RS OGH 1996/1/16 5Ob5/96

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Veröffentlicht am 16.01.1996
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Norm

MRG idF 3.WÄG §15 Abs4

Rechtssatz

Der Vermieter kann nach Durchführung der Aufgliederung gemäß § 15 Abs 4 MRG künftig anstelle der ermittelten Betriebskostenkomponente die Betriebskosten in der aktuell auf den Mietgegenstand entfallenden Höhe verlangen.Der Vermieter kann nach Durchführung der Aufgliederung gemäß Paragraph 15, Absatz 4, MRG künftig anstelle der ermittelten Betriebskostenkomponente die Betriebskosten in der aktuell auf den Mietgegenstand entfallenden Höhe verlangen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102436

Dokumentnummer

JJR_19960116_OGH0002_0050OB00005_9600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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