Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Maria W*****, vertreten durch Dr.Josef Olischar, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei B***** AG, ***** vertreten durch Dr.Michael Vallender, Rechtsanwalt in Wien, wegen S 65.048,56 s.A. i... mehr lesen...
Norm: MRG §1 MRG §17 MRG §21 Abs3 MRG § 1 heute MRG § 1 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2009 MRG § 1 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 1 gültig von 01.01.2002 bis 30.... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter einer Parterrewohnung im Haus H***** in Graz, das dem Antragsgegner gehört. Im gegenständlichen Verfahren, das vom Antragsteller zunächst bei der Schlichtungsstelle der Stadt Graz und dann gemäß § 40 Abs 1 MRG beim Erstgericht anhängig gemacht wurde, geht es um die Festsetzung des Verteilungsschlüssels für die Bewirtschaftungskosten des genannten Hauses. Strittig ist dabei nur mehr, ob die Bodenflächen von vier räumlich abgeschlossenen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z4 MRG §21 Abs3 MRG §21 Abs4 ABGB § 1486 heute ABGB § 1486 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ABGB § 1486 gültig von 01.03.1919 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 95/1919 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG *****, auf der sich die Häuser S*****straße 79, 79a und 81 befinden. Das Haus Nr.79 umfaßt ein Papiergeschäft, ein Cafe und eine Wohnung. Diese Räumlichkeiten hat der Rechtsvorgänger der Klägerin der Beklagten vermietet. Die Klägerin ist als Erbin in diesen Mietvertrag eingetreten. Im Haus Nr.79a befinden sich die Wohnung des Rechtsvorgängers der Klägerin sowie drei Studentenzimmer. Beide Häuser ... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3 MRG §27 Abs3 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis 31.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei Betriebskosten-Pauschalraten, die gemäß § 21 Abs 3 MRG vorgeschrieben werden, handelt es sich nicht um die Akontierung auflaufender Betriebskosten, sondern um selbständige gesetzliche Mietzinsbestandteile (WoBl 1992, 111/80 ua). Sie werden als solche - ohne Rücksicht auf die spätere Abrechnung - geschuldet (Würth zu WoBl 1989/28 und 29; derselbe in Rummel2, Rz 10 zu § 21 MRG; Call zu WoBl 1989/28 und 29), also ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren von den beklagten Mietern einer Wohnung der Kläger die Zahlung rückständiger Mietzinse (einschließlich rückständiger Betriebskosten) sowie die Räumung der Wohnung. Die Mietzinse und die Betriebskosten seien ordnungsgemäß vorgeschrieben worden. Eine Verrechnung offener Mietzinse mit Gegenforderungen der Mieter sei vertraglich ausgeschlossen worden. Die Beklagten beantragten die Abweisung der Klage. Sie hätten ein Verfahren zur Ermäßigung des M... mehr lesen...
Norm: ABGB §1478 MRG §21 Abs3 ABGB § 1478 heute ABGB § 1478 gültig ab 01.04.1916 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 ... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3 MRG §37 Abs1 Z11 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis... mehr lesen...
Norm: ABGB §1052 MRG §21 Abs3 MRG §37 Abs1 Z11 ABGB § 1052 heute ABGB § 1052 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle -, der Antragsgegnerin unter Androhung einer Ordnungsstrafe von S 20.000,- aufzutragen, die Betriebskostenabrechnung 1991 samt Belegen und Rechnungen binnen 14 Tagen beim Hausbesorger oder an einer sonst geeigneten Stelle im Haus den Mietern 3 Tage lang zur Einsicht aufzulegen (nicht mehr Verfahrensgegenstand) bzw Fotokopien der Abrechnungen der Antragstellerin auszufolgen. D... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3 MRG §37 MRG §37 Abs1 Z12 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Miteigentümer der Liegenschaft EZ 103 des Grundbuches K*****. Mit seinen Miteigentumsanteilen ist Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 13 verbunden. Die Antragsgegnerin ist Verwalterin einer "Eigentumswohnungsanlage", die auf mehreren Liegenschaften errichtet wurde, darunter auch die vorgenannte Liegenschaft. Der Antragsteller begehrt, der Antragsgegnerin die Legung einer nach von ihm vorgegebenen Kriterien detaillierten Abrechnung
