Entscheidungen zu § 6 Abs. 2 DG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE Vwgh Erkenntnis 1998/6/24 97/12/0419

Der Beschwerdeführer wurde für die Zeit vom 1. Juli 1987 bis 30. Juni 1989 zum Universitätsassistenten an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien (Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) bestellt. Nach Aufhebung des im Instanzenzug ergangenen Bescheides des Akademischen Senates der Universität Wien (im folgenden Akademischer Senat) vom 21. Juni 1990, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung seines befristeten Dienstverhältnisses abgelehnt ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.06.1998

RS Vwgh 1998/6/24 97/12/0419

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §176 Abs5 idF 1988/148;BDG 1979 §6 Abs2;BDG 1979 §75 Abs1;
Rechtssatz: Über den Antrag auf Gewährung eines Karenzurlaubes gem § 75 BDG 1979 ist nicht vor oder gleichzeitig mit der Umwandlung des Dienstverhältnisses gem § 176 Abs 5 erster Satz BDG 1979 zu entscheiden, setzt doch die Gewährung eines Karenzurlaubes den Bestand ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/1/21 97/12/0336

Der Beschwerdeführer wurde für die Zeit vom 1. Juli 1987 bis 30. Juni 1989 zum Universitätsassistenten an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien (Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) bestellt. Nach Aufhebung des im Instanzenzug ergangenen Bescheides des Akademischen Senates der Universität Wien (im folgenden Akademischer Senat) vom 21. Juni 1990, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung seines befristeten Dienstverhältnisses abgelehnt ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.01.1998

RS Vwgh 1998/1/21 97/12/0336

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §176 Abs5 idF 1988/148;BDG 1979 §6 Abs2;
Rechtssatz: Im Fall des § 176 Abs 5 erster Satz BDG 1979 hat der Antragsteller keinen Anspruch darauf, daß das Dienstverhältnis nur zu einem Zeitpunkt begründet werden darf, mit dem er einverstanden ist. Ebensowenig ist die Zweiteilung der Entscheidung in eine gleichsam dem Grunde ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1997/3/19 94/12/0050

Der Beschwerdeführer wurde für die Zeit vom 1. Juli 1987 bis 30. Juni 1989 zum Universitätsassistenten an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien (Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) bestellt. Der (rechtzeitig gestellte) Antrag des Beschwerdeführers vom 15. November 1988 auf Verlängerung des Dienstverhältnisses bis 30. Juni 1991 wurde vom Akademischen Senat der Universität Wien (im folgenden Akademischer Senat) im Instanzenzug mit Bescheid vom 21. Juni 199... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.03.1997

RS Vwgh 1997/3/19 94/12/0050

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §6 Abs2;
Rechtssatz: Die tatsächliche Aufnahme der dienstlichen Tätigkeit ist zwar im Normalfall der Ausdruck der Dienstbereitschaft iSd § 6 Abs 2 BDG 1979; sie ist aber nicht eine unbedingte Voraussetzung für das Vorliegen des Dienstantrittes iSd § 6 Abs 2 BDG 1979, weil die DienstBEREITSCHAFT entscheidend ist. Das ist einerseits der Fall, wenn eine Umsetzung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1997

RS Vwgh 1997/3/19 94/12/0050

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §6 Abs2;
Rechtssatz: Der Beamte hat seinen Dienst nach § 6 Abs 2 BDG 1979 dann angetreten, wenn er sich in der erkennbar zum Ausdruck gebrachten Bereitschaft, die ihm von der Dienstbehörde zugewiesene, seinem Amt entsprechende Tätigkeit unverzüglich aufzunehmen, bei jener Stelle eingefunden hat, an der er nach Willen der Dienstbehörde tätig sein soll (Hinweis ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1997

RS Vwgh 1997/3/19 94/12/0050

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §5 Abs2;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §6 Abs2;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs10;
Rechtssatz: Ist das zeitlich begrenzte Dienstverhältnis des Assistenten zum Zeitpunkt der "Weiterbestellung" gemäß Art VI Abs 10 Überleitung von Universitätspersonal bereits beendet, so ist der Assistent zum Zeitpunkt dieser "Weiterbestellung" n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1996/12/10 93/09/0070

Der Beschwerdeführer leistete als Vizeleutnant außerordentlichen Präsenzdienst gemäß § 27 Abs. 3 Z. 7 des Wehrgesetzes beim österreichischen UN-Bataillon in Zypern; er stand nicht in einem Dienstverhältnis zum Bund. Das Heeresdisziplinargesetz 1985 (HDG) ist auf ihn gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit dem Auslandseinsatzgesetz anzuwenden. Mit schriftlichem Disziplinarerkenntnis des Disziplinarvorgesetzten beim österreichischen UN-Bataillon "AUSCON/UNFICYP" vom 15. September 19... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.12.1996

RS Vwgh 1996/12/10 93/09/0070

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §93 Abs2;HDG 1985 §2 Abs1 Z1;HDG 1985 §6 Abs1;HDG 1985 §6 Abs2;StGB §32 Abs3;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: § 6 Abs 2 HDG 1985 ist nicht mit § 93 Abs 2 BDG 1979 ident und enthält keine ausdrückliche Regelung über die Strafbemessung bei der Konkurrenz von Pflichtverletzungen. Die nach § 6 Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1995/6/27 95/11/0036

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ausgesprochen, die Beschwerdeführerin - eine deutsche Staatsangehörige - sei auf Grund ihres im Jahre 1990 in Deutschland erworbenen Diploms berechtigt, die Tätigkeit als "Diplomierte Physiotherapeutin" in Österreich berufsmäßig auszuüben. Diese Berufsausübung wurde an die Bedingung geknüpft, daß die Beschwerdeführerin entweder einen sechsmonatigen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung in einem näher bezeichneten Unterrichtsfach an einer öst... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1995

RS Vwgh 1995/6/27 95/11/0036

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: AVG §58 Abs2;MTDG 1992 §6 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/11/0063 E 19. März 1997
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte
Begründung: Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1995

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