RS OGH 2001/9/17 1R234/01x

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Veröffentlicht am 17.09.2001
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Rechtssatz

Auch nach einer Obsorgeübertragung auf Pflegeeltern gemäß § 186a ABGB kann weiterhin von einer Maßnahme der vollen Erziehung iSd § 28 JWG ausgegangen werden, sodass der Jugendwohlfahrtsträger die Kosten der Unterbringung gegen die Unterhaltspflichtigen gemäß § 40 JWG geltend machen kann.Auch nach einer Obsorgeübertragung auf Pflegeeltern gemäß Paragraph 186 a, ABGB kann weiterhin von einer Maßnahme der vollen Erziehung iSd Paragraph 28, JWG ausgegangen werden, sodass der Jugendwohlfahrtsträger die Kosten der Unterbringung gegen die Unterhaltspflichtigen gemäß Paragraph 40, JWG geltend machen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:2001:RFE0000061

Dokumentnummer

JJR_20010917_LG00929_00100R00234_01X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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