Norm
MG §7 BRechtssatz
Der Vermieter kann, wenn die Tilgungsraten des Fondsdarlehens zusammen mit den ansonsten zur Bestreitung der unbedingt notwendigen Erhaltungsarbeiten entstandenen Kosten das Zinsausmaß nach § 2 Abs 1 lit a MG übersteigen, einen Erhöhungsantrag nach § 7 MG stellen.Der Vermieter kann, wenn die Tilgungsraten des Fondsdarlehens zusammen mit den ansonsten zur Bestreitung der unbedingt notwendigen Erhaltungsarbeiten entstandenen Kosten das Zinsausmaß nach Paragraph 2, Absatz eins, Litera a, MG übersteigen, einen Erhöhungsantrag nach Paragraph 7, MG stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0066887Dokumentnummer
JJR_19611004_OGH0002_0050OB00306_6100000_001