E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Georgien, stellte am 10.4.2004 einen Antrag auf internationalen Schutz gab an den Namen XXXX alias XXXX zu führen und am XXXX geboren zu sein. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Georgien, stellte am 10.4.2004 einen Antrag auf internationalen Schutz gab an den Namen römisch 40 al... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Der Beschwerdeführer gelangte unter Umgehung der Grenzkontrollen in das Bundesgebiet und brachte am 16. Jänner 2006 beim Bundesasylamt einen Antrag auf internationalen Schutz ein. Er behauptete den Namen XXXX zu führen, am XXXX in XXXX geboren und georgischer Staatsbürger zu sein. römisch eins. Der Beschwerdeführer gelangte unter Umgehung der Grenzkontrollen in das Bundesgebiet und brachte am 16. Jänner 2006 beim Bundesasylamt einen Antr... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer ist nach eigenen Angaben Staatsangehöriger von Moldawien. Er ist am 23.02.2004 unter Umgehung der Grenzkontrollen illegal in das Bundesgebiet eingereist und hat am 09.03.2004 einen Asylantrag gestellt. Hiezu wurde er am 05.01.2005 vor dem Bundesasylamt, Außenstelle Eisenstadt, niederschriftlich einvernommen. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 25.01.2005, FZ. 04 04... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Mazedonien und Angehöriger der albanischen Volksgruppe stellte erstmals mit Schreiben vom 28.7.1993 einen Antrag auf Gewährung von Asyl. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 30.7.1993, Zahl 93 02.867-BAL, gemäß § 3 AsylG abgewiesen; weiters wurde die aufschiebende Wirkung der Berufung gemäß § 64 Abs. 2 AVG im Interesse des öffentlichen Wohles wegen Gefahr in Verzug ausgeschlossen. Mangels Erhebung eines Rechtsmittels er... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Bundesasylamtes (im Folgenden auch: BAA) vom 07.04.2003 wurde der Asylantrag der o.g. berufenden Partei, Staatsangehörige von Afghanistan, gemäß § 7 AsylG 1997 abgewiesen, ihre Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Afghanistan gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 1997 für nicht zulässig erklärt und ihr eine befristete Aufenthaltsberechtigung für die Dauer von drei Monaten für den Fall des Eintritts der Rechtskraft des Bescheides erteilt. G... mehr lesen...