Begründung: Der in Großbritannien wohnhafte Antragsgegner ist der Vater von Lawrence, Christa und Penny F*****. Lawrence und Christa sind noch minderjährig, Penny wurde am 12. Mai 2006 volljährig. Die Kinder lebten zumindest ab Anfang Oktober 2001 bei ihrer Mutter in Österreich. Da der Aufenthalt des Vaters damals unbekannt war, erhielten sie ab diesem Zeitpunkt Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 2 Der in Großbritannien wohnhafte Antragsgegner ist der Vater von Lawrence, Christa und ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater zur Leistung rückständigen Unterhalts für die Zeit von Oktober 2001 bis November 2005 in folgender Höhe: Lawrence: 11.160 EUR Christa: 13.460 EUR Penny: 14.790 EUR Weiters trug es dem Vater auf, dem Land Salzburg als Jugendwohlfahrtsträger die Kosten der vollen Erziehung der drei Kinder für die Zeit von Dezember 2005 bis Februar 2007 in folgender Höhe zu ersetzen: Lawrence: 4.050 EUR Christa: 4.950... mehr lesen...
Begründung: Die am 14. 12. 1989 geborene Minderjährige wurde am 10. 4. 2005 auf Grund einer vorläufigen Maßnahme des Jugendwohlfahrtsträgers in einem Grazer Heim untergebracht. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 24. 5. 2005 übertrug das Erstgericht deren Pflege und Erziehung „vorläufig" dem Jugendwohlfahrtsträger „bis zur endgültigen Entscheidung" über dessen Antrag auf Übertragung der Obsorge. Seit 24. 5. 2005 wird die Minderjährige im Rahmen einer vollen Erziehung in einem nieder... mehr lesen...
Begründung: Der damals mj Nicole P***** wurde im Rahmen des § 37 OöJWG Erziehungshilfe (volle Erziehung) und Unterbringung auf einem Pflegeplatz entgeltlich seit 1. 1. 1998 gewährt; nach dem Tod der bis dahin allein obsorgeberechtigten Mutter (am 19. 4. 1997) wurde die Obsorge zunächst dem JWT und später ihrer Tante Ulrike P***** übertragen, bei der die Jugendliche im Rahmen der Erziehungshilfe untergebracht war. Der damals mj Nicole P***** wurde im Rahmen des Paragraph 37, OöJWG... mehr lesen...
Begründung: Die am 10. 9. 1992 geborenen mj Zwillinge Bernhard Anton (im Folgenden nur mehr Bernhard genannt) und Martina Barbara (im Folgenden nur mehr Martina), deren Vater unbekannt ist, befinden sich seit 21. 10. 1992 im Rahmen der vollen Erziehung in ***** G***** bei Pflegeeltern, deren Familiennamen sie nun tragen. Nach dem Tod ihrer Mutter am 10. 7. 1995 erbten die beiden Minderjährigen - ebenso wie ihre Halbschwester Anna D***** - jeweils einen Bargeldbetrag von EUR 36.229... mehr lesen...
Begründung: Das Land Niederösterreich gewährt dem mj. Christoph volle Erziehung (§ 44 NÖ JWG 1991) durch Unterbringung im Schülerinternat Judenau. Das Land Niederösterreich gewährt dem mj. Christoph volle Erziehung (Paragraph 44, NÖ JWG 1991) durch Unterbringung im Schülerinternat Judenau. Die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf, Jugendabteilung, beantragte am 15.1. 2003 beim Erstgericht, die Mutter des Minderjährigen gemäß § 48 Abs 1 NÖ JWG 1991 zu einem monatlichen Kostenersat... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 1. 2000 wurde die Obsorge für die damals noch minderjährige Melanie S*****, geboren 11. 9. 1984, von ihrer leiblichen Mutter auf die Großmutter übertragen. Diese schloss am 18. 6. 2002 mit der Bezirkshauptmannschaft K*****, Referat für Jugendwohlfahrt, eine Vereinbarung gemäß §§ 14, 15 Abs 1 lit a TJW, derzufolge Melanie S***** ab sofort bis auf weiteres volle Erziehungshilfe empfing. Über Ersuchen der Minderjährigen wurde die volle Erziehung bis... mehr lesen...
Begründung: Die am 21. 8. 1997 geborene Nicole Maria P***** ist das uneheliche Kind von Claudia P*****. Die Mutter steht unter Sachwalterschaft, ihre Sachwalterin hat die Aufgaben der Einkommens- und Vermögensverwaltung, der Personensorge und der Vertretung vor Ämtern und Behörden zu besorgen. Das jährliche Nettoeinkommen der Mutter von 167.856,50 S setzt sich zusammen wie folgt: Waisenpension 40.549,60 S Ausgleichszulage ... mehr lesen...
