RS OGH 1983/4/12 4Ob20/82 (4Ob21/82), 9ObA43/05x

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Veröffentlicht am 12.04.1983
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Norm

HbG §2 Z1

Rechtssatz

Der rechtlichen Qualifikation als Hausbesorger steht nicht entgegen, daß der Dienstnehmer eine Reihe der in § 4 Abs 1 HbG aufgezählten Reinigungsarbeiten deshalb nicht ausführen konnte, weil für solche Tätigkeiten in einer modernen Wohnhausanlage ganz einfach die Voraussetzungen fehlen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0062876

Dokumentnummer

JJR_19830412_OGH0002_0040OB00020_8200000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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