Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Der dem Vermieter "aufgezwungene" Mieter tritt in den Mietvertrag mit der Maßgabe ein, dass er auf Verlangen des Vermieters jedenfalls den im Sinne § 12 Abs 3 MRG angemessenen Hauptmietzins zu zahlen hat, unabhängig davon, ob mit dem Vormieter eine Pauschalmietzinsvereinbarung bestand oder nicht.Der dem Vermieter "aufgezwungene" Mieter tritt in den Mietvertrag mit der Maßgabe ein, dass er auf Verlangen des Vermieters jedenfalls den im Sinne Paragraph 12, Absatz 3, MRG angemessenen Hauptmietzins zu zahlen hat, unabhängig davon, ob mit dem Vormieter eine Pauschalmietzinsvereinbarung bestand oder nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070420Dokumentnummer
JJR_19920310_OGH0002_0050OB00014_9200000_002