Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung sind die Gerichte bei der Beurteilung des wettbewerbsrechtlichen Schutzes einer Marken nicht an die Entscheidung des Patentamts im Registrierungsverfahren gebunden (ÖBl 1974, 115 - Kopftuch-Flaschenverschluß; ÖBl 1993, 95 - Schilcher-Traubencocktail; ÖBl 1994, 77 - Art Deco; ÖBl 1994, 85 - TÜV I). Im Eingriffsprozeß ist vielmehr die Vorfrage, ob das Markenrecht nach den Bestimmungen de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob die die Firma der Streitteile jeweils prägenden Schlagwörter "Polyfelt" und "Geofelt" verwechselbar ähnlich sind, ist eine Frage des Einzelfalles (ecolex 1993, 253 - Stephansdom; ecolex 1994, 406 - EKG-Elektroden ua unveröffentlichte Entscheidungen wie 4 Ob 1021/93; 4 Ob 105/93; 4 Ob 167/93; 4 Ob 9/94; 4 Ob 29/95); die Verneinung der Verwechslungsgefahr durch das Berufungsgericht hält sich jedenfalls im Rahmen d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die behaupteten Aktenwidrigkeiten liegen nicht vor: Aktenwidrig sind Feststellungen nur dann, wenn sie auf aktenwidriger Grundlage getroffen wurden, also auf einem bei der Darstellung der Beweisergebnisse unterlaufenen Irrtum, auf einem Formverstoß beruhen, der aus den Prozeßakten selbst erkennbar und behebbar ist (EFSlg 39.271; MietSlg 34.775 uva; s Kodek in Rechberger, ZPO § 503 Rz 4 mwN). Die Klägerin kann auch ... mehr lesen...
Norm: MSchG §1 Abs2 MSchG §4 Abs2 UWG §9 Abs3 C2 UWG §9 Abs3 F3 MSchG § 1 heute MSchG § 1 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 1 gültig von 23.06.2004 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 MSc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der zu Nr. ***** des Österreichischen Patentamtes ua für die Klasse 25 (Bekleidungsstücke) eingetragenen Wort-Bild-Marke "The New Yorker". Diese Marke war am 2.Juli 1991 angemeldet worden; Beginn der Schutzdauer ist der 1.April 1992. Diese Wort-Bild-Marke ist in rot-schwarz gehalten und weist einen charakteristischen Schriftzug auf. Die Marke wurde Anfang 1989 für Unterwäsche entwickelt. Die wichtigsten damit bezeichneten Warengruppen der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Daß dem Wort "Pizza" als der allgemein gebräuchlichen Bezeichnung für eine bestimmte Art von Speisen (§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG) keine Unterscheidungskraft und daher kein Schutz nach § 9 UWG zukommt, trifft zwar zu, ist aber hier nicht entscheidend: Daß dem Wort "Pizza" als der allgemein gebräuchlichen Bezeichnung für eine bestimmte Art von Speisen (Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, MSchG) keine Unterscheidungskraft un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß §§ 78, 402 Abs 4 EO, § 526 Abs 2, letzter Satz, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses gegen seinen abändernden Beschluß liegen die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraphen 78, 402, Absatz 4, EO, Paragraph 526, Absatz 2,, letzter Sat... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt in zahlreichen Geschäften in ganz Österreich den Einzelhandel insbesondere mit Unter- und Oberwäsche. Seit Jahrzehnten bietet sie unter der Bezeichnung "Gutscheinmünzen" in ihren Geschäften und in der Werbung Plastikmünzen in der für ihr Unternehmen charakteristischen grünen Farbe und mit der goldenen Aufprägung "Gut für.....Schilling" zum Verkauf an, welche den Inhaber berechtigen, in allen Geschäfte der Klägerin Waren bis zum Wert des aufgep... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger gründete 1982 die Musikgruppe "Moosalm Trio". Etwa 1984 schloß sich der Viertbeklagte dieser Musikgruppe an; die Erst- und der Zweitbeklagte kamen 1989 hinzu. Von diesem Zeitpunkt an nannte sich die Gruppe "Moosalmtrio mit Ingrid". Die Bezeichnung "Moosalm Trio" stammt vom Kläger. Die Moosalm ist eine Alm bei Trofaiach in der Obersteiermark. Die Musikgruppe "Moosalmtrio mit Ingrid" trat in Österreich und im Ausland bei verschiedenen Veranstalt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auffassung des Rekursgerichtes, daß eine Gefahr von Verwechslungen zwischen der - hier im Hinblick auf das Begehren der Klägerin zu a) allein maßgeblichen - Marke der Klägerin (Beilage ./.A) und dem Unterboden der Beklagten Beilage G3 im Hinblick auf die im einzelnen aufgezählten Unterschiede nach dem Gesamteindruck - auch bei Berücksichtigung des Umstandes, daß die Zeichen in aller Regel nicht gleichzeitig wahr... mehr lesen...
