Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer wurde mit Beschluss seitens der für ihn zuständigen Stellungskommission am 26.03.2026 zur Zl W/94/20/02/41-1807 für tauglich befunden; er hat gegen den Tauglichkeitsbeschluss kein Rechtsmittel eingebracht, sodass dieser in Rechtskraft erwachsen ist. 1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer wurde mit Beschluss seitens der für ihn zuständigen Stellungskommission am ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos XXXX wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden und gab der Beschwerdeführer einen Rechtsmittelverzicht ab, sodass dieser Beschluss in Rechtskraft erwuchs. 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos römisch 40 wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden und gab der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer wurde mit Beschluss des Militärkommandos Niederösterreich vom 23.11.2021 als für den Wehrdienst tauglich befunden. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) vom 06.04.2022, Zl. 526915/1/ZD/22, wurde der Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers mit 30.03.2022 festgestellt. In der Fo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission Militärkommando Niederösterreich vom XXXX , wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. 1. Mit Beschluss der Stellungskommission Militärkommando Niederösterreich vom römisch 40 , wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. 2. Mit Schreiben vom XXXX , eingegangen am XXXX beim Militärkommando Niederösterreich, brachte de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 07.05.2024 wies die Zivildienstserviceagentur den Antrag des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) vom 07.04.2024 auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 13 Abs. 1 Z 2 des Zivildienstgesetzes 1986 ab. 1. Mit Bescheid vom 07.05.2024 wies die Zivildienstserviceagentur den Antrag des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) vom 07.04.2024 auf Befreiung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX 1990 geborene Beschwerdeführer (BF) wurde anlässlich seiner Stellung am 09.04.2008 für tauglich befunden und wurde mit Bescheid der belangten Behörde (im Folgenden auch als ZISA bezeichnet) mit Wirkung 10.04.2008 der Eintritt der Zivildienstpflicht festgestellt. 1. Der am römisch XXXX 1990 geborene Beschwerdeführer (BF) wurde anlässlich seiner Stellung am 09.04.2008 für tauglich befunden und wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 27.04.2010 festgestellt wurde – brachte am 04.04.2010 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 28.04.2010 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rückwirkend mit 04.04.2010 rechtskräftig festgestellt. 3. Mit Bescheid der ZISA vom 09.05.2020 wurde der BF einer Einrichtung zur Ableistung des Zivildienstes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer - dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 23.10.2015 festgestellt wurde - brachte am 23.05.2018 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid vom 06.06.2018 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden ZD) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers mit 23.05.2018 fest. 3. Daraufhin wies die ZD den Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer - dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 16.10.2015 festgestellt wurde - brachte am 13.11.2017 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid vom 23.11.2017 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden ZD) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers mit 13.11.2017 fest. 3. Am 03.09.2020 brachte der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (nachfolgend kurz: BF) wurde am 01.02.2012 für tauglich befunden. Mit Bescheid vom 13.03.2014 stellte die Zivildienstserviceagentur aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des BF mit 03.03.2014 fest. Mit Bescheid vom 15.01.2019 (dem BF zugestellt am 23.01.2019) wurde der BF einer näher genannten Einrichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes für den Zeitraum 01.04.2019 b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit rechtskräftigem Beschluss der Stellungskommission vom 17.12.2004 für „tauglich“ zum Wehrdienst befunden. 2. Am 27.05.2005 (Postaufgabe) brachte der BF eine Zivildiensterklärung beim Militärkommando TIROL (im Folgenden: MilKdo) ein. Er vermerkte auf der Erklärung, dass er den Aufschub bis zum Abschluss seiner Ausbildung (Gymnasium und Medizinstudium) beantrage. 3. Mit Bescheid vom 10.06.2005 wurde von der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit rechtskräftigem Beschluss der Stellungskommission vom 17.12.2004 für „tauglich“ zum Wehrdienst befunden. 2. Am 27.05.2005 (Postaufgabe) brachte der BF eine Zivildiensterklärung beim Militärkommando TIROL (im Folgenden: MilKdo) ein. Er vermerkte auf der Erklärung, dass er den Aufschub bis zum Abschluss seiner Ausbildung (Gymnasium und Medizinstudium) beantrage. 3. Mit Bescheid vom 10.06.2005 wurde von der... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowi... mehr lesen...