Mit dem vom OGH bestätigten Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 5. Mai 1971 15 R 36/71 in der Rechtssache des Kreisgerichtes Wels 3 Cg 107/69) wurden die Beklagten schuldig erkannt, den Klägern im Sinne des § 20 WWG ein Geschäftslokal im Erdgeschoß des neu errichteten Hauses in W, K-Platz 5, mit einer Front zum K-Platz in einer Länge von etwa 4 m und im Ausmaß von etwa 42 m2 samt Zubehör (Mitbenützung eines WC) zur Miete oder zum Wohnungseigentum anzubieten. Mit dem vom OGH bes... mehr lesen...
Norm: WWG §15 Abs9 ff
Rechtssatz:
Bei der Vermietung von Eigentumswohungen, die aus Mitteln des WWF errichtet wurden, finden auf die Mietzinsbildung die Bestimmungen des § 15 Abs 9 - 16 WWG Anwendung. Bei der Vermietung von Eigentumswohungen, die aus Mitteln des WWF errichtet wurden, finden auf die Mietzinsbildung die Bestimmungen des Paragraph 15, Absatz 9, - 16 WWG Anwendung.
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Norm: ABGB §839 BWWG §15 Abs9WWG §15 Abs14 ABGB § 839 heute ABGB § 839 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Die Bestimmung des § 15 Abs 9 WWG, nach der die mittels Fondshilfe wiederhergestellten Mietobjekte den Bestimmungen des MG unterliegen und für sie höchstens der nach § 2 Abs 1 lit a... mehr lesen...
Norm: MG §17 AWWG §15 Abs9
Rechtssatz:
Wird ein Wohnobjekt beim Wiederaufbau des Hauses durch Einbeziehung weiterer Gebäudeteile vergrößert, fällt auch dies unter den Begriff der Wiederherstellung; die Inanspruchnahme von Fondshilfe für solche Zwecke im Rahmen der Schaffung eines zeitgemäßen Wohnkomforts hat die Anwendbarkeit der Bestimmungen des MG zur Folge. In welchem Verhältnis für die in Rede stehende Wohnung Fondsmittel und Eig... mehr lesen...
Norm: WWG §15 Abs9
Rechtssatz:
Im Wohnungseigentum stehende Kraftfahrzeugboxen unterliegen bei Abvermietung den Kündigungsbeschränkungen des Mietengesetzes, und zwar auch dann, wenn bestimmte Liegenschaftsanteile auf sie entfallen und der Mieter sie nicht zu geschäftlichen Zwecken verwendet.
Entscheidungstexte 8 Ob 64/68 Entscheidungstext OGH 05.03.1968 8 Ob 64/68 ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage begehrte die klagende Partei: 1. die Feststellung, daß den Beklagten als Eigentümer der Wohnung Nr. 5 und Miteigentümer der Liegenschaft EZ. X., KG. L. zu 105/3181- Anteilen im Innenverhältnis zur klagenden Partei als Eigentümer der Kinobetriebsräumlichkeiten top 1-4 und Miteigentümer der gleichen Liegenschaft zu 1405/3181-Anteilen hinsichtlich des zur Errichtung des Hauses vom Wohnhaus-Wiederaufbaufonds gewährten Darlehens eine anteilige Rückzahlungspf... mehr lesen...
Norm: WWG §15 Abs6WWG §15 Abs7WWG §15 Abs8WWG §15 Abs9WWG §15 Abs10WWGNov 1952 ArtII Z18
Rechtssatz:
Maßgebend dafür, wann über ein Ersuchen um Fondshilfe entschieden wurde, ist der Tag, an dem über das Ersuchen als solches, nicht etwa über ein verhältnismäßig geringfügiges Nachtragsersuchen, entschieden wurde, keineswegs aber der Tag, an dem die Schlußrechnung genehmigt wurde.
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Norm: WEG 1948 §8WWG §15 Abs9 ff
Rechtssatz:
Die Bestimmungen des § 15 Abs 9 ff WWG gelten nur für Mietwohnungen. Für Eigentumswohnungen gelten die Bestimmungen des § 8 WEG. Die Bestimmungen des Paragraph 15, Absatz 9, ff WWG gelten nur für Mietwohnungen. Für Eigentumswohnungen gelten die Bestimmungen des Paragraph 8, WEG.