Betreff: ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Miteigentümer der Liegenschaft EZ 103 des Grundbuches K***** mit Wohnungseigentum an der Wohnung Nr.13. Die betreffende "Eigentumswohnungsanlage" erstreckt sich über mehrere Liegenschaften (EZ 102, 103, 105) und wird von der Antragsgegnerin verwaltet. Der Antragsteller hat die ihm von der Antragsgegnerin am 30.4.1987 für das Jahr 1986 gelegte Abrechnung in zahlreichen Punkten beanstandet und beantragt, der Antragsgegnerin eine neuerliche Re... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Reihenhausanlage, die vom Antragsgegner verwaltet wird, Für das Jahr 1990 haben sie vom Antragsgegner folgende Abrechnung über die Verwaltung der Liegenschaft erhalten: M***** Alfons IMMOBILIENVERWALTER DVR: 0419478 ***** WIEN, G*****STRASSE 72 A B R E C H N U N G 1990 Für Objekt 0291 ***** WIEN, C*****GASSE 5 3+4 Seite 1 Vorsteuer Netto U B E T R I E B S... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Reihenhausanlage, die vom Antragsgegner verwaltet wird. Für das Jahr 1991 haben sie vom Antragsgegner folgende Abrechnung über die Verwaltung der Liegenschaft erhalten: M***** Alfons Immobilienverwalter DVR: 0419478 ***** Wien, G*****straße 72 Abrechnung 1991 Für Objekt 0291 ***** Wien, C*****gasse 5 3+4 Vorsteuer Netto U Betriebskosten (Konto Nr. 40) Au... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist aufgrund eines am 22.12.1975 geschlossenen Vertrages Mieter mehrerer Räumlichkeiten in einem dem Kläger gehörenden Haus. Als Mietzins wurde der wertgesicherte Betrag von S 17.000,-- im Monat zuzüglich des Anteils an den Betriebskosten, öffentlichen Abgaben und "Verwaltungsgebühren" vereinbart. Im Punkt 3 lit e wurde festgelegt, daß die vom Vermieter berechneten Betriebskosten, öffentlichen Abgaben und dgl. vierteljährlich zu den Kalenderquartalen ... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3 Satz1 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.1999... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war seit 1979 Hauptmieterin der Wohnung Nr ***** in dem auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** befindlichen Haus *****, das in der Zwischenzeit abgerissen wurde. Die Antragsgegnerin war vorerst Hälfteeigentümerin und sodann vom November 1983 bis 22.November 1988 Alleineigentümerin dieser Liegenschaft, die nunmehr im Eigentum des Ing.Richard L***** steht. Mit dem am 11.November 1988 bei der Schlichtungsstelle des Magistratischen Bezirksa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht wendete die von der Rechtsprechung aus dem Zweck der Abrechnung abgeleiteten Grundsätze (MietSlg 34.542/8, aufrechterhalten durch ImmZ 1989, 433; für den Fall durchschnittlicher Verhältnisse der Betriebskostenabrechnung nach § 21 Abs 3 MRG modifiziert durch WoBl 1992, 83/66) betreffend die Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Abrechnung auf den konkreten Einzelfall richtig an. Dabei ist wegen der N... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger als Eigentümer von Eigentumswohnungen (Schloßappartments) einer Wohnanlage vermietete dem Beklagten zur touristischen Nutzung jeweils jährlich Wohnungen, zuletzt mit Vertrag vom 14.März 1989 13 im einzelnen bezeichnete Wohnungen für die Zeit vom 1.April 1989 bis 31. März 1990 und letztmalig mit Vertrag vom 14.Jänner 1990 10 im einzelnen bezeichnete Wohnungen für die Zeit vom 1.April 1990 bis 31. März 1991. Punkt 4. der letztgenannten Vereinbarung lautet:... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die in § 20 MRG dem Hauseigentümer aufgetragene Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben eines jeden Kalenderjahres besteht in einer übersichtlichen Verzeichnung der Einnahmen und Ausgaben, die für einen durchschnittlichen Mieter des Hauses nachvollziehbar ist (Würth-Zingher, Miet- und Wohnrecht19 § 20 MRG Rz 14). § 20 Abs 1 Z 1 und 2 MRG enthält detailierte Vorschriften, welche Einnahmen und welche Ausgaben als ... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3 MRG §21 Abs4 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis 31.... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt - nach vorausgegangenem Verfahren bei der Schlichtungsstelle - die Feststellung, die Antragsgegnerin habe durch die Aufnahme der ihr mit Bescheid der Magistratsabteilung 4 der Stadt Wien vom 21.6.1988 für das Objekt ***** vorgeschriebenen, auf die Zeit vom 21.4.1983 bis 30.9.1987 entfallenden Abwassergebühr in die Betriebskostenabrechnung für 1988 das gesetzlich zulässige Betriebskostenausmaß wegen Verjährung der genannten Position überschrit... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren vor der Schlichtungsstelle begehrten 1.) zu Schli 1/88 (Antrag vom 18. 8. 1988) alle Antragsteller, der Antragsgegnerin den Auftrag zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung für 1987 zu erteilen; 2.) zu Schli 2/88 (Antrag vom 22. 9. 1988) a) alle Antragsteller die Feststellung der Überschreitung des gesetzlichen Zinsausmaßes ab I/1986 durch Vorschreibung des sie betreffenden Anteiles an der unzulässigen monatlichen (Betriebkosten) Pauschalrate von S ... mehr lesen...