Norm
EStG 1988 §15 Abs1Rechtssatz
Das einem Hausbesorger anstelle eines steuerpflichtigen Sachbezuges bezahlte monatliche Entgelt unterliegt dem Einnahmenbegriff des § 15 Abs 1 EStG 1988 und ist somit steuerpflichtig. Daraus folgt, daß die einen solchen Bezugsteil ebenfalls umfassende Kommunalsteuer eine "sonstige durch Gesetz bestimmte Belastung oder Abgabe" im Sinne des § 23 Abs 1 Z 3 MRG und somit dem Dienstgeberanteil des Sozialversicherungsbeitrags gleichzuhalten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110542Dokumentnummer
JJR_19980609_OGH0002_0050OB00009_98D0000_003