Norm
HbG §2Rechtssatz
Nach dem Gesetz (§ 4 Abs 1 HbG) besteht keine höchstpersönliche Reinigungspflicht des Hausbesorgers. Er kann vielmehr die Reinigung des Hauses unter seiner Verantwortlichkeit durch Dritte durchführen lassen.Nach dem Gesetz (Paragraph 4, Absatz eins, HbG) besteht keine höchstpersönliche Reinigungspflicht des Hausbesorgers. Er kann vielmehr die Reinigung des Hauses unter seiner Verantwortlichkeit durch Dritte durchführen lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120315Dokumentnummer
JJR_20051024_OGH0002_009OBA00128_05X0000_001