Begründung: Die Antragsteller sind Mieter der im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Liegenschaft *****. In der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2006 verrechnete die Antragsgegnerin den Antragstellern unter dem Titel „Gartenbetreuung-Baumkataster“ einen Betrag von 651,72 EUR, wovon im Revisionsrekursverfahren noch der Betrag von 644,28 EUR verfahrensgegenständlich ist. Diese durch mehrere Einzelrechnungen der ARGE Baumkataster belegten Aufwendungen betrafen von der Antragsge... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter des Hauses ***** in *****;die Antragsgegnerin ist die Eigentümerin dieser Liegenschaft. Im Jahr 1999 fielen für die Hausbesorgerin Regina W***** 35 Urlaubstage und 34 Krankenstandstage an. Für die gesetzlich vorgesehene Vertretertätigkeit entrichtete die Antragsgegnerin an Regina W***** für die Entschädigung eines Urlaubsvertreters 15.250,55 ATS und für die Krankenvertreterentschädigung 16.137,48 ATS. Mit diesen Beträgen wurden auf die Miete... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter der Wohnhausanlage *****, die im Eigentum und der Verwaltung der Antragsgegnerin steht. In der Betriebskostenabrechnung des Jahres 2003 wurde den Mietern ein monatlicher Betrag von 871 EUR für die Betreuung der auf Stiege 6 gelegenen Zentralwaschküche vorgeschrieben. Auf dieser Basis wurde, weil die zuständige Hausbesorgerin Ende 2003 aus dem Dienstverhältnis ausschied, auch ihr Abfertigungsanspruch errechnet. Auch Urlaubs- und Krankheitsver... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen stellten - soweit noch relevant - fest, dass die Antragsgegnerin bei der Vorschreibung von Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung 2001 das gesetzlich zulässige Zinsausmaß der Antragstellerin um den betriebskostenschlüsselmäßigen Anteil überschritten habe, und zwar hinsichtlich der Positionen Strom und Beleuchtung (vorgeschrieben mit 234.534,12 ATS) um 1.811,60 ATS (= 131,65 EUR; betreffend das Hausbesorgerzentrum [im Weiteren: HBZ]), Brandschut... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Nutzungsberechtigte von Wohnungen in der auf einer Liegenschaft in Wien errichteten und im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Wohnhausanlage mit einer Nutzfläche von 17.450,88 m². Diese Anlage weist fünf Stiegen samt fünf Liftanlagen mit jeweils sieben Stockwerken auf und verfügt über 226 Wohneinheiten. Im Innenhof besteht eine große Grünanlage mit Spielplatz. Am Dach befindet sich ein Schwimmbad mit Dachterrasse und zwei Saunaanlagen. Zur Ti... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat - soweit für das Revisionsrekursverfahren noch entscheidungswesentlich - in Punkt 2) seines Sachbeschlusses das Begehren des Antragstellers, den Aufwand für die Anbringung von Sicherungshaken im Mauerwerk (zur Absicherung des Fensterreinigers) mit einem Kostenaufwand in der Höhe von 1.013,58 EUR und für die Montage eines Feuerlöschers in der Höhe von 107,25 EUR als Betriebskosten festzustellen, abgewiesen. Es ging rechtlich davon aus, dass es sich b... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter von Bestandobjekten im Haus K*****, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht und von dieser verwaltet wird. Die Antragsgegnerin verwaltet eine Vielzahl von Häusern. Im gegenständlichen Haus gab es im Jahr 2003 keinen Hausbesorger. Die Reinigungsarbeiten und Winterdienste werden von Fachfirmen erledigt. Zur Wahrnehmung der sonstigen Aufgaben eines Hausbesorgers wie Aufsichts- und Kontrolltätigkeiten hat die Antragsgegnerin ein Hausbetreuungs... