RS OGH 1995/12/5 4Ob82/95, 17Ob7/11w

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Veröffentlicht am 05.12.1995
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Norm

MSchG §13
UWG §9 Abs3 B5
UWG §9 Abs3 D1
UWG §9 Abs3 F3

Rechtssatz

Die Bezeichnung eines Souvenirartikels (hier: Pferd aus der Spanischen Reitschule in der Position der Levade) mit der Aufschrift "Spanische Reitschule Wien" ist kein Eingriff in die unter anderem für kunstgewerbliche Gegenstände aus Glas, Porzellan und Steingut registrierte Wortmarke "Spanische Reitschule". Ein solcher Gebrauch der Bezeichnung ist nicht kennzeichenmäßig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079233

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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