Norm: MRG §21 Abs3 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Sachbeschluss trug das Erstgericht den Antragsgegnern unter Androhung einer Geldstrafe von Euro 1.000,- auf, binnen zwei Wochen ab Rechtskraft dieser Entscheidung Ablichtungen nachstehend angeführter Belege zur Betriebskostenabrechnung 2001 für das Haus *****herzustellen und diese Zug um Zug gegen einen Kostenersatz von Euro 0,36 pro Seite an die Antragsteller zu übergeben: 1) Gebäudebündelversicherungsvertrag mit der Polizze 1320/025976-3 mit der U*****AG samt... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten zuletzt (ON 43) EUR 18.810 = S 258.831,24 sA an rückständigem Mietzins (einschließlich Betriebs- und Heizkosten) und die Räumung des Bestandobjekts. Mit Teilurteil vom 29. 4. 2002 erkannte das Erstgericht die Klageforderung mit EUR 13.304,32 als zu Recht und die Gegenforderung bis zur Höhe der Klageforderung als nicht zu Recht bestehend, verpflichtete die Beklagte zur Zahlung dieses Betrages und wies das Mehrbegehren von EUR 5.50... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 4700/1,000.000 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung W 4/2, Obergeschoß, *****. Der Antragsgegner ist Verwalter dieser Liegenschaft. Auf der Liegenschaft befindet sich eine Tiefgarage, 12 Einzelgaragen sowie Abstellplätze im Freien, die der Firma N*****gesellschaft mbH & Co KG folgendermaßen zugeordnet sind: Wohnungseigentum ist an den 12 Garagen zu je 126/1,000.... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug mit Sachbeschluss vom 7. 7. 1998, GZ 4 Msch 138/95y-28, bestätigt durch Entscheidung des Rekursgerichtes vom 23. 3. 1999, GZ 4 Msch 138/95y-32, dem Antragsgegner auf, den Antragstellern die Abrechnungen über die Reparaturrücklage für die Jahre 1988 bis 1995 betreffend das Objekt *****, berichtigt und ergänzt um bestimmte einzelne Punkte binnen 14 Tagen bei sonstiger Verhängung einer Ordnungsstrafe in der Höhe von S 80.000 zu legen. Mit dem nunmehr ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1447 erster und zweiter Satz ABGB hebt der zufällige gänzliche Untergang einer bestimmten Sache alle Verbindlichkeiten auf. Dieser Grundsatz gilt auch für diejenigen Fälle, in welchen die Erfüllung der Verbindlichkeit oder die Zahlung einer Schuld durch einen anderen Zufall - auch nachträglich - unmöglich wird. Die Unmöglichkeit im Sinn des § 1447 ABGB kann eine rechtliche ("Unerlaubtheit") oder tatsächliche se... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu den von den Antragstellern im vorliegenden Rechtsmittel aufgeworfenen Fragen, ob der durch einen im Haus entstandenen Rohrbruch bewirkte Wassermehrverbrauch den Mietern als Betriebskosten angerechnet werden darf und ob eine Ergänzung einer Pauschalverrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist zur Rechnungslegung zulässig ist, besteht ausreichende, einschlägige Rechtssprechung des Höchstgerichts. Zur Wasserversorg... mehr lesen...
Norm: ABGB §1447 MRG §21 Abs3 MRG §21 Abs5 WEG 1975 §17 Abs1 Z1 WEG 1975 §17 Abs6 ABGB § 1447 heute ABGB § 1447 gültig ab 01.01.1812 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wurde das Begehren der Antragsteller abgewiesen, den Antragsgegnern unter Androhung einer Ordnungsstrafe von S 20.000,-- die Legung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 1995 aufzutragen. Begründet wurde dies mit der Unmöglichkeit einer Erlangung bzw Rekonstruktion der Abrechnungsunterlagen, die im konkreten Fall glaubhaft sei, weil seit dem Abrechnungszeitpunkt bereits ein zweimaliger Eigentümerwechsel des Hauses stattgefunden h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Mieterin des im Haus der Klägerin gelegenen Geschäftslokales top 1. In dem am 11. 5. 1994 von mehreren Mietern des Hauses eingeleiteten Verfahren vor der Schlichtungsstelle entschied diese am 15. 7. 1996 dahin, dass die Hauseigentümerin Betriebskostenbeträge von insgesamt 130.337,37 S an die Antragsteller zurückzuzahlen habe. Hiebei handelt es sich um Wasser- und Abwasserkosten für die Jahre 1993, 1994 und 1995. Die Hauseigentümerin rief... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsausführungen des Rekursgerichts sind durch die von ihm zitierte Entscheidung 5 Ob 24/85 = SZ 58/106 = MietSlg 37.367/23, in welcher auf die Hausbesorgerabfertigung ausdrücklich Bezug genommen wurde, gedeckt. Bei Anwendung der in dieser Entscheidung enthaltenen Grundsätze kann auch eine Entlastung der Mieter der von der Hausbesorgerin zuletzt betreuten Häuser durch Aufteilung der 1996 bezahlten Abfertigung... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter im Haus *****, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Sie haben am 11. 8. 1997 bei der zuständigen Schlichtungsstelle und dann gemäß § 40 Abs 1 MRG beim Erstgericht den Antrag gestellt, der Antragsgegnerin unter Androhung einer Ordnungsstrafe aufzutragen, ihnen binnen 14 Tagen (wie vom Gericht eingefügt wurde Zug um Zug gegen Ersatz der Kosten) Fotokopien der Betriebskostenabrechnung 1996 auszufolgen. Die Antragsgegnerin bestritt ... