Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs3 ZPO). Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Abs3 ZPO). Entgegen der Ansicht der Revisionswerberin hat das Berufungsgericht die Parteien nicht mit einer bisher von keiner Partei vorgebrachten Rechtsansicht überrascht. Der Einwand, das Feststellungsinteresse sei mit dem Vorbringen, es hafteten insgesamt 74 - nicht näher bezei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sowohl die Klägerin als auch die Erstbeklagte betreiben den Handel mit Teppichen, insbesondere mit Orientteppichen; der Zweit- und der Drittbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter der Erstbeklagten. Im Mai 1987 versandte die Erstbeklagte durch Postwurf Einladungen zum "Orientteppich-Ereignis 1987" mit folgendem Text: Abbildung nicht darstellbar! Tatsächlich fanden sich am 13. Mai 1987 ab 18 Uhr zahlreiche Besucher in den Raiffeisensälen in Innsb... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der im Markenregister des Österreichischen Patentamtes zu Nr. 90885 für Dienstleistungen der Klassen 41 (Ausbildung und Prüfung technischen Personals) und 42 (Prüfung technischer Vorrichtungen, Geräte und Anlagen; Betrieb einer technischen Versuchsanstalt) registrierten Wortmarke "TÜV"; er ist als Überwachungsorgan nach der Dampfkesselverordnung berechtigt, CO2-Flaschen den wiederkehrenden Untersuchungen gemäß § 57 Abs 11 f DKV zu unterziehen ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2 UWG § 14 heute UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 14 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 14 gültig von 12.12.2007 bis 11.01.2013 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2 UWG § 14 heute UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 14 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 14 gültig von 12.12.2007 bis 11.01.2013 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2 UWG § 14 heute UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 14 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 14 gültig von 12.12.2007 bis 11.01.2013 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2 UWG § 14 heute UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 14 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 14 gültig von 12.12.2007 bis 11.01.2013 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitung "DIE G*** W***". Die Beklagte ist Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin der Monatszeitschrift "B***". Dem Heft 2/89 der Zeitschrift "B***" war ein sogenannter "B***-Abo-Scheck" eingeheftet, auf dem angekündigt war: "F*** E*** C*** V.S.O.P.-G*** römisch fünf.S.O.P.-G*** Wenn Sie jetzt B*** für ein Jahr lang abonnieren, schenken wir Ihnen eine Flasche von Frankreichs exklusivstem Cognac, einen C*** V.S.O.P.,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und die erstbeklagte OHG betreiben den Handel mit Teppichen; der Zweit- und der Drittbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter der Erstbeklagten. Die Erstbeklagte hat in Innsbruck eine Zweigniederlassung. Sie veranstaltete am 13.Mai 1987 in den Raiffeisensälen in Innsbruck eine Teppich-Vernissage und anschließend vom 14.Mai bis 27.Mai 1987 eine Verkaufsausstellung, die an Werktagen von 9 Uhr bis 18 Uhr und an Samstagen bis längstens 13 Uh... mehr lesen...
Begründung: Die Erst-, die Zweit- und die Drittbeklagte betreiben in Seiersberg, Sandgrubenweg 3 (D***-Markt), Betriebsstätten. Die Viertbeklagte ist Komplementärin der Zweit- und der Drittbeklagten; die Sechstbeklagte ist Komplementärin der Erstbeklagten; der Fünftbeklagte ist Geschäftsführer aller anderen Beklagten. Die Erst-, die Zweit- und die Drittbeklagte haben für den Standort Seiersberg, Sandgrubenweg 3, als weitere Betriebsstätte die Ausübung des Gewerbes gemäß § 103 A... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte gibt die periodische Druckschrift "Wiener" heraus. In den Ausgaben dieser Zeitschrift für Juni, September, Oktober und November 1988 wurde mit ganzseitigen Inseraten für neue Abonnenten geworben; dabei wurde den Neuabonnenten für den Fall der Bestellung eines Abonnements in der Juni-Ausgabe eine Benetton-Brille, in der September-Ausgabe eine "Levis-501-Jean", in der Oktober-Ausgabe Reebok-Sportschuhe und in der November-Ausgabe Fischer SC 4 Sport Ceramic... mehr lesen...
