Begründung: Die Klägerin war ab 1. 10. 1999 bei der Beklagten beschäftigt und betreute zwei im Eigentum der Beklagten stehende Wohnhausanlagen (die zweite erst ab 1. 5. 2000) in F*****. Der Monatsverdienst der Klägerin betrug ATS 9.200 (EUR 668,59), ab 1. 5. 2000 weitere ATS 3.200 (EUR 232,55). In den beiden zugrundeliegenden Arbeitsverträgen vom 1. 10. 1999 und 20. 4. 2000 wurde die Klägerin als "Haussprecher" bezeichnet. Tatsächlich war sie mit den im Ersturteil näher bezeichnet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist seit 1978 Hausbesorgerin im Haus ***** in *****; sie bewohnt die Wohnung top Nr 9 als Dienstwohnung. Die Klägerin war zum Zeitpunkt der Einbringung der Aufkündigung Mehrheitseigentümerin (531/908 Anteile) der Liegenschaft, die im (schlichten) Miteigentum der Klägerin sowie einiger Wohnungseigentumsbewerber stand. Nachdem ein Sohn der Beklagten in einem anderen Gerichtsverfahren ausgesagt hatte, dass seine Mutter lediglich die „leichten" Arbeit... mehr lesen...
Norm: HbG §2HbG §4
Rechtssatz:
Nach dem Gesetz (§ 4 Abs 1 HbG) besteht keine höchstpersönliche Reinigungspflicht des Hausbesorgers. Er kann vielmehr die Reinigung des Hauses unter seiner Verantwortlichkeit durch Dritte durchführen lassen. Nach dem Gesetz (Paragraph 4, Absatz eins, HbG) besteht keine höchstpersönliche Reinigungspflicht des Hausbesorgers. Er kann vielmehr die Reinigung des Hauses unter seiner Verantwortlichkeit durch D... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kündigte das mit der Beklagten seit 1982 bestehende Hausbesorgerdienstverhältnis samt näher bezeichneter Dienstwohnung infolge Wegfalls des Hausbesorgerpostens zum 31. 1. 2003 gerichtlich auf. Der Gekündigten wurde aufgetragen, die Dienstwohnung zu räumen und bis zum 31. 1. 2003 geräumt zu übergeben. Die gerichtliche Aufkündigung wurde der Beklagten am 22. 10. 2002 eigenhändig zugestellt. Die Beklagte erhob dagegen Einwendungen und behauptete - soweit im geg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat - wie auch der Revisionswerber einräumt - die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu den für das Vorliegen eines Hausbesorgerdienstverhältnisses maßgebenden Kriterien richtig wiedergegeben. Danach ist ein Hausbesorgerdienstverhältnis anzunehmen, wenn nach dem Vertragszweck und den sonstigen Vereinbarungen die vom Arbeitnehmer wahrzunehmenden Pflichten kumulativ die in § 2 Z 1 HBG aufgezäh... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 9. 11. 1999 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin, die Beklagte zur Zahlung von S 178.598,64 netto sA an Insolvenz-Ausfallgeld schuldig zu erkennen. Sie sei seit 15. 11. 1976 Hausbesorgerin in einem Wiener Wohnhaus, welches im Mehrheitseigentum des Ing. N. stehe. Das Arbeitsverhältnis sei aufrecht. Ing. N. habe die Liegenschaft 1984 erworben und auch die Hausverwaltung übernommen. Mehr als 10 Jahre lang habe die Klägerin ihren Lohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte verwaltet seit Jahren im Eigentum des Landes stehende Wohnhäuser. Mit Vertrag vom 18. 12. 1986 trafen die Streitteile folgende Vereinbarung: "Betrifft: Anstellung als Reinigungsmann. Aufgrund Ihrer persönlichen Vorsprache am 18. 12. 1986 werden Sie mit Wirkung vom 18. 12. 1986 mit der Hausreinigung für die landeseigenen Wohnhäuser in ... betraut. Ihre Entschädigung bei einer monatlichen Arbeitszeit von 94 Stunden beträgt brutto S 4.230,-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Offenlegung der für die Berechnung des Hausbesorgerentgeltes maßgebenden Flächen für Wohnungen und andere Räumlichkeiten, insbesondere Stiegenhäuser, Kellergänge, Waschküche und Trockenräume sowie für Gehsteige und Tiefgarageneinfahrten der im Eigentum der Beklagten stehenden Häuser ***** und *****, sowie die Leistung des sich aufgrund der Offenlegung ergebenden Hausbesorgerentgelts für die Zeit vom 1.11.1991 bis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Jede klagende Partei bildet in bezug auf die ihr gehörige Liegenschaft eine Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 13 c WEG. Die Wohnungseigentumsobjekte wurden auf den Liegenschaften EZ 69, EZ 157, EZ 139, EZ 158 KG Hinterwaldberg, BG Mittersill von der M***** GesmbH & Co KG errichtet und zunächst auch verwaltet. Die Beklagten sind als Hausbesorger in den Objekten der Kläger tätig. Der Erstbeklagte begann seine Tätigkeit 1972. Damals bestanden zwei O... mehr lesen...