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs1 MRG §21 Abs3 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis 31.... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter in dem der Antragsgegnerin gehörigen Haus *****. Sie begehrten zunächst bei der Schlichtungsstelle, dann gemäß § 40 Abs 1 MRG bei Gericht die Überprüfung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 1992, die in dritter Instanz nur noch hinsichtlich der Vorschreibung eines Teilbetrages von S 21.039,-- für Versicherungsprämien strittig ist. Es geht dabei um die in die Jahrespauschalverrechnung 1992 aufgenommene Prämie für das dritte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Den Ausführungen im Revisionsrekurs ist insofern beizupflichten, als die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz zur Frage einer Verpflichtung des Mieters zur Leistung eines Kostenvorschusses für die Herstellung von Kopien der Betriebskostenabrechnung (§ 21 Abs 3 MRG) von gesicherter höchstgerichtlicher Rechtsprechung abweicht. Daß der Vermieter zur Herausgabe von Kopien der Abrechnung und der Belege nur Zug-um-... mehr lesen...
Norm: MRG §20 Abs3 MRG §21 Abs3WEG 1975 idF 3. WÄG §17 Abs2WEG 1975 idF 3. WÄG §19 Abs1 MRG § 20 heute MRG § 20 gültig ab 01.01.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2009 MRG § 20 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 ... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter einer Wohnung im Haus M*****, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Der auf ihn entfallende Betriebskostenanteil beträgt 3,45 %. Die dem Antragsteller von der Antragsgegnerin gelegte Betriebskostenabrechnung für das Jahr 1995 weist Rauchfangkehrerkosten von insgesamt S 9.521,04 aus. Für diese Betriebskosten sind keine Originalbelege vorhanden. Die Antragsgegnerin hat nämlich die Rechnungen in ihre elektronische Datenerfassun... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu etwa 1/4-Anteil Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus M*****straße 16. Die Antragsgegnerin ist die mit Zustimmung aller Mit- und Wohnungsmiteigentümer bestellte Verwalterin der Liegenschaft. Mit den Eigentumsanteilen der Antragstellerin ist Wohnungseigentum an insgesamt 6 Wohnungen bzw sonstigen selbständigen Räumlichkeiten des Hauses verbunden; die übrigen Anteile und Objekte stehen im Mit- bzw Wohnungsei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin des Bestandobjektes top Nr 1 in dem der Antragsgegnerin gehörenden Haus S*****gasse ***** in ***** W*****. Die Antragsgegnerin, ein Versicherungsunternehmen hat mit sich selbst eine "Wohnhaus-Bündelversicherung" für das Haus S*****gasse ***** in ***** W***** abgeschlossen, dies unter teilweiser 50 %iger Mitversicherung durch die ***** Versicherungs-AG. Versichert sind die Risken Feuer, Leitungswasserschaden, Glas, Sturmschaden und... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs1 Z1 MRG §21 Abs3 WEG 1975 § 17 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 17 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 WEG 1975 § 17 gültig von 01.09.1999 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §904 I ABGB §904 III MRG §21 Abs3 MRG §21 Abs4 ABGB § 904 heute ABGB § 904 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 904 heute ABGB § 904 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3 MRG §21 Abs4 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis 31.... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs1 Z8 MRG §21 Abs3. MRG §23 Abs1 Z3 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig vo... mehr lesen...
Norm: FamLAG §43 Abs1 MRG §21 Abs3 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis ... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Verfahren zur Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen nach § 37 Abs 1 Z 12 MRG ist der Oberste Gerichtshof nur noch mit der Frage befaßt, ob die Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, die der Antragsgegner in den Jahren 1989, 1990 und 1991 wegen der Beschäftigung eines Hausbesorgers an das Finanzamt hätte abführen müssen, tatsächlich aber erst im Jahr 1992 abgeführt hat, zu Recht in die Betriebskostenabrechnung 1992 a... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3 MRG §21 Abs4 MRG §37 Abs1 Z9 MRG §37 Abs1 Z12 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG §... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach mit Teilsachbeschluß aus, daß der Antragsgegner als Vermieter das gesetzlich zulässige Zinsausmaß durch Vorschreibung eines Betrages von S 1.397,31 für sonstige Betriebskosten und von S 18.378 für Versicherung in der Betriebskostenabrechnung des Jahres 1994 überschritten habe, und verpflichtete ihn zur Rückzahlung anteiliger Beträge. Es traf die Feststellung, daß die am 1.1.1995 fällige Teilprämie der Hausversicherung die Höhe von S 18.378 ha... mehr lesen...