Begründung: Unbestritten ist, daß die Beklagte Mineralwasser aus der "Severin-Quelle" nicht nur in 1 l-Glasflaschen, sondern auch in 1,5 l-Plastikflaschen abfüllt und letztere an die Catering-Gesellschaft der A*** A*** Österreichische Luftverkehrs-Aktiengesellschaft (im folgenden kurz "AUA" genannt) verkauft und liefert. Die AUA schenkt daraus im Rahmen ihres Bordservices bei Auslandsflügen Mineralwasser an Passagiere ihrer Luftfahrzeuge aus. Mit der Behauptung, daß die Beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Wohnungseigentümer im Hause Altmünster, Im Hocheck 10. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich die Liegenschaft Altmünster, Im Hocheck 7, die der Mutter der Beklagten Hermine S*** gehört. Im Jahre 1983 beabsichtigte die Beklagte, im Kellergeschoß dieses Hauses ein Cafe-Restaurant einzurichten. Hermine S*** richtete deshalb am 1.3.1983 an das Markgemeindeamt Altmünster ein Ansuchen um Umwidmung des Kellergeschoßes. Da sich zahlreiche Anrai... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist konzessionierter Baumeister und als solcher u.a. auch zur Planung und Beaufsichtigung betreffend den Bau von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen berechtigt. Die Beklagte als Interessenvertretung der Ziviltechniker veröffentlichte in den Zeitschriften "Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark" und "Steirische Gemeindenachrichten" sowie in einem Beiblatt der Druckschrift "Die Gemeinde" folgende Einschaltungen: 1) "Grazer Zeitung" vom 29. April 19... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 1. August 1983 einen Franchisevertrag (Beilage D), mit dem die Klägerin der Beklagten den Betrieb eines "Yves R***"-Schönheitsfachgeschäftes in Wien 10., Quellenstraße 119, gestattete. Die Klägerin erlaubte der Beklagten für die Dauer dieses Vertrages, für diesen Geschäftsbetrieb die Marke "Yves R***" sowie Symbole, Embleme, Werbesprüche und sonstige Kennzeichen sowie alle sonst zum "Yves R***"-System gehörenden Bezeichnungen zu nutzen. ... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien befassen sich ua. mit der Herstellung und dem Vertrieb von Geräten zur Mauerentfeuchtung. In der am 15.September 1988 erschienenen Vorauflage des Handbuches für "Bau, Heizung, Sanitär-Ausstattung", Ausgabe 1988/89, befand sich auf Seite 474 ein vom Beklagten in Auftrag gegebenes Inserat, in dem er als sein Produkt ankündigte: "A*** - Drahtlose Elektroosmose, Mauerentfeuchtung ohne Bauarbeiten". In der Rubrik "Technische Daten" fanden sich u.a. folgende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein Verein mit dem Sitz in Salzburg; zu seinen Mitgliedern gehören die Landesgremien des Brennstoffhandels in Salzburg und Vorarlberg sowie eine Anzahl von Brennstoffhändlern. Vereinszweck ist unter anderem die Wahrung und Förderung der Interessen der in Österreich tätigen Gewerbetreibenden und die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Die Beklagte hat keine Gewerbeberechtigung für den Handel mit Brennstoffen. Sie gibt seit rund 80 Jahren Br... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien betreiben Reisebüros. Die Beklagte besaß zunächst, was die gewerbsmäßige Veranstaltung von Gesellschaftsfahrten betrifft, folgende Gewerbeberechtigungen: a) Konzession für die Veranstaltung von Gesellschaftsfahrten im Kraftwagen im Inland (gemäß § 3 Abs. 2 Reisebüroverordnung 1935 BGBl. 148), ausgestellt am 14. November 1978 von der Bezirkshauptmannschaft Freistadt für den Standort Schönau/Mühlviertel, Wolfsgrub 32; a) Konzession für die Vera... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile stehen als Importeure von Backwaren im Wettbewerb. Der Beklagte vertreibt in Österreich französische Löffelbiskuits (Biskotten) der Biscuit Cantreau SA unter der Bezeichnung "Cantreau Boudoirs". Nach den Richtlinien des ÖLMB3, Kapitel B 18, Abs 68, müssen Biskotten bei der Herstellung einen Volleianteil von mindestens 2/3 (66,6 %) des Gewichtes an Mahlprodukten und Stärke aufweisen. Die vom Beklagten vertriebenen "Cantreau Boudoirs" wiesen teilweise ... mehr lesen...
Norm: EGUStG 1972 ArtXII Z2WGG 1979 §14
Rechtssatz:
Aus Art XII Z 2 EGUStG 1972 ergibt sich, daß der Gesetzgeber dem Vermieter die Tragung der nicht offen überwälzbaren Umsatzsteuer aus dessen Privatvermögen nicht zumutet. Bei hinsichtlich der Zinsbildung dem MG unterliegenden Mietverträgen konnte der Vermieter die nicht überwälzbare Umsatzsteuer aus dem Hauptmietzins verrechnen. Der Vermieter kann schon auf Grund des Art XII Z2 EGUS... mehr lesen...