Norm: HbG §2
Rechtssatz:
Für die Anwendung der zwingenden Bestimmungen des HbG ist es unerheblich, ob der mit dem Hausbesorgerdienstvertrag gekoppelte Dienstvertrag als Hausgehilfin (Bedienerin) die Arbeitskraft der Dienstnehmerin überwiegend beansprucht.
Entscheidungstexte 9 ObA 215/94 Entscheidungstext OGH 16.11.1994 9 ObA 215/94 Veröff: SZ 67/205 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin des Hauses *****. Die Beklagte war von ihr ab 29.Juli 1991 beschäftigt und bewohnt in diesem Haus eine Dienstwohnung. Am 25.Juni 1992 entließ die Klägerin die Beklagte. Die Klägerin begehrt, die Beklagte zur Räumung der Dienstwohnung zu verpflichten und brachte vor, daß die Beklagte als Bedienerin und Hausgehilfin für Haus und Wohnung sowie Gartenpflege beschäftigt worden sei. Die Beklagte sei vor allem mit Tätigkeiten für die Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Mit ihren Ausführungen zu diesem Revisionsgrund wendet sich die Revisionswerberin in unzulässiger Weise gegen die Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes. Die gerügte Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Mit ihren Ausführungen zu diesem Revisionsgrund wendet sich die Revisionswerberin in unzulässiger Weise gegen die B... mehr lesen...
Norm: HbG §2 Z1
Rechtssatz:
Das Vorliegen eines Hausbesorgerdienstvertrages hängt nicht von der Bezeichnung sondern vom Inhalt der Vereinbarung ab.
Entscheidungstexte 9 ObA 35/94 Entscheidungstext OGH 16.03.1994 9 ObA 35/94 9 ObA 2228/96d Entscheidungstext OGH 13.11.1996 9 ObA 2228/96d Veröff: SZ 69/253 ... mehr lesen...
Norm: HbG §2 Z1
Rechtssatz:
Das Vorliegen eines Hausbesorgerdienstvertrages hängt nicht von der Bezeichnung sondern vom Inhalt der Vereinbarung ab.
Entscheidungstexte 9 ObA 35/94 Entscheidungstext OGH 16.03.1994 9 ObA 35/94 9 ObA 2228/96d Entscheidungstext OGH 13.11.1996 9 ObA 2228/96d Veröff: SZ 69/253 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Soweit sich die Rekurswerberin auf die Entscheidung IndS 1980, 1167 = Arb. 9.773 = EvBl. 1979/133 = MietSlg. 31.525/16, ImmZ 1979, 139 = RdA 1981, 39 (mit zustimmender Besprechung von Welser-Czermak) beruft, ist ihr zu entgegnen, daß dort lediglich ausgesprochen wurde, daß der Hausverwalter das... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1 AVRAG §6 Abs1HbG §2 AVRAG § 3 heute AVRAG § 3 gültig ab 01.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 AVRAG § 3 gültig von 01.07.1993 bis 30.06.2010 AVRAG § 6 heute ... mehr lesen...
Norm: HbG §2
Rechtssatz:
Auch eine juristische Person kann in ihrer Eigenschaft als Mieterin des Hauses und Verfügungsberechtigte über eine "Dienstwohnung" ihrerseits einen Vertrag über die Erbringung von Hausbesorgerarbeiten und die Einräumung einer Hausbesorgerdienstwohnung mit einer natürlichen Person abschließen.
Entscheidungstexte 14 Ob 156/86 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Wohnhaus Graz, Elisabethstraße 32, steht im Alleineigentum des Dr. Franz S***. In diesem Haus befinden sich drei Geschäftslokale und sieben Wohnungen. Hauptmieter eines der Geschäftslokale ist die klagende Partei, deren Geschäftsführer Gunter L***, der Schwiegersohn des Alleineigentümers, ist. Die klagende Partei begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, die im Parterre des Hofgebäudes des vorgenannten Hauses gelegene, aus Zimmer und Küche bestehende W... mehr lesen...
Norm: HbG §2
Rechtssatz:
Vertragsparteien des Hausbesorgerdienstvertrages so wie eines jeden Arbeitsvertrages können auf Seite des Hausbesorgers (des Arbeitsnehmers) nur physische Personen sein. Ein zwischen dem Hauseigentümer und einer juristischen Person abgeschlossene "Hausbesorgerdienstvertrag" ist daher rechtsunwirksam.
Entscheidungstexte 14 Ob 156/86 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: HbG §2
Rechtssatz:
Eine die analoge Anwendung der Bestimmungen des HbG rechtfertigende gleiche Schutzwürdigkeit infolge der sich aus dem Vertrag ergebenden grundsätzlich gleichartigen Rechte und Pflichten kann vor allem auch dann vorliegen, wenn ein Mieter - mag er Mieter des gesamten Hauses oder Mieter nur eines Teiles des Hauses sein - auf Arbeitgeberseite einen Hausbesorgerdienstvertrag mit einem Arbeitnehmer abschließt.
