Norm
MRG idF 3.WÄG §15 Abs4Rechtssatz
Die Überprüfung der Zulässigkeit eines aufgewerteten Hauptmietzinses nach dem Zeitpunkt der Aufgliederung eines Pauschalmietzinses ist einer eigenen Antragstellung nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG vorbehalten.Die Überprüfung der Zulässigkeit eines aufgewerteten Hauptmietzinses nach dem Zeitpunkt der Aufgliederung eines Pauschalmietzinses ist einer eigenen Antragstellung nach Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 8, MRG vorbehalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110761Im RIS seit
12.11.1998Zuletzt aktualisiert am
10.09.2014