Entscheidungstexte 7 Ob 190/63 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: MG §7 BWWG §15 Abs9WWG §15 Abs10WWG §15 Abs11WWG §15 Abs12WWG §15 Abs13WWG §15 Abs14WWG §15 Abs15
Rechtssatz:
Der Vermieter kann, wenn die Tilgungsraten des Fondsdarlehens zusammen mit den ansonsten zur Bestreitung der unbedingt notwendigen Erhaltungsarbeiten entstandenen Kosten das Zinsausmaß nach § 2 Abs 1 lit a MG übersteigen, einen Erhöhungsantrag nach § 7 MG stellen. Der Vermieter kann, wenn die Tilgungsraten des Fondsdarl... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer der Wohnung in W., L.-Gasse 13/I/25, bestehend aus einem Raum mit Kochnische. Die Wohnung wurde aus Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds errichtet. Die Rückzahlungsquote beträgt einschließlich der Betriebskosten monatlich 125 S. In diesem Betrag ist auch der Anteil für die eingebauten Einrichtungsgegenstände inbegriffen. Der Kläger ist Eigentümer der Wohnung in W., L.-Gasse 13/I/25, bestehend aus einem Raum mit Kochnische. Die Wohnung wurde aus Mitteln de... mehr lesen...
Norm: MG §14 Abs2MG §15WWG §1WWG §15 Abs9 - Abs15
Rechtssatz:
Wurden in die Wohnung eingebaute Einrichtungsgegenstände (Küchen - und Badezimmereinrichtung ua) mit Fondsmitteln angeschafft, so finden die Bestimmungen des WWG auch auf sie Anwendung, gleichgültig, ob der Wohnungseigentümer bereits vor Tilgung der Rückzahlungsquoten Eigentum daran erworben hat oder nicht. §§ 14 Abs 2, 15 MG finden daher Anwendung. Wurden in die Wohnung e... mehr lesen...
Norm: KSchAusfV §1MG §23 AWWG §15 Abs9WWG §15 Abs10
Rechtssatz:
§ 23 MG findet auch auf Bestandobjekte, die den Bestimmungen des § 15 WWG oder des § 1 KSchAusfV unterliegen, Anwendung. Paragraph 23, MG findet auch auf Bestandobjekte, die den Bestimmungen des Paragraph 15, WWG oder des Paragraph eins, KSchAusfV unterliegen, Anwendung.
Entscheidungstexte 1 Ob 28/57 Entschei... mehr lesen...
Norm: MG §7 BWWG §15 Abs9WWG §15 Abs10WWG §15 Abs11WWG §15 Abs12WWG §15 Abs13WWG §15 Abs14WWG §15 Abs15WWG §17
Rechtssatz:
Hinsichtlich der Mietzinsbildung können Wohnungen, die dem MG unterliegen, wenn sie mit unerheblichem Aufwand repariert werden konnten, unbeschädigten Wohnungen gleichgestellt werden.
Entscheidungstexte 7 Ob 145/56 Entscheidungstext OGH 09.05.1956 7... mehr lesen...
Norm: MG §7 BWWG §15 Abs9WWG §15 Abs10WWG §15 Abs11WWG §15 Abs12WWG §15 Abs13WWG §15 Abs14WWG §15 Abs15
Rechtssatz:
Die Kosten für die grundbücherliche Einverleibung des Fondsdarlehens, die Sachverständigenkosten und Anwaltskosten können auf die Mieter überwälzt werden. Dies gilt auch für die Überwälzung der Kapitaldienste und Zinsendienste.
Entscheidungstexte 7 Ob 145/56 En... mehr lesen...
Norm: MG §7 BWWG §15 Abs9WWG §15 Abs10WWG §15 Abs11WWG §15 Abs12WWG §15 Abs13WWG §15 Abs14WWG §15 Abs15
Rechtssatz:
Über die Berechnung des Mietzinses bei kriegsbeschädigten Bestandobjekten, die teils mit Eigenkapital oder Fremdkapital wiederhergestellt wurden.
Entscheidungstexte 7 Ob 145/56 Entscheidungstext OGH 09.05.1956 7 Ob 145/56 Veröff: ImmZ 1957,11 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs1 E3WWG §15 Abs9WWG §15 Abs10. WWG §15 Abs11WWG §15 Abs12WWG §15 Abs13WWG §15 Abs14WWG §15 Abs15
Rechtssatz:
Eine Änderungskündigung zur Erreichung eines erhöhten Zinses für den Wiederaufbau eines teilweise zerstörten Hauses ist nicht möglich, bevor der Hauseigentümer nicht versucht hat, auf dem Wege über den Wohnhauswiederaufbaufonds öffentliche Mittel zum Wiederaufbau zu erlangen.
Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs1 E3WWG §15 Abs9WWG §15 Abs10WWG §15 Abs11WWG §15 Abs12WWG §15 Abs13WWG §15 Abs14WWG §15 Abs15
Rechtssatz:
Bei Wohnungen, die nicht dem MG unterliegen, für die jedoch vertragsmäßig die Anwendung der Bestimmungen des MG vereinbart wurde und die in kriegsbeschädigten Häusern gelegen sind, bei denen nur die der gemeinsamen Benützung der Mieter dienenden Gebäudeteile mit Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds wiederhergest... mehr lesen...