Norm: UWG §16 Abs2 UWG § 16 heute UWG § 16 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 16 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022
Rechtssatz:
Die nach dieser Gesetzesstelle erforderlichen besonderen... mehr lesen...
Norm: UWG §16 Abs2 UWG § 16 heute UWG § 16 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 16 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022
Rechtssatz:
Zur Bemessung des Vergütungsbetrages.
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Die klagende Partei bzw. die Verlagsgruppe S.-P., bestehend aus den Verlagsfirmen B.-Verlag Wien, S.-Verlag Graz und P., Salzburg, haben auf Grund eines im Jahre 1947 abgeschlossenen Vertrages von den Erben nach Dr. Anton Wildgans die Verlagsrechte für eine sieben- bis achtbändige Gesamtausgabe der Werke von Dr. Anton Wildgans erworben, wonach sie eine in Ganz- oder Halbleinen gebundene Subskribtenausgabe, deren Einzelbände durchnumeriert sind und die nur geschlossen Subskripten aus... mehr lesen...
Norm: UWG idF BGBl I Nr 448/1984 §16 Abs2
Rechtssatz: Der Zuspruch einer Geldbuße ist nur gerechtfertigt, wenn eine Vergütung für erlittene Kränkung oder andere persönliche Nachteile in den besonderen Umständen des Falles begründet ist (vgl auch SZ 22/141, 3 OB 178/53). Der Zuspruch einer Geldbuße ist nur gerechtfertigt, wenn eine Vergütung für erlittene Kränkung oder andere persönliche Nachteile in den besonderen Umständen des Falles ... mehr lesen...
Die beklagte Partei hatte bis zu der von ihr vorgenommenen Kündigung zum 31. Dezember 1949 das alleinige Verkaufsrecht für Oberösterreich für die von der klagenden Partei erzeugten Simplex-Schwerölbrenner. In dem Vertretungsvertrag war eine Konkurrenzklausel für die Zeit nach Auflösung des Vertrages und eine Konventionalstrafe in der Höhe von 20.000 S für Verstöße gegen die Bestimmungen der Konkurrenzklausel vereinbart. Nach der Auflösung des Vertrages bezog die beklagte Partei auch... mehr lesen...
Der Kläger ist Inhaber des R.-Verlages in Salzburg. Die beiden Streitparteien traten zueinander dergestalt in geschäftliche Beziehung, daß der Kläger im Auftrag der Beklagten in den Jahren 1946 und 1947 den Österreichischen A.-Kalender herausgegeben hat. Zufolge einer zwischen den Streitteilen getroffenen Vereinbarung sollten die nicht verkauften Exemplare des Kalenders 1947 (etwa 14.000 Stück) mit einem neuen Einband und einem neuen Kalendarium versehen und vom Kläger als Kalender ... mehr lesen...
Norm: UWG §16 Abs2 UWG § 16 heute UWG § 16 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 16 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022
Rechtssatz:
Zum Vergütungsanspruch nach dieser Gesetzesstelle.
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Norm: UWG idF BGBl I Nr 448/1984 §16 Abs2
Rechtssatz: Die Auferlegung einer Buße kommt nur dann in Betracht, wenn ein Akt unlauteren Wettbewerbes vorliegt, der eine ernstliche Beeinträchtigung des Betroffenen darstellt, die weit über den mit jeder unlauteren Wettbewerbshandlung verbundenen Ärger hinausgeht. Entscheidungstexte 1 Ob 585/52 Entscheidungstext OGH 16.07.1952 1 O... mehr lesen...
Norm: UWG §16 Abs2 UWG § 16 heute UWG § 16 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 16 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022
Rechtssatz:
Unlustgefühle infolge eines perfiden Vertrauensmißbrauc... mehr lesen...