die Antragstellerin b... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hat das Rekursgericht - wie hier - eine Verletzung der erstrichterlichen Erhebungs- bzw Anleitungspflicht verneint, dann könnte ein solcher Stoffsammlungsmangel in dritter Instanz nur dann aufgegriffen werden, wenn dies mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten oder rechtlich unhaltbaren
Begründung: geschehen wäre (vgl 5 Ob 63/00a = EWr I/37/184 mwN). Der in diesem Zusammenhang vom RR-Werber relevierte Untersuchungsg... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Sachantrag der Antragsteller ab, dem Antragsgegner die Entfernung folgender Bauten aufzutragen: Die im Plan Beilage A rot dargestellten, konsenswidrig hergestellten Bauten einschließlich der in seinem Bestandobjekt errichteten Stiege, das Schwimmbecken laut Foto Beilage C, die Satellitenantenne laut Foto Beilage D und die Gartenhütte laut Foto Beilage E. Die Voreigentümerin habe diesen Veränderungen zugestimmt; die Antragsteller seien an die Zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach dem Endbeschluss des Erstgerichts vom 30. 4. 1998, in der Sache bestätigt mit Beschluss des Rechtsmittelgerichts vom 26. 6. 1998, hat unter anderem der Kläger durch die Sperre des Parkplatzes, das Aufstellen eines Baggers, Entfernung der Asphaltdecke und Aushebung einer Baugrube die beklagte Partei im ruhigen Besitz der aus sechs näher bezeichneten Grundstücken bestehenden Hoffläche samt Einfahrt und eines Geschäftslokals gestört, ferner die Baugrube wi... mehr lesen...
Norm: EO §35gZPO §458MRG §8 Abs2MRG §37 Abs1 Z5
Rechtssatz: Der im Besitzstörungsverfahren erwirkte Rechtsschutz erlischt erst, wenn eine gegenteilige rechtskräftige petitorische Entscheidung vorliegt, die den Oppositionsgrund gemäß § 35 EO bildet. Wie eine petitorische Entscheidung in diesem Sinne ist auch eine zur Duldung des ursprünglich "besitzstörenden Verhaltens" verpflichtende Entscheidung im außerstreitigen Mietrechtsverfahren nach den ... mehr lesen...
Norm: EO §35gZPO §458MRG §8 Abs2MRG §37 Abs1 Z5
Rechtssatz: Der im Besitzstörungsverfahren erwirkte Rechtsschutz erlischt erst, wenn eine gegenteilige rechtskräftige petitorische Entscheidung vorliegt, die den Oppositionsgrund gemäß § 35 EO bildet. Wie eine petitorische Entscheidung in diesem Sinne ist auch eine zur Duldung des ursprünglich "besitzstörenden Verhaltens" verpflichtende Entscheidung im außerstreitigen Mietrechtsverfahren nach den ... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1963 erwarb der damals gemeinnützige Verein ***** die Liegenschaften EZ 127, 129 und 928 der KG *****, um mit Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds bzw Inanspruchnahme anderer Förderungsmittel die dort bestehenden bombengeschädigten Häuser wiederaufzubauen und an den neu zu schaffenden Wohnungen Wohnungseigentum im Sinn des Wohnhauswiederaufbaugesetzes bzw WEG zu begründen. Aufgrund der Baubewilligungsbescheide des Magistrats ***** aus 1965 bzw 1968 wurden au... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Hauptmieterin von Geschäftsräumlichkeiten in einem Haus des Antragsgegners, in dem sich Geschäftslokale und Wohnungen befinden. Sie begehrte die Überprüfung des Mietzinses ab 1. 1. 1997 auf seine gesetzliche Zulässigkeit, die Anpassung des Mietzinses sowie die Rückerstattung zuviel bezahlter Beträge und brachte dazu vor, sie sei als Ärztin seit 1. 1. 1997 nicht mehr vorsteuerabzugsberechtigt, wodurch sich ihr Mietzins de facto erhöht habe. De... mehr lesen...
Norm: MRG §16MRG §37 Abs1 Z8UStG 1994 §30
Rechtssatz: Dem Mieter ist die Herabsetzung des Hauptmietzinses im Wege eines angemessenen Ausgleiches gemäß § 30 UStG 1994 aus Anlass des Verlustes der Vorsteuerabzugsberechtigung für Ärzte ab Anfang 1997 zu versagen. Entscheidungstexte 5 Ob 261/00v Entscheidungstext OGH 11.10.2000 5 Ob 261/00v ... mehr lesen...
