Norm
HbG §2 Z1Rechtssatz
Der rechtlichen Qualifikation als Hausbesorger steht nicht entgegen, daß der Dienstnehmer eine Reihe der in § 4 Abs 1 HbG aufgezählten Reinigungsarbeiten deshalb nicht ausführen konnte, weil für solche Tätigkeiten in einer modernen Wohnhausanlage ganz einfach die Voraussetzungen fehlen.Der rechtlichen Qualifikation als Hausbesorger steht nicht entgegen, daß der Dienstnehmer eine Reihe der in Paragraph 4, Absatz eins, HbG aufgezählten Reinigungsarbeiten deshalb nicht ausführen konnte, weil für solche Tätigkeiten in einer modernen Wohnhausanlage ganz einfach die Voraussetzungen fehlen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0062876Dokumentnummer
JJR_19830412_OGH0002_0040OB00020_8200000_004