Begründung: Die Antragstellerinnen sind zu je 3/8 Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****. Die Antragsgegnerin ist Hauptmieterin von Geschäftsräumlichkeiten in diesem Haus, die für den Betrieb eines gastgewerblichen Unternehmens genützt werden. Mit der Behauptung, der gastgewerbliche Betrieb sei von der Antragsgegnerin "zuletzt 1994 an Marianne B***** verpachtet worden", stellten die Antragstellerinnen am 23.5.1995 bei der Schlichtungsstelle den Antrag... mehr lesen...
Norm: JN §1 DVj1MRG §37 Abs1MRG §37 Abs4
Rechtssatz: 1. Für das Leistungsbegehren des Vermieters, den Mieter zur Zahlung der während des Außerstreitverfahrens wegen Bestimmung des zulässigen Hauptmietzinses fällig werdenden Differenzbeträge zwischen dem vereinbarten und dem zu entrichtenden "angemessenen" Hauptmietzins zu verpflichten, ist in § 37 Abs 1 MRG keine Zuständigkeit des Außerstreitrichters vorgesehen. 2. § 37 Abs 4 MRG sieht die von... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter der 161 m**2 großen Wohnung top 13 im Haus W*****, das der Antragsgegnerin gehört. Er stellte am 4.12.1995 bei der zentralen Schlichtungsstelle in Wien den Antrag, festzustellen, daß 1.) der auf seine Wohnung entfallende Anteil an den Gesamtkosten, Betriebskosten und Aufzugskosten 10,84 % beträgt; 2.) die Kosten für Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Aufzugs erforderlich sind, keine Betriebskosten, sondern Erh... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt gegenüber der beklagten Partei die Feststellung, daß die auf ihre Jausenstation "V*****hütte" hinweisenden, auf der Grundfläche der beklagten Partei im Bereich des Zufahrtswegs zu dieser Jausenstation angebrachten Schilder entsprechend der mit dem damaligen Obmann der beklagten Partei im Jahr 1987 getroffenen Vereinbarung und daher "rechtmäßig angebracht" worden seien. Trotz der unbefristeten Zusicherung zur Anbringung derartiger Hinweisschilder ... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Verfahren ist der Oberste Gerichtshof nur mehr mit der Überprüfung des vom Antragsteller in der Zeit vom 1.8.1991 bis zum 28.2.1995 für die Wohnung top Nr 35 im Haus ***** bezahlten Hauptmietzinses befaßt. Dabei ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Die Antragsgegner sind aufgrund eines Kaufvertrages vom 29.10.1990 zu je einem Drittel Miteigentümer der Liegenschaft ***** mit dem darauf errichteten Zinshaus *****. Ihr Eigentumsrecht wurde am ... mehr lesen...
Begründung: Die Kägerin, eine gemeinnützige Bauvereinigung, vermietete dem Beklagten in ihrem Hause L*****, eine Wohnung im Ausmaß von mehr als 100 m2. Im Verfahren 9 C ***** des Bezirksgerichtes L***** hatten sich die Parteien auf einen monatlichen Mietzins von S 7.580 geeinigt. Mit der Behauptung, daß der Beklagte nicht den gesamten von ihm geschuldeten Mietzins beglichen habe, begehrt die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung des Rückstandes von - letztlich ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Sachbeschluß hat das Rekursgericht in teilweiser Abänderung der erstgerichtlichen Entscheidung (in der von einer Verjährung des geltend gemachten Anspruchs ausgegangen worden war) die Antragsgegnerin schuldig erkannt, dem Antragsteller gemäß § 27 Abs 1 Z 1 und Abs 3 MRG eine zu Unrecht eingehobene Ablöse, konkret S 128.309,- samt 4 % Zinsen seit 12.6.1992 zurückzuzahlen. Strittig ist dabei nur mehr die Frage der Verjährung. Die diesbezüglichen ... mehr lesen...
