Norm: ZPO §577 Abs1MRG §37 Abs1
Rechtssatz: Die in § 37 Abs 1 MRG dem Außerstreitrichter zugewiesenen Angelegenheiten sind, auch wenn es sich in einigen Fällen um kontradiktorische "Rechtsstreitigkeiten im Gewand des außerstreitigen Verfahrens" handelt, obvjektiv nicht schiedsfähig. Entscheidungstexte 5 Ob 186/99k Entscheidungstext OGH 13.07.1999 5 Ob 186/99k ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs4
Rechtssatz: Dem Mieter, der in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG die Angemessenheit des vereinbarten Pauschalmietzinses gerichtlich überprüfen läßt, kann kein Rückzahlungstitel verschafft werden, solange nur die Höhe des zulässigen Hauptmietzinses feststeht, die übrigen Mietzinsbestandteile aber ungeklärt sind (so schon 5 Ob 190/98x). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs4
Rechtssatz: Dem Mieter, der in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG die Angemessenheit des vereinbarten Pauschalmietzinses gerichtlich überprüfen läßt, kann kein Rückzahlungstitel verschafft werden, solange nur die Höhe des zulässigen Hauptmietzinses feststeht, die übrigen Mietzinsbestandteile aber ungeklärt sind (so schon 5 Ob 190/98x). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z2MRG §37 Abs1 Z5
Rechtssatz: Der Mieter kann zur gänzlichen Aufgabe eines mitgemieteten, zum Ausbau des Dachbodens erforderlichen Abstellraums nur unter den Voraussetzungen und im Wege einer Teilkündigung gezwungen werden (WoBl 1998, 373/237 = SZ 70/3); bei Bereitstellung eines Ersatzraumes bietet sich jedoch dem Vermieter die Möglichkeit eines Vorgehens nach § 8 Abs 2 Z 2 MRG iVm § 37 Abs 1 Z 5 MRG. Entsc... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z2MRG §37 Abs1 Z5
Rechtssatz: Der Mieter kann zur gänzlichen Aufgabe eines mitgemieteten, zum Ausbau des Dachbodens erforderlichen Abstellraums nur unter den Voraussetzungen und im Wege einer Teilkündigung gezwungen werden (WoBl 1998, 373/237 = SZ 70/3); bei Bereitstellung eines Ersatzraumes bietet sich jedoch dem Vermieter die Möglichkeit eines Vorgehens nach § 8 Abs 2 Z 2 MRG iVm § 37 Abs 1 Z 5 MRG. Entsc... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §15 Abs4MRG idF 3.WÄG §37 Abs1 Z8MRG idF 3.WÄG §37 Abs1 Z8a
Rechtssatz: Die Überprüfung der Zulässigkeit eines aufgewerteten Hauptmietzinses nach dem Zeitpunkt der Aufgliederung eines Pauschalmietzinses ist einer eigenen Antragstellung nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG vorbehalten. Entscheidungstexte 5 Ob 148/98w Entscheidungstext OGH 13.10.1998 5 Ob 148/98w ... mehr lesen...