RS Vwgh 1998/1/21 97/12/0336

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Veröffentlicht am 21.01.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §59 Abs1;
BDG 1979 §176 Abs5 idF 1988/148;
BDG 1979 §6 Abs2;

Rechtssatz

Im Fall des § 176 Abs 5 erster Satz BDG 1979 hat der Antragsteller keinen Anspruch darauf, daß das Dienstverhältnis nur zu einem Zeitpunkt begründet werden darf, mit dem er einverstanden ist. Ebensowenig ist die Zweiteilung der Entscheidung in eine gleichsam dem Grunde nach ausgesprochene Anerkennung der "Umwandlung" des Dienstverhältnisses und eine weitere, zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmende Begründung des konkreten Dienstverhältnisses, die mit der Verpflichtung zum Dienstantritt verbunden ist, zulässig.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997120336.X03

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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