Norm: MRG §15 Abs4MRG §16 Abs8
Rechtssatz: Bei Pauschalmietzinsvereinbarungen beginnt die Präklusivfrist des § 16 Abs 8 MRG erst mit rechtskräftiger Aufspaltung des Pauschalmietzinses. Entscheidungstexte 5 Ob 175/02z Entscheidungstext OGH 15.10.2002 5 Ob 175/02z 5 Ob 220/02t Entscheidungstext OGH 25.02.2003 5 Ob 220/02t ... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §15 Abs4
Rechtssatz: Durch die in § 15 Abs 4 MRG ermöglichte rechtsgestaltende Entscheidung wird in vertragliche Vereinbarungen eingegriffen und werden diese geändert. Gerade deshalb ist aber eine analoge Anwendung dieser Eingriffsmöglichkeit auf andere, im Gesetz nicht geregelte Fälle nicht möglich. Eine extensive Auslegung der angezogenen Bestimmung, daß jede zwischen Mieter und Vermieter getroffene Vereinbarung durch rech... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §15 Abs4MRG idF 3.WÄG §16 Abs6MRG idF 3.WÄG §16 Abs8MRG idF 3.WÄG §16 Abs9
Rechtssatz: Der durch die Aufspaltung ermittelte und neu festgesetzte Hauptmietzins ist dann wertgesichert, wenn ursprünglich eine Wertsicherung vereinbart war. Bis zu dem auf den Antragstag folgenden Zinstermin bleibt es bei der vertraglichen Valorisierung (soweit eine solche vereinbart wurde). Die nach der (zulässigen) vertraglichen Wertsicherung au... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §15 Abs4MRG idF 3.WÄG §37 Abs1 Z8MRG idF 3.WÄG §37 Abs1 Z8a
Rechtssatz: Die Überprüfung der Zulässigkeit eines aufgewerteten Hauptmietzinses nach dem Zeitpunkt der Aufgliederung eines Pauschalmietzinses ist einer eigenen Antragstellung nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG vorbehalten. Entscheidungstexte 5 Ob 148/98w Entscheidungstext OGH 13.10.1998 5 Ob 148/98w ... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §15 Abs4
Rechtssatz: § 15 Abs 4 MRG idF 3. WÄG bezieht sich auf den im Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültig vereinbarten Pauschalmietzins. Wurde im Laufe des Mietverhältnisses eine Erhöhung des Pauschalmietzinses vereinbart, können nur diese Mietzinsvereinbarung und die im Jahr dieser Vereinbarung angefallenen Betriebskosten maßgeblich sein. Entscheidungstexte 5 O... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §15 Abs43.WÄG ArtII AbschnII Z5
Rechtssatz: In Artikel II Abschnitt II Z 5 des 3. WÄG wird lediglich der Grundsatz zum Ausdruck gebracht, daß es für die Rechtswirksamkeit von Mietzinsvereinbarungen auf das im Abschlußzeitpunkt geltende Recht ankommt. Ein Ausschluß der Anwendung des durch das 3. WÄG neu geschaffenen § 15 Abs 4 MRG auf "Altverträge" ergibt sich hieraus nicht. Vielmehr folgt aus Z 1 der genannten Übergangsbesti... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §15 Abs4MRG §16 Abs63.WÄG ArtII AbschnII Z5
Rechtssatz: Die Anführung des Monats Juli 1991 in § 16 Abs 6 MRG bedeutet nicht, daß künftig bei einer Pauschalmietzinsspaltung der Übergang von der vertraglichen zur gesetzlichen Valorisierung mit diesem Monat zu erfolgen hätte. Erst die bis zur Aufspaltung gemäß der vertraglichen Wertsicherungsklausel aufgewertete Hauptmietzinskomponente ist ab diesem Zeitpunkt nach der gesetzlic... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §15 Abs43.WÄG ArtII AbschnII Z5
Rechtssatz: § 15 Abs 4 MRG in der Fassung des 3. WÄG ist auch auf "Altverträge" anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 5/96 Entscheidungstext OGH 16.01.1996 5 Ob 5/96 5 Ob 148/98w Entscheidungstext OGH 13.10.1998 5 Ob 148/98w Auch ... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §15 Abs4
Rechtssatz: Der Vermieter kann nach Durchführung der Aufgliederung gemäß § 15 Abs 4 MRG künftig anstelle der ermittelten Betriebskostenkomponente die Betriebskosten in der aktuell auf den Mietgegenstand entfallenden Höhe verlangen. Entscheidungstexte 5 Ob 5/96 Entscheidungstext OGH 16.01.1996 5 Ob 5/96 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer des Hauses ***** A*****, B*****straße 18, in dem die Antragsgegnerin ein Geschäftslokal samt dazugehöriger Wohnung gemietet hat. Das Mietverhältnis gründet sich auf eine Mietrechtsnachfolge iSd § 12 Abs 3 MRG. Die Antragsgegnerin hat nämlich mit 1. November 1989 das Drogerieunternehmen des Vormieters Josef Z***** übernommen, der 1947 das Geschäftslokal und 1948 die Wohnung bezogen hatte. Der vom Vormieter mit den seinerze... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §15MRG idF 3.WÄG §12a Abs1MRG idF 3.WÄG §12a Abs3MRG idF 3.WÄG §15 Abs4
Rechtssatz: Der dem Vermieter "aufgezwungene" Mieter tritt in den Mietvertrag mit der Maßgabe ein, dass er auf Verlangen des Vermieters jedenfalls den im Sinne § 12 Abs 3 MRG angemessenen Hauptmietzins zu zahlen hat, unabhängig davon, ob mit dem Vormieter eine Pauschalmietzinsvereinbarung bestand oder nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...