Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Ebert Huber Liebmann Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei M***** & Co GmbH, *****, vertreten durch Neudorfer Rechtsanwälte GmbH in Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beiden Beklagten sind Mieter einer Wohnung der Klägerin in einem Wohnhaus. So wie alle anderen Mieter dieses Hauses haben auch die Beklagten ein Mitbenützungsrecht an einem Kellerraum zur Aufstellung einer Waschmaschine. Dort befanden sich daher mehrere Waschmaschinen. Dass es dabei durch Wasseraustritte zu substantiellen Schäden gekommen wäre, konnte nicht festgestellt werden. Die Klägerin beabsichtigt, eine neue Heizanlage einzubauen und benötigt dazu de... mehr lesen...
Norm: MRG §8 MRG §31 ZPO §560 A MRG § 8 heute MRG § 8 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 8 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 8 gültig von 01.03.1994 bis 30.0... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Kalivoda, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Lattenmayer Luks & Enzinger, Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei KR Gerhard ***** J*****, *****, vertreten durch Dr. Otto ... mehr lesen...
Begründung: Mit Mietvertrag vom 27. 9. 1995 (Beilage ./11) mietete die Beklagte von der Klägerin die Bestandobjekte ***** H*****, top 1, 3 und 4. Laut Mietvertrag darf der Mietgegenstand nur zum Betrieb eines Privatkindergartens und zur Abhaltung von Seminaren und Kursen verwendet werden. Gemäß Punkt 2 des Mietvertrages beginnt das Mietverhältnis am 1. 10. 1995 und endet am 30. 9. 2005. Der Mietvertrag erlischt durch Zeitablauf, einer Kündigung bedarf es hiezu nicht. Gemäß Punkt ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar ausgesprochen, dass der Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung vom 9. Juli 2001 zulässig sei, weil die Judikatur noch keine eindeutige Lösung für die Frage anbiete, "ob bei Vorliegen eines nicht einheitlichen Bestandobjektes mangels ausdrücklicher oder konkludenter Vereinbarung von einer wirtschaftlichen Einheit ausgegangen werden kann, wenn einerseits 13 Jahre nach Anmietung zwischen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte die der beklagten Partei in Bestand gegebene Liegenschaft GstNr 1900/4 in EZ ***** *****, im Ausmaß von 1613 m² zum 31. 12. 2000 gerichtlich auf und beantragte deren Räumung mit der
Begründung: , zwischen der beklagten Partei einerseits und der Felix W***** OHG und Felix W*****, seinem Rechtsvorgänger, andererseits sei ein Mietvertrag betreffend das GstNr 1938/2 mit der darauf errichteten Werkshalle abgeschlossen worden. Dieses Mietverhältnis s... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Hauptmieterin von Geschäftsräumlichkeiten im Ausmaß von ca 191 m**2, die teilweise auf der Liegenschaft R*****straße 1 und teilweise auf der Liegenschaft S*****gasse 4 gelegen sind. Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin des Hauses R*****straße 1. Sie war auch ursprünglich Eigentümerin des Hauses S*****gasse 4, verkaufte dieses jedoch im Jahr 1978 an Dr. Reinhard H*****, der nunmehr Wohnungseigentümer hinsichtlich jener Geschäftsräumlichkeiten... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Die Lösung der Frage, ob mehrere in Bestand gegebene Objekte eine einheitliche Bestandsache bilden (vgl dazu insbes. WoBl 1991/60; WoBl 1992/22; 1 Ob 315/98z) hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Stadt Graz ist seit 1914 Eigentümerin der auf einem Grundbuchskörper errichteten und nach schweren Kriegsschäden mit Mitteln des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds wiederaufgebauten Häuser Graz, ***** 29 und 31. Die beiden Häuser sind im stumpfen Winkel aneinandergebaut und haben zwei getrennte Eingänge. Die nordöstlich gelegene Straßenfrontfassade des Hauses 29 ist der Witterung stärker ausgesetzt als die Fassaden des Hauses 31. Die beiden Häuser weisen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Mietvertrag vom 17. 10. 1945 vermietete die Salzburger Landesregierung der Beklagten und ihrem Ehemann die im Parterre ihres Hauses Salzburg, A*****straße *****, links gelegene Dreieinhalb-Zimmerwohnung. Die Beklagte ist seit 11. 10. 1979 alleinige Hauptmieterin. Die Salzburger Landesregierung wies mit Schreiben vom 1. 8. 1986 der Beklagten ab dem gleichen Tag gegen ein monatliches Benützungsentgelt von S 472,-- eine Garage der vormals im Eigentum des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger kündigten dem Beklagten das in 1170 Wien, Savoyenstraße 3, gelegene Bestandobjekt top Nr. 1 und den gemieteten Gartenanteil auf und begehrten auch die Auflösung des Bestandvertrages gemäß § 1118 ABGB. Der Beklagte habe als Mieter zwei im Eigentum der Kläger stehende, durch das Wiener Baumschutzgesetz und das Wiener Naturschutzgesetz geschützte uralte Bäume durch das Abtrennen der Stämme bzw eines Astes schwer beschädigt. Er habe dadurch wirtsch... mehr lesen...
Norm: MRG §5 Abs2 MRG §30 Abs2 Z4 H MRG §31 MRG § 5 heute MRG § 5 gültig ab 01.03.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 5 gültig von 01.01.1986 bis 28.02.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985 MRG § 30 he... mehr lesen...