Begründung: Das Amt für Jugend und Familie für den 22. Bezirk stellte den Antrag, Sevdelin A***** als Vater der am 10. 4. 1976 geborenen Sanja A***** ab 23. 5. 1992 bis zur Beendigung der vollen Erziehung zu einer monatlichen Kostenersatzleistung von S 3.150,-- zu verpflichten. Es begründete dies damit, dass die (damals) Minderjährige in Pflege und Erziehung der Stadt Wien übernommen worden sei. Sie befinde sich bei einer Pflegemutter. Hiefür liefen monatliche Kosten von S 5.133,-... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen der Erziehungshilfe ist die mittlerweile volljährig gewordene Maria K***** im "Betreuten Wohnen" der L***** untergebracht. Der Jugendwohlfahrtsträger stellte gemäß § 40 JWG den Antrag, ihren ehelichen Vater ab 1. 10. 1999 zu einem monatlichen Kostenersatz für die genannte Maßnahme von S 4.000 zu verpflichten. Im Rahmen der Erziehungshilfe ist die mittlerweile volljährig gewordene Maria K***** im "Betreuten Wohnen" der L***** untergebracht. Der Jugendwohlfahrts... mehr lesen...
Begründung: Der am 24.11.1987 geborene Rene Thomas M***** wuchs nach Scheidung der Ehe seiner Eltern zunächst bei der obsorgeberechtigten Mutter auf. Diese ist noch für ein weiteres 1989 geborenes Kind sorgepflichtig und verfügt über ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von S 12.800,--. Darüberhinaus erhält sie für den Minderjährigen Familienbeihilfe in der Gesamthöhe von S 3.200,-- monatlich und den Kinderabsetzbetrag von S 350,-- monatlich. Seit 9.11.1997 ist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Finanzierungsgesellschaft und die H***** GmbH (in der Folge GmbH), deren geschäftsführender Gesellschafter der Beklagte ist, schlossen am 8.3.1988 einen Vertrag über eine stille Beteiligung der Klägerin an der GmbH durch Leistung einer Einlage von S 5,000.000,--. In Punkt XI dieses Vertrages wurde für den Fall der Auflösung der stillen Gesellschaft vereinbart, daß die GmbH der Klägerin zur Besicherung etwaiger Forderungen einen blanko geferti... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde am 10.5.1985 im Einvernehmen geschieden. Im pflegschaftsbehördlich genehmigten Scheidungsvergleich vereinbarten die Eltern, daß die Obsorge für den Minderjährigen dem Vater voll zusteht, der auch für den Unterhalt des Kindes aufkommen wird. Mit Beschluß vom 14.6.1994 wurde dem Vater gemäß § 176 Abs 1 ABGB die Obsorge entzogen und der Jugendwohlfahrtsträger ***** gemäß §§ 187, 213 ABGB zum Amtsvormund bestellt. Seit 7.7... mehr lesen...
Norm: ABGB §1042 C3 JWG §33 oöJWG §47wrJWG §39krntJWG §32nöJWG §48TirJWG §16StmkJWG §41 Abs2 Z2StmkJWG §45 Abs1sbg JWO 1992 §45 B-KJHG 2013 §30 oö JWG §47 ABGB § 1042 heute ABGB § 1042 gültig ab 01.01.1812 JWG § 33 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Begründung: Der mj Wolfgang stammt aus der am 1.12.1982 geschiedenen Ehe der Josefine und des Helmut F*****. Die Obsorge stand zunächst vereinbarungsgemäß der Mutter zu. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 13.11.1992 wurde die Obsorge dem Vater übertragen. Seit 1.6.1994 ist Wolfgang mit Zustimmung des Vaters im Rahmen einer Maßnahme der vollen Erziehung bei Ingeborg E***** untergebracht. Die Kosten der Unterbringung werden vom Sozialhilfeverband W***** getragen. Das Pflegegeld ... mehr lesen...
Gründe:
Rechtliche Beurteilung
Die im
Spruch: relevierte Probezeit betrifft die dem Beschuldigten gewährte bedingte Nachsicht einer Freiheitsstrafe (§ 43 Abs. 1 StGB), zu der er wegen des Vergehens nach § 108 Abs. 1 StGB (aF) verurteilt worden war; Gegenstand der mit der abgeurteilten Täuschung bezweckten Schädigung war das Recht des Staates gewesen, nur solche Kraftfahrzeuge zum öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen, die alle gesetzlichen Voraussetzung... mehr lesen...
