RS Vwgh 1998/6/24 97/12/0419

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Veröffentlicht am 24.06.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §176 Abs5 idF 1988/148;
BDG 1979 §6 Abs2;
BDG 1979 §75 Abs1;

Rechtssatz

Über den Antrag auf Gewährung eines Karenzurlaubes gem § 75 BDG 1979 ist nicht vor oder gleichzeitig mit der Umwandlung des Dienstverhältnisses gem § 176 Abs 5 erster Satz BDG 1979 zu entscheiden, setzt doch die Gewährung eines Karenzurlaubes den Bestand eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses voraus, und damit auch den Dienstantritt.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997120419.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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