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1MRG §23 Abs1 litaHbG §4 Abs3WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Das pauschale Entgelt zur Abgeltung der Rufbereitschaft eines angestellten Hausbetreuers gehört zu den überwälzbaren Betriebskosten, wenn diese Leistung mit dem Hausbetrieb - etwa mit der Behebung von Gebrechen im Notfall - im Zusammenhang steht; dabei schadet es nicht, wenn der Hausbetreuer nur für die jeweils herbeigerufenen Professionisten ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache des Antragstellers Raimund H*****, gegen die Antragsgegnerin Erzabtei S*****, vertreten durch Dr. Lukas Wolff, Rechtsanwalt in 5026 Salzburg, und den Verfahrensbeteiligten 1) Hermann B*****, 2) Anna ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft *****, die Antragsteller sind Mieter von Wohnungen in diesem Haus. Soweit noch verfahrensgegenständlich begehren die Antragsteller die Feststellung, dass im Jahr 2000 durch Vorschreibung von Hausbesorgerkosten in Höhe von S 84.000 und im Jahr 2001 für Hausreinigung in Höhe von S 79.250 den Mietern des Hauses Beträge vorgeschrieben wurden, die keine Betriebskosten im Sinn des MRG seien. Das Erstgericht stellte eine Üb... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die zu 1 - 10 angeführten Verfahrensbeteiligten sind Mieter in dem der Antragsgegnerin gehörigen Haus *****. Bis 1991 verfügte dieses Haus über eine eigene Zentralheizungsanlage samt Pumpstation. Als sich bei Beginn der Heizperiode Herbst 1991 herausstellte, dass die Heizanlage defekt war, entschloss sich die Antragsgegnerin, die Anlage stillzulegen und das Haus durch eine Erweiterung der Zentralheizungsanlage im Nachbarhaus mitzuversorgen. ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Wohnhausanlage *****, die Antragsteller sind Mieter. Im Jahr 1996 schaffte die Antragsgegnerin zur Schneeräumung im Bauteil 08/16304 (ihrem Vorbringen nach für eine zu betreuende Fläche von mehr als 250 m2) einen allradbetriebenen Kleintraktor an und nahm die Anschaffungskosten von S 122.566,79 in die Betriebskostenabrechnungen der Bauteile 0816304 und 0816303 für das Jahr 1996 auf. Beide Vorinstanzen erachteten dies im Hin... mehr lesen...
Norm: HbG §7 Abs2HBG §17 Abs2MRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ersätze im Sinn des § 23 Abs 1 Z 1 MRG sind auch die als Ersatz konstruierten Entgelte des Vertreters bei Krankheit, Unfall und Urlaub des Hausbesorgers gemäß § 17 Abs 2 HBG. Entscheidungstexte 5 Ob 126/99m Entscheidungstext OGH 26.05.1999 5 Ob 126/99m 5 Ob 87/10w ... mehr lesen...
Norm: HBG §17 Abs2MRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1 Z1
Rechtssatz: Werden die Ansprüche der Urlaubs- und Krankenstandsvertreter berichtigt, indem in Form einer Anweisung unmittelbare Geldflüsse vom Hauseigentümer an die Urlaubsvertreter erfolgen, erzeugt das Institut der Anweisung eine unmittelbare Zahlungspflicht des Hauseigentümers. Weil damit derselbe rechtliche und wirtschaftliche Erfolg erzielt wird, wie im Fall einer Vorgangsweise nach § 17 Abs... mehr lesen...
Norm: HBG §17 Abs2MRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1 Z1
Rechtssatz: Zahlungen der Ersätze an den Hausbesorger gemäß § 17 Abs 2 HBG durch den Hauseigentümer sind Betriebskosten gemäß §§ 21 Abs 1 Z 8, 23 MRG. Sie sind daher in die Betriebskostenabrechnung aufzunehmen, die Belege hiefür sind den Mietern in der im Gesetz vorgesehenen Weise zugänglich zu machen und gegen Kostenersatz davon Ablichtungen für die Mieter herzustellen. Die von den Vertretern de... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter der Wohnung Tür Nr 7 im Haus M***** 62,***** die Antragsgegnerin ist Eigentümerin dieses Hauses. Für das Jahr 1995 legte die Antragsgegnerin eine Betriebskostenabrechnung und gewährte dem Antragsteller Einsicht in die bezughabenden Belege, verweigerte ihm jedoch die Anfertigung von Kopien über im Jahr 1995 aufgewendete Beträge für Urlaubs- und Krankenvertreterentschädigungen für den Hausbesorger. Dies unter Hinweis auf das Datenschutzge... mehr lesen...
