Norm
HBG §17 Abs2Rechtssatz
Für eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung ist es erforderlich, daß der Hauseigentümer nachweist, welche Zahlungen er nach § 17 Abs 2 HBG an den Hausbesorger geleistet hat. Bei diesen Kosten kommt es - wie ganz allgemein bei den Bewirtschaftungskosten - auf die Rechnungslegung gegenüber dem Vermieter an.Für eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung ist es erforderlich, daß der Hauseigentümer nachweist, welche Zahlungen er nach Paragraph 17, Absatz 2, HBG an den Hausbesorger geleistet hat. Bei diesen Kosten kommt es - wie ganz allgemein bei den Bewirtschaftungskosten - auf die Rechnungslegung gegenüber dem Vermieter an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112053Dokumentnummer
JJR_19990526_OGH0002_0050OB00126_99M0000_002