Entscheidungsgründe: Für die Klägerin wurde mit Priorität vom 20. 9. 1968 die Wortmarke Nr 63509 "Tabasco" und mit Priorität vom 23. 9. 1968 die Wort-Bild-Marke Nr 64707 (eine Verpackung darstellend, die das Wort "Tabasco" in verschiedenen Schriftzügen enthält) eingetragen. Die Wort-Bild-Marke ist wegen Nichtzahlung der Erneuerungsgebühr mit Wirkung vom 30. 6. 1998 erloschen. Mit Erkenntnis des Obersten Patent- und Markensenats vom 8. 11. 1989 wurden beide Marken gemäß § 33a ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch "schwache" Zeichen sind durch § 9 UWG grundsätzlich gegen mißbräuchliche Verwendung durch Dritte geschützt (ÖBl 1996, 93 - Miss Fitness Austria mwN); ihre unveränderte, buchstabengetreue Übernahme durch Mitbewerber ist daher unzulässig (MR 1988, 59 = ÖBl 1989, 52 - Carsonics/Carsound mwN). Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf die Aufmerksamkeit, Urteilsfähigkeit und Fachkenntnis der im Einzelfal... mehr lesen...
Begründung: Alleingesellschafterin der Klägerin, die sich unter anderem mit dem Direktvertrieb von Edelstahlkochtöpfen im Inland befaßt, ist die A***** AG, Schweiz (in der Folge: A*****), die Inhaberin einer internationalen Wort-Bild-Marke mit folgendem Aussehen ist: Die Erstbeklagte, deren Gesellschafter-Geschäftsführer der Zweitbeklagte und deren weiterer Gesellschafter der Drittbeklagte ist, vertreibt ebenfalls Edelstahlkochtöpfe im Direktvertrieb in Österreich. Ihre Prod... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Verlegerin, Herausgeberin und Produzentin von Medienprodukten aller Art, insbesondere von periodischen Druckschriften wie Zeitungen und Zeitschriften, Büchern uä. Seit 1977 ist sie Inhaberin der registrierten Marke "GEO" für die Klasse 16 (Druckerzeugnisse, Zeitungen, Zeitschriften, Reisemagazine) sowie der Marke "Saison. Das Reisemagazin von GEO" für die Klassen 16, 35 (Public Relations, Veröffentlichung von Werbetexten), 38 (Nachrichten... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Zulassungsausspruch des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs der klagenden Partei mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO nicht zulässig: Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Zulassungsausspruch des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs der klagenden Partei mangels Vorliegens der Voraussetzungen des Paragraph 528, Absatz ... mehr lesen...
Begründung: Das Internet schafft durch die weltweite Verbindung verschiedener Computersysteme einen virtuellen Raum, der den schnellen Informationsaustausch zwischen sämntlichen Orten dieser Gemeinschaft ermöglicht. Um an der Kommunikation in diesem Netzwerk teilnehmen zu können, benötigt jeder angeschlossene Rechner eine eindeutige Kennung. Diese erfolgt grundsätzlich durch die Zuteilung einer in binärer Form ausgedrückten Ziffernfolge nach Maßgabe des TCP/Internet-Protokolls... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auffassung des Rekursgerichts über die Sittenwidrigkeit der Bezugnahme "wie A*****" entspricht den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur anlehnenden Werbung. Die Sittenwidrigkeit einer solchen Werbung wird darin erblickt, daß ein Unternehmer den guten Ruf eines Mitbewerbers, den dieser meist mit großem Aufwand an Zeit, Mühe und Kosten erworben hat, dadurch für seine Zwecke ausbeutet, daß er versucht... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs3 C3a UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht des Rekursgerichtes, daß das Kennzeichen T***** für Papierwachs udgl schutzfähig sei, hält sich im Rahmen der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, wonach auch solche Wörter, die dem allgemeinen Sprachgebrauch angehören, mit der Ware oder Dienstleistung, für die sie bestimmt sind, aber in keinem Zusammenhang stehen, unterscheidungskräftig sind (ÖBl 1993, 167-Teleshop mwN; ÖBl 1996, 143-Plus uv... mehr lesen...