Norm: HBG §17 Abs2MRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1 Z1
Rechtssatz: Für eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung ist es erforderlich, daß der Hauseigentümer nachweist, welche Zahlungen er nach § 17 Abs 2 HBG an den Hausbesorger geleistet hat. Bei diesen Kosten kommt es - wie ganz allgemein bei den Bewirtschaftungskosten - auf die Rechnungslegung gegenüber dem Vermieter an. Entscheidungstexte 5 ... mehr lesen...
Norm: HbG §7 Abs2HBG §17 Abs2MRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ersätze im Sinn des § 23 Abs 1 Z 1 MRG sind auch die als Ersatz konstruierten Entgelte des Vertreters bei Krankheit, Unfall und Urlaub des Hausbesorgers gemäß § 17 Abs 2 HBG. Entscheidungstexte 5 Ob 126/99m Entscheidungstext OGH 26.05.1999 5 Ob 126/99m 5 Ob 87/10w ... mehr lesen...
Norm: HBG §17 Abs2MRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1 Z1
Rechtssatz: Werden die Ansprüche der Urlaubs- und Krankenstandsvertreter berichtigt, indem in Form einer Anweisung unmittelbare Geldflüsse vom Hauseigentümer an die Urlaubsvertreter erfolgen, erzeugt das Institut der Anweisung eine unmittelbare Zahlungspflicht des Hauseigentümers. Weil damit derselbe rechtliche und wirtschaftliche Erfolg erzielt wird, wie im Fall einer Vorgangsweise nach § 17 Abs... mehr lesen...
Norm: HBG §17 Abs2MRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1 Z1
Rechtssatz: Zahlungen der Ersätze an den Hausbesorger gemäß § 17 Abs 2 HBG durch den Hauseigentümer sind Betriebskosten gemäß §§ 21 Abs 1 Z 8, 23 MRG. Sie sind daher in die Betriebskostenabrechnung aufzunehmen, die Belege hiefür sind den Mietern in der im Gesetz vorgesehenen Weise zugänglich zu machen und gegen Kostenersatz davon Ablichtungen für die Mieter herzustellen. Die von den Vertretern de... mehr lesen...
Norm: HBG §17 Abs2MRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1 Z1
Rechtssatz: Für eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung ist es erforderlich, daß der Hauseigentümer nachweist, welche Zahlungen er nach § 17 Abs 2 HBG an den Hausbesorger geleistet hat. Bei diesen Kosten kommt es - wie ganz allgemein bei den Bewirtschaftungskosten - auf die Rechnungslegung gegenüber dem Vermieter an. Entscheidungstexte 5 ... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs3HbG §12MRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1
Rechtssatz: Überwälzbar sind gemäß § 21 Abs 1 Z 8 MRG alle zur Abgeltung von Entgelts- und Ersatzansprüchen des Hausbesorgers geleisteten Zahlungen, sofern sich diese Ansprüche auf den im HBG geregelten Aufgabenbereich des Hausbesorgers beziehen. Dazu gehören auch die einer besonderen Vereinbarung überlassenen Entlohnungsansprüche des Hausbesorgers nach § 12 HBG für andere Dienstleistungen, di... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, durchwegs Hauptmieter in dem den Antragsgegnern gehörigen Haus *****, haben in einem gemäß § 40 Abs 1 MRG zum Gericht gelangten Verfahren die Überprüfung der ihnen für das Jahr 1996 vorgeschriebenen Betriebskosten begehrt, wobei es in dritter Instanz nur mehr um zwei Positionen geht: einerseits um die Kosten für die Anschaffung eines (Wasser-)Schlauches von S 440,83, der (folgt man dem Vorbringen der Antragsgegner in erster Instanz) vom Hausbesorg... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs3MRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1
Rechtssatz: Die Entfernung einer drohenden oder abgegangenen Dachlawine steht mit dem Hausbetrieb im Zusammenhang. Erfordert die Aufgabe den Einsatz von Fachkräften (etwa von Dachdeckern oder von Transportunternehmen), handelt es sich nicht um eine Hausbesorgertätigkeit, deren Entlohnung eine Betriebskostenpost iSd § 21 Abs 1 Z 8 MRG iVm § 23 Abs 1 MRG darstellt, im Gegensatz zu Fällen, in denen mit ... mehr lesen...