Begründung: Am 22.4.1996 brachten die nunmehrigen Antragsgegner als Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der Grundstücksadresse ***** gegen den nunmehrigen Antragsteller als beklagte Partei und Mieter des im Erdgeschoß des Hauses ***** gelegenen Geschäftslokals (in seiner Eigenschaft als Alleininhaber der Firma Franz M*****) zu 13 C 717/96s des Bezirksgerichtes Salzburg eine Klage auf Zahlung ausständiger Mietzinsbeträge sowie auf Räumung des Mietobjektes ein. Im Zuge zweie... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten als Mieter von Wohnungen im Hause der Erst- und Zweitantragsgegner in B***** die Überprüfung des Hauptmietzinses nach § 37 MRG, verbunden mit einem Begehren auf Rückzahlung der Überschreitungsbeträge. Im Hinblick darauf, daß die Antragsgegner einwendeten, erst ab dem Zeitpunkt des Kaufes der Liegenschaft im Jahre 1994 passiv legitimiert zu sein (insbesondere hinsichtlich des Rückforderungsbegehrens), wobei ihnen nicht einmal die genauen B... mehr lesen...
Norm: MRG §12aMRG §16MRG §26MRG §28MRG §37 Abs4MRG §37 Abs1 Z8MRG §43MRG §44MRG §46MRG §46aMRG §46c
Rechtssatz: Die Begehren auf Feststellung der Überschreitung des zulässigen Zinsausmaßes gemäß § 37 Abs 1 Z 8 MRG und auf Rückzahlung der Überschreitungsbeträge im Sinne des § 37 Abs 4 MRG sind gegen denjenigen zu richten, der zur Zeit der geltend gemachten Mietzinsperiode Vermieter war und die beanstandete Vorschreibung vorgenommen hat (so schon... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IIIMRG §27 Abs1MRG §27 Abs3MRG §37 Abs1 Z14
Rechtssatz: § 1497 ABGB ist analog auf die Verjährung von Rückforderungsansprüchen anzuwenden, die gemäß § 27 Abs 1 und 3 MRG in Verbindung mit § 37 Abs 1 Z 14 MRG im außerstreitigen Mietrechtsverfahren geltend zu machen sind. Entscheidungstexte 5 Ob 368/97x Entscheidungstext OGH 30.09.1997 5 Ob 368/97x Veröff: SZ 70/19... mehr lesen...
Norm: MRG §12aMRG §16MRG §26MRG §28MRG §37 Abs4MRG §37 Abs1 Z8MRG §43MRG §44MRG §46MRG §46aMRG §46c
Rechtssatz: Die Begehren auf Feststellung der Überschreitung des zulässigen Zinsausmaßes gemäß § 37 Abs 1 Z 8 MRG und auf Rückzahlung der Überschreitungsbeträge im Sinne des § 37 Abs 4 MRG sind gegen denjenigen zu richten, der zur Zeit der geltend gemachten Mietzinsperiode Vermieter war und die beanstandete Vorschreibung vorgenommen hat (so schon... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IIIMRG §27 Abs1MRG §27 Abs3MRG §37 Abs1 Z14
Rechtssatz: § 1497 ABGB ist analog auf die Verjährung von Rückforderungsansprüchen anzuwenden, die gemäß § 27 Abs 1 und 3 MRG in Verbindung mit § 37 Abs 1 Z 14 MRG im außerstreitigen Mietrechtsverfahren geltend zu machen sind. Entscheidungstexte 5 Ob 368/97x Entscheidungstext OGH 30.09.1997 5 Ob 368/97x Veröff: SZ 70/19... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1.1.1981 Hauptmieterin einer 34,8 m2 großen Wohnung in einem Haus, das der Antragsgegnerin, einer gemeinnützigen Bauvereinigung, gehört. Das Haus wurde zwischen 1941 und 1945 errichtet; die erstmalige Vermietung darin befindlicher Wohnungen erfolgte jedenfalls schon vor 1952. Es ist unstrittig, daß sämtliche Wohnungen des Hauses, darunter die der Antragstellerin, dem Zinsstoppgesetz unterlagen. Die ursprünglich nach dem WGG 1940 iVm der ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit April 1972 Mieter der 68,60 m2 großen Wohnung Nr 5 im Haus *****, das der Antragsgegnerin gehört. Bei Anmietung der Wohnung bestand diese aus zwei Zimmern, einem Kabinett, Küche, Vorraum, WC, Speis, Anrichte, Nebenraum und Badezimmer. Letzteres wies folgende Ausstattung auf: Entlang der gesamten Wand gegenüber der Badezimmertür stand eine Badewanne auf vier Füßen, die zum Boden hin nicht verkleidet war. Der Abfluß der Badewanne erfolgte... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1.11.1979 Hauptmieter einer 52,10 m2 großen Wohnung in einem Haus, das der Antragsgegnerin, einer gemeinnützigen Bauvereinigung, gehört. Das betreffende Haus wurde zwischen 1941 und 1945 errichtet; die erstmalige Vermietung darin befindlicher Wohnungen erfolgte jedenfalls schon vor 1952. Es ist unstrittig, daß sämtliche Wohnungen des Hauses, darunter die des Antragstellers, dem Zinsstoppgesetz unterlagen. Die ursprünglich nach dem WGG 1940... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 12.10.1996, den sie direkt bei Gericht mit der Bemerkung einbrachten, der Schlichtungsstelle komme für die Vollstreckung eines Auftrags zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten keine Zuständigkeit zu, haben die Antragsteller unter Berufung auf § 6 Abs 2 MRG beantragt, zum Zweck der Durchführung der den Antragsgegnern im rechtskräftig gewordenen Bescheid der Schlichtungsstelle für den 8. Wiener Gemeindebezirk, SL/804/95, aufgetragenen Arbeiten ....... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 12.10.1996, den sie direkt bei Gericht mit der Bemerkung einbrachten, der Schlichtungsstelle komme für die Vollstreckung eines Auftrags zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten keine Zuständigkeit zu, haben die Antragsteller unter Berufung auf § 6 Abs 2 MRG beantragt, zum Zweck der Durchführung der den Antragsgegnern im rechtskräftig gewordenen Bescheid der Zentralen Schlichtungsstelle der Stadt Wien vom 25.10.1994, 50-Schli 1/92, aufgetragenen Ar... mehr lesen...
Norm: KO §7MRG §6 Abs2MRG §37 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Konkurseröffnung über das Vermögen des Mehrheitseigentümers jenes Hauses, für das gemäß § 6 Abs 2 MRG iVm § 37 Abs 1 Z 2 MRG ein Zwangsverwalter bestellt werden soll, ist kein Grund, das außerstreitige Verfahren zu unterbrechen. Entscheidungstexte 5 Ob 286/97p Entscheidungstext OGH 16.09.1997 5 Ob 286/97p ... mehr lesen...
Norm: KO §7MRG §6 Abs2MRG §37 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Konkurseröffnung über das Vermögen des Mehrheitseigentümers jenes Hauses, für das gemäß § 6 Abs 2 MRG iVm § 37 Abs 1 Z 2 MRG ein Zwangsverwalter bestellt werden soll, ist kein Grund, das außerstreitige Verfahren zu unterbrechen. Entscheidungstexte 5 Ob 286/97p Entscheidungstext OGH 16.09.1997 5 Ob 286/97p ... mehr lesen...
Begründung: Der Antrag gemäß § 6 MRG an die Schlichtungsstelle vom 19.1.1994 war gegen die Erstantragsgegnerin als damalige bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft gerichtet. Mit Antrag gemäß § 40 Abs 2 MRG vom 29.4.1994 rief der Antragsteller das Gericht an. Seit 22.8.1995 ist die Zweitantragsgegnerin bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft. Der Antrag gemäß Paragraph 6, MRG an die Schlichtungsstelle vom 19.1.1994 war gegen die Erstantragsgegnerin als damalige bücherliche ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z1 IB IE6AußStrG §2 Abs1 Z3 IC IE6MRG §6MRG §16 Abs8MRG §20 Abs3MRG §37 Abs1 Z2MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs1 Z11MRG §39
Rechtssatz: Da es sich bei einem Antrag gemäß § 6 MRG um ein in die Zukunft weisendes Begehren handelt, ist im Falle eines Eigentümerwechsels während des Verfahrens von Amts wegen der Rechtsnachfolger beizuziehen. Kommt es nach einem Verfahren vor der Schlichtungsstelle zum Eigentümerwechsel erst währe... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z1 IB IE6AußStrG §2 Abs1 Z3 IC IE6MRG §6MRG §16 Abs8MRG §20 Abs3MRG §37 Abs1 Z2MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs1 Z11MRG §39