Begründung: Die N***** GmbH mit dem Sitz in D***** hat die Bildmarke "Spinnrad" entwickelt und am 21.9.1984 in Deutschland registrieren lassen. Unter dieser Marke vertrieb die Markeninhaberin in Deutschland und anderen europäischen Ländern Socken, die sie beim türkischen Unternehmen C***** erzeugen ließ. 1985 schlug die Klägerin der N***** GmbH vor, in Österreich den Alleinvertrieb der Socken zu übernehmen. In der Folge wurde zwischen beiden Unternehmen eine Einkaufskooperat... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Eintragbarkeit fremdsprachiger Wörter in das österreichische Markenregister hängt grundsätzlich davon ab, ob diese Wörter im inländischen Verkehr als ausschließlich beschreibende Angaben (§ 4 Abs 1 Z 2 MSchG) oder zur Bezeichnung bestimmter Gattungen von Waren allgemein gebräuchliche Bezeichnungen (§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG) angesehen oder aber als Phantasiewörter aufgefaßt werden, die als unterscheidende Kennzeichen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte den Streitwert mit S 80.000,-- festgelegt, das Haupt- und Eventualbegehren der Antragsteller auf Einräumung eines Notwegs abgewiesen und die Antragstellerinnen zum Kostenersatz verurteilt. Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Erstgericht dem Rekurs der antragstellenden Parteien nicht Folge. Den (die Verfahrenskosten betreffenden) Rekursen der Antragsgegner gab das Rekursgericht teilweise statt. Ihre Rekurse gegen die Festsetzung des Streit... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs3 B6 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 9 Abs 3 UWG wird Ausstattungsschutz gewährt, wenn das Ausstattungsmerkmal innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Unternehmens gilt. Einer der beteiligten Verkehrskreise sind Personen, die an der Ware, für die Ausstattungsschutz in Anspruch genommen wird, interessiert sein können (ÖBl 1994, 223 - Zeitrelais mwN). Nach Paragraph 9, Absatz 3, UWG wird Ausstattungsschutz gewährt, wenn das Ausst... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, daß der Zeitschriftentitel der Klägerin ("A la Carte") unterscheidungskräftig und daher schutzfähig ist, steht im Einklang mit den Grundsätzen der Rsp des OGH zu § 9 UWG. Demnach sind Worte, die lediglich im übertragenen Sinn auf die Merkmale der Ware oder - wie hier - auf den Themenschwerpunkt der Zeitschrift hinweisen, oft sogar besonders kennzeichenkräftig (ÖBl 1996, 143-Plus ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Unterscheidungskraft haben bei Wortmarken grundsätzlich nur frei erfundene, keiner Sprache angehörende Phantasiewörter (ieS) oder solche Wörter, die zwar dem allgemeinen Sprachgebrauch angehören, jedoch mit der Ware (Dienstleistung), für die sie bestimmt sind, in keinem Zusammenhang stehen (Phantasiewörter iwS). Entscheidend ist dabei, ob die Wörter im Verkehr als Phantasiebezeichnungen aufgefaßt werden. Beschreibe... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt unter der international und national registrierten Marke "BOSS" modische Herrenbekleidung; sie verwendet "BOSS" auch als Firmenschlagwort. Die Erstbeklagte betreibt den Großhandel mit Bekleidung aller Art, mit alkoholfreien Getränken sowie mit Whiskey, Sekt, Kaffee und Tee. Die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Der Fünftbeklagte ist einziger Geschäftsführer der Zweitbeklagten; er ist an de... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs3 B6 UWG §9 Abs3 C2 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien befassen sich mit dem Verlegen und dem Vertrieb juristischer Fachbücher. Sie sprechen daher ein Käuferpublikum an, das sich gerade wegen der Unzahl laufender neuer Veröffentlichungen sehr bewußt mit dem Angebot auf diesem Markt auseinandersetzt. Diesem Publikum ist bekannt, daß es mehrere Verlage gibt, die derartige Fachbücher anbieten. Die Klägerin verwendet bei der Gestaltung der Umschläge der von ihr herausgegebenen juristischen Fachbücher weita... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist seit 9.12.1980 Inhaberin der internationalen Wortmarke Nr 456.092 "BOSS" für die Warenklassen Bekleidung, Strümpfe, Accessoires für Bekleidung udgl. Der Schutzbereich dieser Marke erstreckt sich ua auf Österreich. Weiters erwarb sie die seit 1963 unter der Register Nr. 49.817 eingetragene österreichische Wortmarke "BOSS" für die Warenklasse Oberbekleidungsstücke. Für dieses Kennzeichen genießt die Klägerin einen Bekanntheitsgrad von 68 %. Die Kläge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die klagende Partei stützt ihren Sicherungsanspruch auf § 1 UWG. Das von ihr angestrebte Verbot beruht auf dem Vorwurf einer durch den Prospekt der Beklagten herbeigeführten "vermeidbaren Herkunfttäuschung" (ÖBl 1991, 209-"7-Früchte-Müsli-Riegel", 213-Cartes classiques; MR 1992, 120; MR 1993, 30-Bohr- und Fräsmaschinen; MR 1993, 72-Programmzeitschrift). Dieses setzt unter anderem voraus, daß durch die Nachahmung de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist nicht das zergliederte Betrachten der einzelnen Bestandteile, sondern der Gesamteindruck des Zeichens maßgeblich (Fitz/Gamerith Wettbewerbsrecht 39; ÖBl 1993-156, Loctite). Ob das Firmenschlagwort der Klägerin "BOSS" der Etablissementbezeichnung der Beklagten "joss" verwechselbar ähnlich ist, ist eine Frage des Einzelfalles (ecolex 1993, 253 - Stephansdom; ecolex 1994, 406... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Von der Lösung der von der Klägerin als erheblich bezeichneten Frage, ob die Darstellung der Figur des "Mr. Brown" als Werk im Sinn des § 1 UrhG anzusehen und daher schutzfähig ist und - bejahendenfalls - wem das Urheberrecht und urheberrechtliche Verwertungsrechte daran zustehen, hängt die Entscheidung nicht ab: Von der Lösung der von der Klägerin als erheblich bezeichneten Frage, ob die Darstellung der Figur des ... mehr lesen...
Norm: MSchG §33aMSchG §33a Abs1MSchG §33a Abs4MSchG §55 UWG §9 Abs3 B5 UWG §9 Abs3 C4a UWG §9 Abs3 E UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt in G***** ein Beton- und Farbenwerk, das unter anderem Farben aller Art für Innen- und Außenanstriche erzeugt und vertreibt. Sie ist Inhaberin der im Markenregister des Österreichischen Patentamtes eingetragenen Wortmarke "LEUMIN" (Beginn der Schutzdauer: 20.8.1981), deren Schutz sich auf die Warenklassen 2 (Farben und Farbpasten für Innen- und Außenanstriche, Baufarben, Anstrichmittel für Holz und Dachpappe, Mineralfarben für innen und außen,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung steht in keinem Punkt in Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu § 9 UWG: Die angefochtene Entscheidung steht in keinem Punkt in Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu Paragraph 9, UWG: Daß die Bezeichnung "I*****" ausschließlich Angaben über den Gegenstand des Unternehmens und die Beschaffenheit der dort vertriebenen W... mehr lesen...
Norm: MSchG §13 UWG §9 Abs3 B5 UWG §9 Abs3 D1 UWG §9 Abs3 F3 MSchG § 13 heute MSchG § 13 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/1999 MSchG § 13 gültig von 01.07.1995 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 434/1995 MSc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der am 23.7.1987 angemeldeten Wortmarke "Spanische Reitschule" ua für Waren der Klasse 21 (kunstgewerbliche Gegenstände aus Glas, Porzellan und Steingut). Beginn der Schutzdauer war der 17.September 1987. Lizenznehmer der Klägerin vertreiben in Österreich Souvenirartikel mit dieser Marke. Die Beklagte betreibt an der Ecke G***** in W*****. einen Zeitungskiosk; dort verkauft sie auch Porzellanfiguren wie Beilage ./A als Souvenir... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der beim Österreichischen Patentamt unter der Nr.103.467 mit der Priorität vom 13.12.1982 für eine Reihe von Warenklassen aus dem Sektor von Baumärkten für Heimwerker registrierten Wort-Bild-Marke "DIY Do it yourself Profi". Ein Verkehrsgeltungsnachweis wurde im Registrierungsverfahren nicht eingeholt. Dieses Markenrecht hat die Klägerin am 20.9.1984 auch international ua für die Bundesrepublik Deutschland erworben. Die Wort-Bild-Marke ha... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist - auf Grund des Einbringungsvertrages vom 22. November 1993 - Rechtsnachfolgerin der "W*****gesellschaft mbH und der "W*****gesellschaft mbH & Co KG, welche Inhaber zweier beim Österreichischen Patentamt registrierten Wort-Bild-Marken sind. Zunächst erwarben sie die Marke "Plus KAUF PARK" mit der Priorität vom 5.August 1969 für die Warenklassen 1 bis 3, 5 bis 9, 11, 12, 14, 16 bis 18, 20 bis 33 mit folgendem Aussehen: Ferner ist für sie d... mehr lesen...