Norm: MRG §18 WGG §14 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 18 gültig von 01.07.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 18 gültig von 21.02.1997 bis 30.06.2000 ... mehr lesen...
Norm: MRG §18 WGG §14 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 18 gültig von 01.07.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 18 gültig von 21.02.1997 bis 30.06.2000 ... mehr lesen...
Norm: MRG §18 WGG §14 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 18 gültig von 01.07.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 18 gültig von 21.02.1997 bis 30.06.2000 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der drei zu einer Häuserzeile zusammengebauten Objekte Linz, Handel-Mazzetti-Straße 2, 4 und 6, mit einer Gesamtnutzfläche von 2538,42 m2, eingetragen im Grundbuch Linz unter der EZ 2703. Die Zweitantragsgegnerin ist seit 1966 Mieterin der Wohnung top. Nr. 6 im Haus Linz, Handel-Mazzetti-Straße 2. Mit Bescheid vom 11. Juni 1982 des Baurechtsamtes des Magistrates Linz wurden der Antragstellerin Sicherungs- und Instandsetzungsarbeit... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 2. April 1987 beim Erstgericht eingebrachten Klage beantragte die klagende Partei gegenüber den beiden Beklagten die Fällung nachstehenden Urteiles: "Der zwischen Susanne S*** ......... und der K*** Leder und Pelze Handelsgesellschaft mbH, (vertreten) durch Peter D*** ....... geschlossene Vergleich GZ 3 C 407/87, Bezirksgericht Baden vom 2.3.1987 ist nichtig. Susanne S*** ist nicht Mieterin des Geschäftslokales 2500 Baden, Wassergasse 3-23. Der Zweitbekl... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Medieninhaberin (Verlegerin) einer Fachzeitschrift für den Elektrohandel und das Gewerbe mit dem Titel "E & W". Im Verlag der Erstbeklagten erscheint die Fachzeitschrift "ERH-Elektro Radio Handel". Die Zweitbeklagte organisiert Fachausstellungen, insbesondere eine Fachmesse für Installations- und Elektrotechnik unter der Bezeichnung "IET". Der Drittbeklagte ist Angestellter der Zweitbeklagten. In den Nummern 1 bis 2, 4 und 5/1988 der Zeitschr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin übt das Gewerbe der Vermittlung von Versicherungsverträgen aus; sie vermittelt unter anderem Kapitalanlagen, wie zB Lebensversicherungsverträge, die mit der W*** S*** W*** V*** und mit der U*** V***-AG abgeschlossen werden. Die Vertriebsorganisation der Klägerin für Kapitalversicherungen - auch HMI-Organisation genannt - ist durch einen pyramidenartigen Aufbau in 7 hierarchisch gegliederten Ebenen geprägt. Kernpunkt dieses Systems ist es, daß die Mitarbe... mehr lesen...
Begründung: Statutarischer Zweck des klagenden Vereins ist es, den seriösen Geschäftsverkehr im Teppichhandel durch "geeignete Maßnahmen" zu fördern. Diese Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet; sie beschränkt sich nicht auf das Abmahnen von Wettbewerbsverstößen, sondern erstreckt sich auch auf die Klärung wettbewerbsrechtlicher Streitfragen. Mitglieder des Klägers sind Gewerbetreibende, die den Handel mit handgeknüpften Teppichen betreiben, sofern sie Mitglieder der Bundeska... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, Nutzungsberechtigter der Genossenschaftswohnung 1100 Wien, Grenzackerstraße 17/1/12, deren Eigentümerin die Antragsgegnerin ist, begehrt die Feststellung, die Vorschreibung der Heizkosten durch die Antragsgegnerin habe nach dem tatsächlichen Verbrauch zu erfolgen, die Antragsgegnerin sei verpflichtet, rückwirkend ab Oktober 1983 über die Heizkosten nach dem Verbrauch Rechnung zu legen und die Überzahlung des Antragstellers samt Kapitalmarktzinsen b... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Viertbeklagte betreiben den Handel mit von ihnen jeweils aus der Türkei importierten Textil- und Lederbekleidungswaren. Die Erst- und der Zweitbeklagte sind nunmehr Handelsvertreter der Viertbeklagten; zuvor waren sie als Handelsvertreter für die Klägerin tätig. Der Zweitbeklagte arbeitete ab Februar 1987 sowohl für die Klägerin als auch für die Viertbeklagte. Nach dem übereinstimmenden Parteienvorbringen wurde das Handelsvertretungsverhältnis zw... mehr lesen...