... mehr lesen...
Norm: HbG §2 Z1
Rechtssatz:
Ein Hausbesorgerverhältnis im Sinne des § 2 Z 1 HGB liegt auch dann vor, wenn nicht alle in § 4 Abs 1 und 2 HbG genannten Dienstleistungen zur Gänze dem Hausbesorger obliegen; die vertragliche Herausnahme etwa der Stiegenhausreinigung oder eine Einschränkung der Wartungsaufgaben und Beaufsichtigungsaufgaben stehen der rechtlichen Qualifikation des Arbeitsverhältnisses als Hausbesorgerdienstverhältnis so la... mehr lesen...
Norm: HbG §1 Abs2HbG §2 Z1
Rechtssatz: Wer die in § 2 Z 1 HbG genannten drei wesentlichen Hausbesorgerpflichten - kumulativ - übernommen hat, erlangt nach herrschender Rechtsprechung die Stellung eines Hausbesorgers; seine Rechtsbeziehungen aus diesem Arbeitsverhältnis richten sich, soweit § 1 Abs 2 HbG nichts anderes bestimmt, nach diesem Gesetz. Dabei ist dem Gesetz auch dann entsprochen, wenn keine Dienstleistungspflichten im vollen... mehr lesen...
Norm: HbG §2 Z1
Rechtssatz:
Ein Hausbesorgerverhältnis im Sinne des § 2 Z 1 HGB liegt auch dann vor, wenn nicht alle in § 4 Abs 1 und 2 HbG genannten Dienstleistungen zur Gänze dem Hausbesorger obliegen; die vertragliche Herausnahme etwa der Stiegenhausreinigung oder eine Einschränkung der Wartungsaufgaben und Beaufsichtigungsaufgaben stehen der rechtlichen Qualifikation des Arbeitsverhältnisses als Hausbesorgerdienstverhältnis so la... mehr lesen...
Norm: HbG §1 Abs2HbG §2 Z1
Rechtssatz: Wer die in § 2 Z 1 HbG genannten drei wesentlichen Hausbesorgerpflichten - kumulativ - übernommen hat, erlangt nach herrschender Rechtsprechung die Stellung eines Hausbesorgers; seine Rechtsbeziehungen aus diesem Arbeitsverhältnis richten sich, soweit § 1 Abs 2 HbG nichts anderes bestimmt, nach diesem Gesetz. Dabei ist dem Gesetz auch dann entsprochen, wenn keine Dienstleistungspflichten im vollen... mehr lesen...
Norm: HbG §2 Z1
Rechtssatz:
Der rechtlichen Qualifikation als Hausbesorger steht nicht entgegen, daß der Dienstnehmer eine Reihe der in § 4 Abs 1 HbG aufgezählten Reinigungsarbeiten deshalb nicht ausführen konnte, weil für solche Tätigkeiten in einer modernen Wohnhausanlage ganz einfach die Voraussetzungen fehlen. Der rechtlichen Qualifikation als Hausbesorger steht nicht entgegen, daß der Dienstnehmer eine Reihe der in Paragraph 4, ... mehr lesen...
Norm: HbG §2 Z1
Rechtssatz:
Der rechtlichen Qualifikation als Hausbesorger steht nicht entgegen, daß der Dienstnehmer eine Reihe der in § 4 Abs 1 HbG aufgezählten Reinigungsarbeiten deshalb nicht ausführen konnte, weil für solche Tätigkeiten in einer modernen Wohnhausanlage ganz einfach die Voraussetzungen fehlen. Der rechtlichen Qualifikation als Hausbesorger steht nicht entgegen, daß der Dienstnehmer eine Reihe der in Paragraph 4, ... mehr lesen...
Norm: HbG §2 Z1 WEG 1975 §17 WEG 1975 § 17 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 17 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 WEG 1975 § 17 gültig von 01.09.1999 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/... mehr lesen...
Norm: HbG §2 Z1 WEG 1975 §17 WEG 1975 § 17 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 17 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 WEG 1975 § 17 gültig von 01.09.1999 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/... mehr lesen...
Norm: HbG §1 Abs1HbG §2 Z1
Rechtssatz:
Wer es, obwohl nur einen - und zwar hier den größten - Teil des Hauses mietend, übernimmt, "die für das Haus - .... erforderlichen Obliegenheiten eines Hausbesorgers einschließlich der Betreuung des Hausaufzuges und der Sammelheizung vornehmen zu lassen", handelt bei Abschluß eines Dienstvertrages zur Erfüllung dieser Mietvertragspflichten als mittelbarer Stellvertreter des Hauseigentümers. Auf d... mehr lesen...