Norm: ABGB §696 ABGB §1053 WG §48 ABGB § 696 heute ABGB § 696 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 696 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 ABGB § 1053 heute ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Willibald S*** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Willibald S*** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den Paragraphen 83, Absatz eins, 84, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Den Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z 5 a des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Den Schuldspruch bekämpft de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der österreichische Staatsbürger Christoph A des (zu ergänzen: teils vollendeten, teils versuchten) Verbrechens nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG aF (zu ergänzen: und § 15 StGB) schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er am 16.September 1983 vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer solchen Menge, daß daraus in größerer Ausdehung eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen entstehen kann, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde ua der am 22. Oktober 1934 geborene Autoverkäufer Walter B des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Mit dem angefochtenen Urteil wurde ua der am 22. Oktober 1934 geborene Autoverkäufer Walter B des Verbrechens des schweren Betruges nach den Paragraphen 146, 147 Abs. 3 StGB (Punkt A/1. des Urteilssatzes) und des Vergehens nach dem § 48 KWG (Punkt M/ des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Nur im letztgenannten Schuldspruc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderem der am 9. Oktober 1933 geborene Kaufmann Viktor C zu Pkt. D/ und E/ des Urteilssatzes des Verbrechens des teils vollendeten und teils versuchten schweren Betruges als Beteiligter nach §§ 12, 146, 147 Abs. 1, Abs. 3 und 15 StGB zu Pkt. N/ des Urteilssatzes des Vergehens nach § 48 KreditwesenG (a.F.) als Beteiligter nach § 12 Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderem der am 9. Oktober 1933 geborene Kaufmann Viktor C zu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 12. April 1931 geborene Angestellte Martin A des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148 (zweiter Fall) StGB., der am 18.September 1947 geborene Rotationsgehilfe Alois B des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 12. April 1931 geborene Angestellte Martin A des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den Paragr... mehr lesen...
Norm: KWG 1939 §48 StGB §1 StGB § 1 heute StGB § 1 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Zu einem rechtskräftigen Schuldspruch nach dem § 48 KWG kann infolge zwischenzeitigen Außerkrafttretens dieser
Norm: im Falle einer Strafneubemessung ein Strafausspruch nicht erfolgen. Zu einem rechtsk... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26.Jänner 1937 geborene, zuletzt beschäftigungslose jugoslawische Staatangehörige Stefan A im zweiten Rechtsgang abweichend von der (auch insoweit) auf Beteiligung am Verbrechen des schweren Betruges nach den §§ 12, 146, 147 Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26.Jänner 1937 geborene, zuletzt beschäftigungslose jugoslawische Staatangehörige Stefan A im zweiten Rechtsgang abweichend von der (auch insoweit) auf Beteiligung am ... mehr lesen...
Norm: KWG 1939 §48 StGB §223 StGB § 223 heute StGB § 223 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 223 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015
Rechtssatz:
Tateinheit von § 223 Abs 2 StGB und § ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderen der Angeklagte Franz A der Vergehen der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z. 2 und Abs. 2 StGB (Punkt B/ 1 des Urteilssatzes), der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 2 StGB (Punkt B/ 2 a des Urteilssatzes) und nach dem § 48 KWG. (Punkt B/ 2 b des Urteilssatzes) sowie der Begehung eines Diebstahls im Familienkreis nach dem § 166 Abs. 1 StGB (Punkt B/ 3 des Urteilssatzes) schuldig erkannt, weil er in Wien zu Punkt B/ 1): in d... mehr lesen...
Norm: KWG 1939 §48
Rechtssatz:
Die Vorlage einer (fingierten) Gehaltsbestätigung, deren Richtigkeit noch bei einem Kontrollanruf der Bank (durch einen Komplizen) bestätigt wird, erfüllt auch ohne Schädigungsvorsatz § 48 KWG (so schon 11 Os 18/78 = EvBl 1978/176 S 552). Die Vorlage einer (fingierten) Gehaltsbestätigung, deren Richtigkeit noch bei einem Kontrollanruf der Bank (durch einen Komplizen) bestätigt wird, erfüllt auch ohne Sc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 3. Februar 1942 geborene, zuletzt als Kellner tätige Hans B des Vergehens nach dem § 48 KreditwesenG schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, im Juli 1977 in Wien gegenüber der C Bankkommanditgesellschaft zur Erlangung eines Kredites von S 119.000,-- durch Vorlage einer fingierten Gehaltsbestätigung wissentlich eine falsche Erklärung über seine wirtschaftlichen Verhältnisse abgegeben zu haben. Mit dem angefochte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18. 3. 1928 geborene, beschäftigungslose Bademeister Werner A des Vergehens nach dem § 48 KreditwesenG und des Verbrechens des schweren Betruges nach den § 146, 147 Abs. 2 und 3 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer (Zusatz-)Freiheitsstrafe in der Dauer von sieben Monaten und zur Bezahlung eines Betrages von S 100,-- Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18. 3. 1928 geborene, beschäftigungslose Bademeister... mehr lesen...
Norm: KWG 1939 §48 StGB §9 Abs2 StGB §146 G StGB § 9 heute StGB § 9 gültig ab 01.01.1975 StGB § 146 heute StGB § 146 gültig ab 01.01.1975 Recht... mehr lesen...