Entscheidungsgründe: K***** M***** war zunächst als Vermögensberater tätig. Ab dem Jahr 2000 oder 2001 war er auch an einem EDV-Unternehmen beteiligt; im Jahr 2006 gründete er zudem ein Software-Unternehmen. Etwa 1996 wechselte er von seiner bisherigen Bank zur Rechtsvorgängerin der Beklagten, wo er ein Privatkonto und sein Geschäftskonto als Vermögensberater unterhielt. In den Jahren 2001 bis 2006 verschuldete sich der Vermögensberater zunehmend, weshalb er Kundengelder nicht mehr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen C*****, geboren am 18. Februar 1996, N*****, geboren am 8. August 1997, und P*****, geboren am 11. November 1998, N*****, all... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia9ABGB §1311 IIaABGB §1311 IIcBWG §40
Rechtssatz: Zweck der in § 40 Abs 1 Z 1 und 2 BWG festgelegten Pflichten der Bank, die Identität ihrer Kunden festzuhalten, ist die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Der Verhinderung von Vermögensschäden, die aus betrügerischen Handlungen zum Nachteil eines Geschäftspartners resultieren, dient § 40 BWG nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §943BWG §31BWG §32BWG §40
Rechtssatz: Die Identifizierungspflicht nach dem BWG spielt für die Beurteilung der Frage, ob die Schenkung eines Sparbuches wirksam zustandegekommen ist, keine Rolle. Entscheidungstexte 8 Ob 22/07d Entscheidungstext OGH 21.05.2007 8 Ob 22/07d Beisatz: Ungeachtet der Identifizierungsvorschriften des BWG wird daher ein mit Losungswort v... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC2AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC3AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE1AußStrG 2005 §45 IIA1JWG §33JWG §40stmk JWG §41 Abs2 Z2stmk JWG §45
Rechtssatz: § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG ist, wie aus seinem Wortlaut und Zweck folgt, eng auszulegen. Die Rechtsstellung eines Elternteils wird durch ein nur gegen den anderen Elternteil gerichtetes Begehren auf Ersatz der Kosten einer durch den Jugendwohlfahrtsträger besorgten vollen Erziehung ein... mehr lesen...
Norm: ASVG §131EG Amsterdam Art49Verordnung (EWG) Nr1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art22Verordnung (EWG) Nr1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art36, Satzung der Wr Gebietskrankenkasse §40
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH fallen Gesundheitsleistungen, die Gegenstand sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche sind, unter die Dienstleistungsfreiheit der Art 49 ff EG. Hat der zuständige ... mehr lesen...
Norm: ABGB §186aJWG §28JWG §40
Rechtssatz: Auch nach einer Obsorgeübertragung auf Pflegeeltern gemäß § 186a ABGB kann weiterhin von einer Maßnahme der vollen Erziehung iSd § 28 JWG ausgegangen werden, sodass der Jugendwohlfahrtsträger die Kosten der Unterbringung gegen die Unterhaltspflichtigen gemäß § 40 JWG geltend machen kann. Entscheidungstexte 1 R 234/01x Entscheidungstext LG F... mehr lesen...
Norm: WrJWG §39 Abs1JWG §40
Rechtssatz: Die Ersatzpflicht eines Minderjährigen ist im Hinblick auf die Härteklausel des § 39 Abs 1 letzter Satz WrJWG nicht zu streng zu bemessen. Es soll dem unter einer Erziehungsmaßnahme stehenden Minderjährigen tunlichst ermöglicht werden, zumindest geringfügige Ersparnisse zu bilden, um nach der Entlassung aus der vollen Erziehung eine Starthilfe zu haben (zum Beispiel für Wohnungseinrichtung). Der Härteklau... mehr lesen...