Begründung: Zumindest seit 1994 ist kein Hausbesorger zur Betreuung des Hauses ***** beschäftigt. Es existiert auch keine eigene Hausbesorgerwohnung. An Bankspesen (für die Überweisung der Mietzinse) wurden dem Antragsteller in den Jahren 1993 bis 1995 jährlich S 36 als Betriebskosten verrechnet. Dieser brachte am 16.12.1995 einen Antrag auf Überprüfung einzelner Positionen der Betriebskostenabrechnungen 1992, 1993 und 1994 bei der Schlichtungsstelle ein, wobei insbesondere folg... mehr lesen...
Norm: EStG 1988 §15 Abs1KommStG 1993 §1MRG §23 Abs1 Z3
Rechtssatz: Das einem Hausbesorger anstelle eines steuerpflichtigen Sachbezuges bezahlte monatliche Entgelt unterliegt dem Einnahmenbegriff des § 15 Abs 1 EStG 1988 und ist somit steuerpflichtig. Daraus folgt, daß die einen solchen Bezugsteil ebenfalls umfassende Kommunalsteuer eine "sonstige durch Gesetz bestimmte Belastung oder Abgabe" im Sinne des § 23 Abs 1 Z 3 MRG und somit dem Diens... mehr lesen...
Norm: EStG 1988 §15 Abs1KommStG 1993 §1MRG §23 Abs1 Z3
Rechtssatz: Das einem Hausbesorger anstelle eines steuerpflichtigen Sachbezuges bezahlte monatliche Entgelt unterliegt dem Einnahmenbegriff des § 15 Abs 1 EStG 1988 und ist somit steuerpflichtig. Daraus folgt, daß die einen solchen Bezugsteil ebenfalls umfassende Kommunalsteuer eine "sonstige durch Gesetz bestimmte Belastung oder Abgabe" im Sinne des § 23 Abs 1 Z 3 MRG und somit dem Diens... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Vorbringen der Antragsgegner, dem Hausbesorger werde das ihm auf Grund der Hausbesorger-EntgeltVO zustehende Entgelt "brutto für netto ausbezahlt", ihm werde also der Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung "ersetzt und dieser Anteil den Mietern weiterverrechnet", ist offenbar so zu verstehen, daß den Mietern die Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung doppelt verrechnet werden. Eine solche Doppelvorschreibung ... mehr lesen...
Norm: HbG §7HbG §12MRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1 Z1
Rechtssatz: Zu den dem Hausbesorger nach § 23 Abs 1 Z 1 MRG gebührenden Entgelten gehört sowohl das durch den Landeshauptmann im Verordnungsweg festgesetzte Entgelt nach § 7 HBG als auch das - regelmäßig in vom Landeshauptmann kundgemachten Mindestlohntarifen festgelegte - "anderwertige Entgelt" nach § 12 HBG. Entscheidungstexte 5 Ob 237/97g ... mehr lesen...
Norm: HbG §7HbG §12MRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1 Z1
Rechtssatz: Zu den dem Hausbesorger nach § 23 Abs 1 Z 1 MRG gebührenden Entgelten gehört sowohl das durch den Landeshauptmann im Verordnungsweg festgesetzte Entgelt nach § 7 HBG als auch das - regelmäßig in vom Landeshauptmann kundgemachten Mindestlohntarifen festgelegte - "anderwertige Entgelt" nach § 12 HBG. Entscheidungstexte 5 Ob 237/97g ... mehr lesen...