Norm: MRG §5 Abs2 MRG §30 Abs2 Z4 H MRG §31 MRG § 5 heute MRG § 5 gültig ab 01.03.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 5 gültig von 01.01.1986 bis 28.02.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985 MRG § 30 he... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei kündigte der beklagten Partei die getrennt angemieteten Wohnungen top Nr.27 und top Nr.28 im Hause ***** mit getrennten gerichtlichen Aufkündigungen auf. Top Nr.27 sei zur Gänze untervermietet; top Nr.28 sei nicht wie vereinbart mit top Nr.27 fristgerecht zusammengelegt worden, wobei dieser Umstand als Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 13 MRG vereinbart worden sei. Die klagende Partei kündigte der beklagten Partei die getrennt angemieteten Wohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft mit dem Hause Graz, H*****. Die am 1.12.1993 verstorbene I***** S***** war Mieterin zweier Wohnungen, gelegen im Erdgeschoß und im ersten Stock dieses Hauses. Diese Wohnungen bilden weder technisch noch wirtschaftlich eine Einheit und sind jeweils objektiv selbständig; sie wurden jedoch mit einem einheitlichen Mietvertrag angemietet. Die klagende Partei kündigte die im Erdgeschoß des Hauses gelegene Wohnung... mehr lesen...
Norm: MRG §31 MRG § 31 heute MRG § 31 gültig ab 01.01.1982
Rechtssatz: Eine Teilkündigung, bei der das Bestandverhältnis zum Teil aufrecht erhalten werden soll, ist eine Abänderung des Bestandvertrags, die grundsätzlich nicht durch einseitige Willenserklärung bewirkt werden kann, sonde... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116 A MRG §31 ABGB § 1116 heute ABGB § 1116 gültig ab 01.01.1812 MRG § 31 heute MRG § 31 gültig ab 01.01.1982
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht der ständigen Rechtsprechung und Lehre, daß die Kündigung ein Bestandverhältnis zur Gänze beendet. Eine Teilkündigung, bei der Teile des Bestandverhältnisses aufrechterhalten werden sollen, ist eine Abänderung des Bestandvertrages, die grundsätzlich nicht durch einseitige Willenserklärung bewirkt werden kann. Sie ist daher - abgesehen von einer ausdrücklichen Einräumung im Vertrag - nur auf Grund spez... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die beklagte Textilhan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind aufgrund des am 7.5./9.5.1984 zwischen ihnen und Irmgard H***** als seinerzeitiger Grundstückseigentümerin geschlossenen Mietvertrages Mieter des Grundstücks Nr ***** (Garten) der EZ *****. Am 7.5.1984 schlossen die Beklagten mit Margarethe V*****, der Schwester Irmgard H*****s, einen als Pachtvertrag über den bisher auf der dem Garten benachbarten Liegenschaft betriebenen Gasthof "St*****" ab. Den Mietvertrag über das Gartengrundstück schlo... mehr lesen...
Norm: MRG §31 MRG § 31 heute MRG § 31 gültig ab 01.01.1982
Rechtssatz: Einer Kündigung bezüglich eines Teiles des aufgekündigten Objektes darf nur stattgegeben werden, wenn der Kläger dies beantragt. (vgl MietSlg 25381). Einer Kündigung bezüglich eines Teiles des aufgekündigten Objekte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1) Die gerügte Feststellung ergibt sich sinngemäß eindeutig aus der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes. Hier handelt es sich um eine tatsächliche Schlußfolgerung, die im Revisionsverfahren nicht bekämpft werden kann. 2) Von widersprüchlichen Feststellungen kann keine Rede sein, weil der Umstand, daß über eine Untervermietung nicht gesprochen worden ist, nicht ausschließt, daß beide Teile davon ausgegangen sind, d... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 B MRG §31 MRG § 30 heute MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001 MRG § 30 gültig von 01.03.1991 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991 MRG § 31 heute ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer des Hauses Wien 5., Einsiedlergasse 21, in dem die Beklagten die Wohnung Nr. 10 und 11 gemietet haben. Zu dem Bestandobjekt gehört ein Kellermagazin, bezüglich dessen nicht mehr strittig ist, daß es mit einem einheitlichen Mietvertrag zusammen mit der Wohnung gemietet worden ist. Es handelt sich demnach um ein einheitliches Mietobjekt. Das Erstgericht hat die bezüglich des Kellermagazines ausgesprochene und auf § 30 Abs. 2 Z 3 1. Fall und 7... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 E MRG §30 Abs2 Z7 E MRG §31 MRG § 30 heute MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001 MRG § 30 gültig von 01.03.1991 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991 M... mehr lesen...
Norm: MRG §31 MRG § 31 heute MRG § 31 gültig ab 01.01.1982
Rechtssatz: Aus der in § 31 Abs 2 MRG normierten Möglichkeit eine (Teilkündigung) Kündigung (aus welchen Gründen immer) einzuschränken oder im Gegenstand zu verändern, ergibt sich für den Vermieter die Zulässigkeit von Teilkünd... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIId ABGB §1092 MRG §30 Abs2 Z6 E MRG §30 Abs2 Z7 E MRG §31 ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1092 heute ABGB § 1092 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z6 E MRG §30 Abs2 Z7 E MRG §31 MRG § 30 heute MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001 MRG § 30 gültig von 01.03.1991 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991 M... mehr lesen...