Rechtssatz: Da es sich bei einem Antrag gemäß § 6 MRG um ein in die Zukunft weisendes Begehren handelt, ist im Falle eines Eigentümerwechsels während des Verfahrens von Amts wegen der Rechtsnachfolger beizuziehen. Kommt es nach einem Verfahren vor der Schlichtungsstelle zum Eigentümerwechsel erst währe... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z1 IB IE6AußStrG §2 Abs1 Z3 IC IE6MRG §6MRG §16 Abs8MRG §20 Abs3MRG §37 Abs1 Z2MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs1 Z11MRG §39
Rechtssatz: Da es sich bei einem Antrag gemäß § 6 MRG um ein in die Zukunft weisendes Begehren handelt, ist im Falle eines Eigentümerwechsels während des Verfahrens von Amts wegen der Rechtsnachfolger beizuziehen. Kommt es nach einem Verfahren vor der Schlichtungsstelle zum Eigentümerwechsel erst währe... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z1 IB IE6AußStrG §2 Abs1 Z3 IC IE6MRG §6MRG §16 Abs8MRG §20 Abs3MRG §37 Abs1 Z2MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs1 Z11MRG §39
Rechtssatz: Da es sich bei einem Antrag gemäß § 6 MRG um ein in die Zukunft weisendes Begehren handelt, ist im Falle eines Eigentümerwechsels während des Verfahrens von Amts wegen der Rechtsnachfolger beizuziehen. Kommt es nach einem Verfahren vor der Schlichtungsstelle zum Eigentümerwechsel erst währe... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Miteigentümer zu 333/10000 Anteilen der Liegenschaft EZ *****, GB *****, die Antragsgegner sind die übrigen Miteigentümer der Reihenhausanlage *****weg, ***** an der Wohnungseigentum begründet ist. Mit seinem Antrag vom 6.10.1994 begehrte der Antragsteller die Feststellung, daß der Mehrheitsbeschluß der Miteigentümer der obgenannten Liegenschaft, hinsichtlich der Errichtung einer Streetball-Anlage, der dem Antragsteller am 21.9.1994 schriftlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin des Hauses S*****. Im Juli 1932 mietete der Einzelunternehmer Anton S***** das Bestandobjekt Nr. 17 in diesem Haus. Im Jahre 1939 ging das Einzelhandelsunternehmen auf Margarethe G***** über, welche 1952 mit Ludwig G***** eine offene Handelsgesellschaft gründete. 1971 trat Ludwig G***** aus der OHG aus; an seine Stelle trat Dr.Peter G*****. 1974 trat Herta G***** in die OHG ein. Seit dem Ausscheiden Margarethe G*****s aus der O... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin des Hauses *****. Die Antragsteller waren Hauptmieter der in diesem Haus gelegenen Wohnung top 10, die 205,27 m2 groß ist und aus vier Zimmern, zwei Kabinetten, Abstellraum, Küche, Vorraum, Bad und zwei WC besteht. Der vereinbarungsgemäß vorgeschriebene und vom jeweiligen Mieter auch bezahlte monatliche Hauptmietzins betrug vom 1.5.1989 bis 30.4.1991 S 5.000,-- und vom 1.5.1991 bis 31.12.1992 S 5.500,--. Am 18.1.1993 beantragte... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Mieterin auf Überprüfung bestimmter Abrechnungsposten der Betriebskostenabrechnungen der Jahre 1991 bis 1994 ab. Der Antrag sei schon vor der Schlichtungsstelle ausdrücklich nur gegen einen von zwei Hälfteeigentümern der Liegenschaft gestellt worden, das Begehren könne jedoch nur gemeinsam allen Miteigentümern gegenüber durchgesetzt werden. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragstellerin Folge, hob den Sachbeschluß des Erstg... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem zunächst bei der Schlichtungsstelle eingebrachten Antrag begehrte der Antragsteller als ehemaliger Mieter der Wohnung *****, von der Antragsgegnerin als ehemaliger Vermieterin dieses Objektes die Bezahlung von S 308.500,-- als Ersatz von Aufwendungen, die er zur wesentlichen Verbesserung gemacht habe und die über die Mietdauer hinaus wirksam und von Nutzen seien. Der Antragsteller habe das Bestandobjekt am 1.3.1991 zurückgestellt, am selben Tage seien von ... mehr lesen...