Rechtssatz
Einer Kündigung bezüglich eines Teiles des aufgekündigten Objektes darf nur stattgegeben werden, wenn der Kläger dies beantragt. (vgl MietSlg 25381).Einer Kündigung bezüglich eines Teiles des aufgekündigten Objektes darf nur stattgegeben werden, wenn der Kläger dies beantragt. vergleiche MietSlg 25381).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0070802Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2013