Norm: AHG idF vor WGN 89 §9 Abs3 ZPO §260 Abs4 ZPO § 260 heute ZPO § 260 gültig ab 04.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2015 ZPO § 260 gültig von 01.01.2003 bis 03.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 260 gültig von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16.August 1972 verschuldete ein Gendarmeriebeamter auf einer Bundesstraße bei einer Dienstfahrt mit einem von der beklagten Partei gehaltenen, im Gendarmeriedienst eingesetzten Fahrzeug einen Verkehrsunfall, bei dem die Klägerin (damals eine in Frankreich lebende Staatsangehörige der - ehemaligen - Föderativen Volksrepublik Jugoslawien) als Mitfahrerin in einem anderen unfallsbeteiligten PKW schwer verletzt wurde. Der Gendarmeriebeamte wurde deshalb der Übe... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs3 B6 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs3 B6 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Norm: MuSchG 1990 §4 UWG §9 Abs3 B6 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs3 B6 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Unternehmensgegenstand der Klägerin ist die Erzeugung und der Vertrieb von Beleuchtungskörpern; sie ist Inhaberin der zu Nr.3.215 und 6.983 des Österreichischen Patentamtes jeweils mit der Priorität des Anmeldetages 6.2.1992 am 20.9.1992 bzw 20.6.1993 registrierten und jeweils am Tag der Registrierung im Österreichischen Musteranzeiger veröffentlichten Muster für die Klasse 26-05 des Warenverzeichnisses ("Lampe"). Das Muster Nr.3.215 ist durch nachstehende fünf M... mehr lesen...
Begründung: Im Markenregister des österreichischen Patentamtes ist unter der Nr.65570 seit 1969 die (Wort-)Marke "Kaufhof" zugunsten der Klägerin (ua) für Schuhwaren (Klasse 3 b) eingetragen. Die Beklagte betreibt in S***** unter der Bezeichnung "P***** Kaufhof" ein Kaufhaus, in dem (ua) Schuhe verkauft werden. Die Klägerin begehrt, der Beklagten zu untersagen, die für die Klägerin beim österreichischen Patentamt, Markenregister Nr.65570 AM 570/69, registrierte Wortmarke "Ka... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 UWG §9 Abs3 B5 MSchG § 4 heute MSchG § 4 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 212/2021 MSchG § 4 gültig von 01.08.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2017 MSchG § 4 gültig von 01.06.2015 bis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin befaßt sich mit dem Import und Großhandel von Krafträdern der Marke K***** deren österreichischer Generalimpoteur sie ist. Seit 1971 ist sie unter der Firma "MOTO M*****GmbH" registriert. Die Beklagte ist der österreichische Generalimporteur für Kraftfahrzeuge der japanischen Automarke Ma*****. Sie ist auch "Medieneigentümer und Herausgeber" der Zeitschrift "MOTO" ("Das Magazin für M*****-Fahrer"). Diese Zeitschrift enthält vor allem Artikel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt und vertreibt ua Ski-Service-Maschinen, Ski-Aufbewahrungssysteme und Schuh-Trocknungsgeräte. Auch der Beklagte vertreibt ua Ski-Service-Maschinen, Ski-Aufbewahrungssysteme und Schuh-Trocknungsgeräte. Er ist Inhaber der nachstehenden, beim österreichischen Patentamt jeweils (nur) für die Klasse 37: Beratung bei Skireparaturen und bei der Skipflege registrierten Marken: 1) Nr.117 384 (mit Priorität 2.6.1987; auf den Beklagten umges... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der Wortmarke "Ritter", die im internationalen Markenregister unter IR 517 295 für die Klassen 10 (zahnärztliche Instrumente und Apparate), 11 (Operationslampen etc. für Zahnärzte, Zubehör) und 20 (Einrichtungsgegenstände für Zahnärzte) eingetragen und (auch) in Österreich geschützt ist. Die Beklagte ist Inhaberin der in den USA registrierten Wortmarke "Knight" und der Bildmarke Klägerin und Beklagte vertreiben Dentalstühle und Dentalzu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 526 Abs 2, letzter Satz, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses gegen seinen bestätigenden Beschluß liegen die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraph 526, Absatz 2,, letzter Satz, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z2 UWG §9 Abs3 C2 UWG §9 Abs3 C3a MSchG § 4 heute MSchG § 4 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 212/2021 MSchG § 4 gültig von 01.08.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2017 MSchG § 4 gü... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 526 Abs 2, letzter Satz, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses gegen seinen bestätigenden Beschluß liegen die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraph 526, Absatz 2,, letzter Satz, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin legt Kapitalanlagefonds auf, verwaltet sie und verkauft die Beteiligungen daran an interessierte Kunden. Auch die Beklagte, eine zum PSK-Konzern gehörende Kapitalanlagegesellschaft, verkauft und betreut europäische Aktienfonds. Seit Frühjahr 1989 unterhält die Klägerin auf dem Markt einen Wertpapierfonds mit der Bezeichnung "Eurostock". Die Beklagte hat seit Frühjahr 1991 einen solchen Fonds auf dem Markt mit der Bezeichnung "P.S.K. Eurostock". Die Bek... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Emailschmuck. Die Beklagte ist eine am 10.6.1993 im Firmenbuch des Landesgerichtes St.Pölten registrierte GmbH. Sie betreibt den Handel mit Modeschmuck im Rahmen jenes Unternehmens, das bis zu ihrer Eintragung von ihrer Geschäftsführerin Elisabeth K***** als nicht registriertes Einzelhandelsunternehmen geführt worden war. Im Verfahren 38 Cg 184/93g des Handelsgerichtes Wien wurde Elisabeth K***** auf Antrag der Klägerin mit eins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verein befaßt sich mit der Prüfung technischer Gerätschaften und Vorrichtungen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gerätesicherung; zu diesem Zweck erstellt er Gutachten, bildet technisches Personal aus, prüft es und betreibt technische Versuchsanstalten. Sein Tätigkeitsfeld erstreckt sich ua auf medizinisch-technische Produkte. Er betreut die medizinisch-technischen Anlagen von rund 40 österreichischen Spitälern. Außerhalb Wiens unterhä... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der folgenden, im Markenregister des Österreichischen Patentamtes zu Nr. 117190 mit der Schutzdauer ab 2.9.1987 für die Kl. 30 (Tee aus Ceylon) eingetragene Wort-Bild-Marke (Schwarz auf weißem Untergrund, ausgenommen das Wort "TEE" und das korrespondierende arabische Schriftzeichen in Rot sowie die stilisierten Teeblätter in Grün): Die Beklagte vertreibt ihren Tee in Packungen mit dem nachstehenden Etikett (schwarz auf rotem Untergrund)... mehr lesen...
Begründung: Die im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragene Klägerin betreibt ua den Handel mit elektronischen und elektrotechnischen Geräten, insbesondere Telefonapparaten, Anrufbeantwortern, Telefaxgeräten udgl. Sie ist Inhaberin der unter der Nr. 85.074 des Österreichischen Patentamtes eingetragenen Wortmarke "TELESHOP" mit der Priorität vom 3.Februar 1975. Die Beklagten betreiben unter der Bezeichnung "E. & W. Teleshop W. Picher und E. Treiber GesnbR" in Vös... mehr lesen...