Norm: AußStrG §13 Abs1 Z2AußStrG idF WGN 1997 §16 Abs2 Z2AußStrG 2005 §59 Abs1 Z2AußStrG 2005 §62 Abs3 B3AußStrG 2005 §69 Abs3
Rechtssatz: Im Streitwertbereich des § 14a AußStrG sind Rechtsmittel gegen Entscheidungen, gegen die nach dem Ausspruch gemäß § 13 Abs 1 Z 2 AußStrG der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ist, nur dem Gericht zweiter Instanz (sofort), nicht aber dem Obersten Gerichtshof vorzulegen (§ 16 Abs 2 Z 2 AußStrG idF WGN... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §63AußStrG idF WGN 1997 §13a Abs1 Z2AußStrG idF WGN 1997 §14aAußStrG idF WGN 1997 §16 Abs2 Z2 DMRG §37 Abs3 Z18aAußStrG 2005 §59 Abs1 Z2AußStrG 2005 §69 Abs3
Rechtssatz: Im Streitwertbereich des § 14a AußStrG sind Rechtsmittel gegen Entscheidungen, gegen die nach dem Ausspruch gemäß § 13 Abs 1 Z 2 AußStrG der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ist, nur dem Gericht zweiter Instanz (sofort), nicht aber dem Obersten Geri... mehr lesen...
Norm: UWG §16 Abs2
Rechtssatz: Der Anspruch auf eine Geldbuße gemäß § 16 Abs 2 UWG setzt eine schadensverursachende Verletzung des UWG voraus. Entscheidungstexte 4 Ob 49/95 Entscheidungstext OGH 10.10.1995 4 Ob 49/95 Veröff: SZ 68/177 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0090632 Do... mehr lesen...
Norm: ABGB §26UWG §16 Abs2
Rechtssatz: Juristischen Personen, die wegen ihrer Struktur (sehr großer Kreis der Beteiligten an Personengesellschaften oder juristischen Personen) keinen Schadenersatzanspruch wegen "erlittener Kränkung" haben können, ist nach § 16 Abs 2 UWG eine dem richterlichen Ermessen unterliegende Geldbuße zuzusprechen, wenn mit einem - ernstlich beeinträchtigenden - Wettbewerbsverstoß eine Verletzung des äußeren sozialen Gelt... mehr lesen...
Norm: ABGB §26UWG §16 Abs2
Rechtssatz: Die Worte "oder andere persönliche Nachteile" in § 16 Abs 2 UWG ermöglichen die Berücksichtigung des äußeren Persönlichkeitsschadens, also eine Abgeltung für die Herabsetzung der sozialen Wertstellung der betroffenen juristischen Person innerhalb der Gemeinschaft bei der Bemessung der Geldbuße. Entscheidungstexte 4 Ob 49/95 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §26UWG §16 Abs2
Rechtssatz: Persönlichkeitsverletzungen können auch vermögensrechtliche Fernwirkungen haben, insbesondere können Verletzungen des wirtschaftlichen Rufs nicht nur zur Einbuße an sozialem Ansehen, sondern auch zu Vermögensschäden führen, die nicht exakt dargelegt werden können, weil der durch die Rufschädigung beeinträchtigte soziale Geltungsanspruch juristischer Personen immer nur mit Aufwand und Mühe erworben wurde. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §26UWG §16 Abs2
Rechtssatz: Gradmesser für die Höhe des Schadens sind der von der betroffenen juristischen Person erlangte Ruf und seine durch die Schwere der Wettbewerbsverletzung herbeigeführte Beeinträchtigung. Entscheidungstexte 4 Ob 49/95 Entscheidungstext OGH 10.10.1995 4 Ob 49/95 Veröff: SZ 68/177 4 Ob 176/08y Ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin von Gewerbeberechtigungen für das Pfandleihgeschäft, für die Veranstaltung von Versteigerungen beweglicher Sachen aller Art, für den Handel mit Antiquitäten und Kunstgegenständen, für die Schätzung und Verwahrung beweglicher Sachen aller Art und für das Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973, eingeschränkt auf den Kleinhandel; sie betreibt auch den Handel mit Uhren und Juwelen. Die Klägerin übt ihre Tätigkeit in ihrer ... mehr lesen...
Norm: UWG §16 Abs2
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung (JBl 1927,362) steht der Schadenersatzanspruch nicht nur physischen Personen zu, weil immer auch physische Personen
Kopf: und Träger des Unternehmens nicht physischer Personen sind und dem Gesetz nicht entnommen werden kann, dass die Mehrzahl der Unternehmen - und dabei gerade die größten, die regelmäßig keine physischen Personen sind - von der Wohltat des Gesetzes ausgeschlossen sein sollte... mehr lesen...