Norm: MRG §16MRG §37 Abs1 Z8UStG 1994 §30
Rechtssatz: Dem Mieter ist die Herabsetzung des Hauptmietzinses im Wege eines angemessenen Ausgleiches gemäß § 30 UStG 1994 aus Anlass des Verlustes der Vorsteuerabzugsberechtigung für Ärzte ab Anfang 1997 zu versagen. Entscheidungstexte 5 Ob 261/00v Entscheidungstext OGH 11.10.2000 5 Ob 261/00v ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf Feststellung einer Überschreitung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes im Zeitraum 8/93 bis 12/97 hinsichtlich der Zweit- und Drittantragsgegner mangels Passivlegitimation ab. Das Rekursgericht hob aus Anlass des Rekurses des Antragstellers den erstgerichtlichen Sachbeschluss und das vorangegangene Verfahren vor dem Erstgericht als nichtig auf und wies die Anrufung des Gerichts durch den Zweitantragsgegner sowie namens der Drit... mehr lesen...
Begründung: Der Zweitantragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit den darauf errichteten Häusern E*****straße 40 und 40a in*****. Das Haus Nr 40 ist straßenseitig in geschlossener Verbauung errichtet und zur Gänze unterkellert. Über den Hausdurchgang gelangt man in den dahinterliegenden Hof mit dem nicht unterkellerten Hofgebäude Nr 40a. Die Erstantragstellerin, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Zweitantragsteller ist, ist Hauptmieterin des ge... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1. 1. 1994 Hauptmieter der 35 m2 großen Wohnung top 20 des Hauses S*****, das der Antragsgegnerin gehört. Der Mietvertrag war zunächst mündlich abgeschlossen worden; am 17. 11. 1994 unterfertigten die Parteien einen schriftlichen Mietvertrag, der eine ab 1. 1. 1994 beginnende Befristung des Mietverhältnisses auf fünf Jahre vorsah. Am 29. 10. 1998 stellte der Antragsteller bei der Schlichtungsstelle der Stadt Graz den Antrag "auf Überprüf... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Inhaber der nicht protokollierten Firma I***** und vermittelte der Antragstellerin den Abschluss eines Mietvertrags über eine Wohnung im Haus ***** in*****. Dieses Haus steht im Eigentum der I***** GesmbH & Co KEG. Die Kommanditisten dieser KEG sind unter anderem die Mutter des Antragsgegners mit 12,5 % der Stammeinlage. Persönlich haftende Gesellschafterin und gleichzeitig alleinige Geschäftsführerin der KEG ist die I***** GesmbH, die 1... mehr lesen...
Begründung: 1.) Zum außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragstellerin: Er ist, soweit er sich gegen den Sachbeschluss der zweiten Instanz richtet, gemäß § 37 Abs 3 Z 16 bis Z 18 MRG iVm § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückzuweisen. Einer näheren
Begründung: dieser Entscheidung bedarf es nicht (§ 528a iVm § 510 Abs 3 ZPO). Er ist, soweit er sich gegen den Sachbeschluss der zweiten Instanz richtet, gemäß Paragraph 37, Absatz 3, Ziffer... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs3MRG idF 3.WÄG §20 Abs1MRG §20 Abs2MRG §20 Abs3MRG §20 Abs4MRG §37 Abs1 Z11
Rechtssatz: In einem Verfahren zur Durchsetzung von nicht privilegierten Erhaltungsarbeiten ist die Deckung des Aufwandes in der Hauptmietzinsreserve iSd § 3 Abs 3 MRG materiell zu prüfen. Der Entscheidung kann die in bereits nach § 20 Abs 3 und Abs 4 MRG (iVm § 37 Abs 1 Z 11 MRG) geprüften und als formell richtig befundenen Abrechnungen belegte Mietzins... mehr lesen...
Norm: MaklerG §6 Abs4 Satz3MRG §27 Abs1 Z1MRG §37 Abs1 Z14
Rechtssatz: Durch den Verstoß gegen § 6 Abs 4 dritter Satz MaklerG wird ein von § 27 Abs 1 Z 1 MRG verpönter Sachverhalt gesetzt, über den im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 14 MRG abzusprechen ist. Verweigert eine gesetzliche Bestimmung (hier: § 6 Abs 4 MaklerG) den Provisionsanspruch, besteht keine Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung, was zur Anwendbarkeit des § 27 Abs 1 Z 1 M... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs3MRG idF 3.WÄG §20 Abs1MRG §20 Abs2MRG §20 Abs3MRG §20 Abs4MRG §37 Abs1 Z11
Rechtssatz: In einem Verfahren zur Durchsetzung von nicht privilegierten Erhaltungsarbeiten ist die Deckung des Aufwandes in der Hauptmietzinsreserve iSd § 3 Abs 3 MRG materiell zu prüfen. Der Entscheidung kann die in bereits nach § 20 Abs 3 und Abs 4 MRG (iVm § 37 Abs 1 Z 11 MRG) geprüften und als formell richtig befundenen Abrechnungen belegte Mietzins... mehr lesen...
Norm: MaklerG §6 Abs4 Satz3MRG §27 Abs1 Z1MRG §37 Abs1 Z14
Rechtssatz: Durch den Verstoß gegen § 6 Abs 4 dritter Satz MaklerG wird ein von § 27 Abs 1 Z 1 MRG verpönter Sachverhalt gesetzt, über den im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 14 MRG abzusprechen ist. Verweigert eine gesetzliche Bestimmung (hier: § 6 Abs 4 MaklerG) den Provisionsanspruch, besteht keine Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung, was zur Anwendbarkeit des § 27 Abs 1 Z 1 M... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin mietete in einem Haus der Beklagten ein Geschäftslokal "samt dem Recht der Mitbenützung einer Toilette sowie eine Toilette". Der Mietvertrag enthält keine Regelungen über eine Entlüftung des Geschäftslokals. Toiletteanlagen befinden sich in einem Nebenlokal sowie im ersten Stock des Hauses. Die Beklagte wollte in ihrem Haus ursprünglich Eigentumswohnungen errichten, führte dann aber für einen Hotelbetrieb erforderliche Umbauarbeiten durch. Im Zuge dieser... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A1MRG §8 Abs2MRG §9 Abs1RG §37 ABs1 Z5MRG §37 Abs1 Z6
Rechtssatz: Nur konkrete bindende Absprachen über die in den §§ 8 und 9 MRG angeführten Rechte und Pflichten können die Zulässigkeit des Rechtswegs auslösen, nicht aber die im Gesetz vorgesehenen genormten Inhalte eines jeden Mietvertrags, wie etwa das Recht des Mieters auf Erhaltung des Mietobjektes in brauchbarem Zustand. Wenn der Mietvertrag über das Gesetz hinausgehende ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A1MRG §8 Abs2MRG §9 Abs1RG §37 ABs1 Z5MRG §37 Abs1 Z6
Rechtssatz: Nur konkrete bindende Absprachen über die in den §§ 8 und 9 MRG angeführten Rechte und Pflichten können die Zulässigkeit des Rechtswegs auslösen, nicht aber die im Gesetz vorgesehenen genormten Inhalte eines jeden Mietvertrags, wie etwa das Recht des Mieters auf Erhaltung des Mietobjektes in brauchbarem Zustand. Wenn der Mietvertrag über das Gesetz hinausgehende ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Hauptmieterin eines Werkstättengebäudes auf der Liegenschaft EZ *****, die je zur Hälfte den Antragsgegnerinnen gehört. Mit der Behauptung, es bestünden erhebliche, als ernste Schäden des Hauses zu qualifizierende Feuchtigkeitsschäden im Mauerwerk des Mietobjektes und es komme nunmehr seit einiger Zeit auch zu Feuchtigkeitsschäden im Bereich der Decken, da offensichtlich Schäden im Dachbereich vorliegen, die dazu führen, dass es zu Wasserei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragstellerin hat mit ihrem Begehren, den Antragsgegnern die Rückzahlung der nicht verbrauchten Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge aufzutragen, ausreichend deutlich den in § 45 Abs 7 aF MRG (iVm Art II Abschnitt II Z 4 Satz 4 des 3. WÄG) normierten Anspruch auf Rückzahlung "sämtlicher nicht bestimmungsgemäß verbrauchten" EVB geltend gemacht und hiefür zutreffend den außerstreitigen Rechtsweg nach § 37 Abs 1 Z 1... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist seit 1972 Mieterin einer Wohnung im Haus *****, das Dr. Wilhelm T***** gehörte. Sie hat auf dem Dach des Hauses von der Firma K***** zwei Parabolspiegelantennen für den Fernsehempfang von Satellitenprogrammen montieren lassen, und zwar die erste - mit Zustimmung ihres Vermieters - am 21. 4. 1993, die zweite - ohne Zustimmung des Vermieters - am 30. 6. 1993. Die beiden auf einem Mast montierten Parabolspiegel sind zwar von der Straße aus sichtb... mehr lesen...