Norm: UWG §16 Abs2
Rechtssatz: Das Gesetz nennt als Grundlage der Vergütung auch "andere persönliche Nachteile" und ermöglicht es damit, auch die nicht in einem wirklichen Schaden bestehende Rufschädigung eines Unternehmens durch eine Geldbuße auszugleichen. Entscheidungstexte 4 Ob 126/89 Entscheidungstext OGH 05.12.1989 4 Ob 126/89 Veröff: SZ 62/192 = EvBl 1990/98 S 472 = M... mehr lesen...
Norm: UWG §16 Abs2
Rechtssatz: Gerade auf dem Zeitungsmarkt ist die öffentliche Meinung über die Seriosität der Berichterstattung einer Zeitung ein Persönlichkeitsrecht, das nicht auf physische Personen beschränkt sein kann. Verletzungen dieses Rufes können daher auch dann durch eine Geldbuße abgegolten werden, wenn der Medieninhaber keine physische Person ist, ist doch gerade in einem solchen Fall mit einer gegen § 7 UWG verstoßenden Herabsetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte OHG ist die Medieninhaberin (Verlegerin) der "Vorarlberger Nachrichten"; der Zweitbeklagte, die Drittbeklagte und der Viertbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter dieser Gesellschaft. Am 31. Mai 1988 erschien auf der Wirtschaftsseite der "Vorarlberger Nachrichten" unter der Überschrift "Die Suche nach Interessenten für das Elektra-Werk geht weiter" ein Artikel folgenden Inhalts: "Das Prädikat 'Ente' verdient die große Aufmachung eines... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 273 KG Tschagguns, zu deren Gutsbestand unter anderem die Grundstücke 2173 und 2177/3 gehören, die Zweitantragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1146 KG Tschagguns unter anderem mit dem Grundstück 2169. Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1280 unter anderem mit dem Grundstück 2170/1. Nach dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Tschagguns liegt das Grundstück 2173 im Bauerwartungslan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Rechtsanwalt in Ried im Innkreis. Der Erstbeklagte ist Versicherungsberater und Geschäftsführer der zweitbeklagten Partei, die außergerichtlich Unfallgeschädigte berät und vertritt ("Schadenshelfer"). Zwischen dem Kläger (sowie anderen Rieder Anwälten) und dem Beklagten war ua ein Vorprozeß anhängig, in dem es im wesentlichen um den Umfang der Berechtigung des Erstbeklagten ging, als "Schadenshelfer" und "Fachmann in Schadenersatzangelegenheiten... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtssache war Gegenstand der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 8.Oktober 1984, 1 Ob 649/84, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird. Der Erstrichter wies das Begehren der Antragsteller auf Einräumung eines Notweges (durch
Begründung: der Dienstbarkeit des Fahrweges) über die Liegenschaft der Antragsgegnerin ab. Er stellte fest: Die Antragsteller hätten am 24.April 1975 beim Gemeindeamt der Gemeinde St. Egyden am Steinfeld um die Erteilun... mehr lesen...
Der Antragsteller begehrte die Erweiterung der ihm eingeräumten Wegservitut über die Grundstücke 292/2 Wiese, 292/9 Wiese und 243/5 Wald, sämtliche Katastralgemeinde Graz-Stadt-F. (des Rechtes auf Begehen und auf Befahren mit ortsüblichen bespannten oder motorisch angetriebenen forstwirtschaftlichen Wirtschaftsfuhren), in der Art, daß die jeweiligen Eigentümer der Liegenschaft EZ. 291, Katastralgemeinde Graz-Stadt-F. bestehend aus den Grundstücken 246/1 und 246/3, beide unproduktiv), ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht hat festgestellt: Die Stickmuster des Beklagten Nr. 15.120 und Nr. 15.160 weisen mit den Stickmustern des Klägers Nr. 606 und Nr. 609 auffallende Ähnlichkeit auf. Die Muster des Klägers stammen vom August 1955, die Muster des Beklagten wurden 1957 herausgebracht. Der Beklagte hat die Muster des Klägers fast naturgetreu nachgeahmt und diese Nachahmung durch Verkauf von mit diesen Mustern bestickten Waren geschäftlich ausgewertet. Eine solche Nacha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt vom beklagten die Bezahlung einer Geldbuße als Vergütung für erlittene Kränkungen oder andere persönliche Nachteile gemäß § 16 Abs 2 UWG in der Höhe von 20.000 S. Das Erstgericht hat dieses Begehren abgewiesen. Es hat festgestellt, dass der Beklagte von 1947 bis Juli 1958 als Handelsagent bei der Klägerin beschäftigt war. Er hatte F*****-Waagen zu verkaufen und war berechtigt, um die Verkäufe durchführen zu können, von den Kunden alte Waagen, ... mehr lesen...