Begründung: I.1. Die Beschwerdeführerin brachte am 06.10.2008 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 10 Abs. 1 der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates vom 18.2.2003 Griechenlan... mehr lesen...
Begründung: : I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer brachte am 18.11.2004 einen (ersten) Asylantrag beim Bundesasylamt ein. Das Bundesasylamt hat diesen Asylantrag mit Bescheid vom 12.12.2005, Zahl: 04 23.477-BAE abgewiesen und unter einem festgestellt, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Asylwerbers nach Gambia zulässig sei. Gleichzeitig wurde der Asylwerber aus dem österreichischen Bunde... mehr lesen...
Begründung: 1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 03.03.2009, Zl. 09 02.107-EAST Ost, den Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers vom 17.02.2009 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Mongolei ausgewiesen. 1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 03.03.2009, Zl. 09 02.107-EAST Ost, den Ant... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer brachte am 23.12.2008 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Artikel 10 Abs. 1 der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates vom 18.2.2003 Griechenland ... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: römisch eins. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Griechenland gemäß Art. 10 Abs. 1 Dublin-Verordnung für die Prüfung dieses Antrages zuständig ist, sowie II. der Besc... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Bescheiden des Bundesasylamtes jeweils vom 20.2.2009, Zlen. 08 13.015 (ad 1.), 08 13.016 (ad 2.), 08 13.018 (ad 3.), 08 13.017 (ad 4.), wurden die Anträge auf internationalen Schutz der Beschwerdeführer vom 22.12.2008 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und wurde Polen gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. e der VO (EG) Nr. 343/2003 des Rates (Dublin II) für zuständig erklärt (Spruchteil I.). Gleichzeitig wurden die Beschwerdef... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 12.2.2009, Zl. 08 11..923-EWEST, wurde der Antrag auf internationalen Schutz vom 28.11.2008 gemäß § 68 AVG wegen res iudicata als unzulässig zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Nigeria ausgewiesen. römisch eins. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 12.2.2009, Zl. 08 11..923-EWEST, wurde der Antrag auf internationalen Schutz vom 28.11.2008 g... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesasylamtes, Erstaufnahmestelle West, vom 23.1.2009, FZ. 08 09.566-EAST West, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz vom 6.10.2008 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Antrages auf intern... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: römisch eins. Der Beschwerde liegt folgendes Verwaltungsverfahren zugrunde: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Griechenland gemäß Art. 10 Abs. 1 Dublin-Verordnung für die Prüfung dieses Antrages zuständig ist, sowie II. der Besc... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e I. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 17.02.2009, Zl. 09 00.206-BAI, wurde der Antrag auf internationalen Schutz vom 02.01.2009 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und wurde Polen gemäß Art. 4 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 343/2003 des Rates (Dublin II) für zuständig erklärt (Spruchteil I.). Gleichzeitig wurde der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach ... mehr lesen...
Begründung: : I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin brachte am 05.11.2008 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin, eine russische Staatsangehörige, ist die minderjährige Tochter der XXXX. Diese reiste am 16.01.2008 mit ihren beiden minderjährigen Kindern in Österreich ein und stellte noch am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. Bei der Ersteinvernahme am 16.01.2008 gab sie gegenüber einem Organ der Polizeiinspektion Traiskirchen a... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin, eine russische Staatsangehörige, reiste am 16.01.2008 mit ihren beiden minderjährigen Kindern in Österreich ein und stellte noch am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. Bei der Ersteinvernahme am 16.01.2008 gab sie gegenüber einem Organ der Polizeiinspektion Traiskirchen an, dass sie Grosny am 07.01.2008 mit dem Zug ve... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin, eine russische Staatsangehörige, ist die minderjährige Tochter derXXXX. Diese reiste am 16.01.2008 mit ihren beiden minderjährigen Kindern in Österreich ein und stellte noch am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. Bei der Ersteinvernahme am 16.01.2008 gab sie gegenüber einem Organ der Polizeiinspektion Traiskirchen an,... mehr lesen...
Begründung: I. Die Beschwerdeführer sind russische Staatsangehörige tschetschenischer Volksgruppenzugehörigkeit. Sie brachten am 7.12.2008 (bzw. am 26.1.2009 hinsichtlich der am XXXX in Österreich geborenen Zweitbescherdeführerin) die hier verfahrensgegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit den angefochtenen Bescheiden hat das Bundesasylamt diese Anträge ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gle... mehr lesen...
Begründung: : 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 05.02.2009, Zahl: 07 09.391-BAW, den Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers (in der Folge BF), ohne in die Sache einzutreten, gemäß § 68 AVG als unzulässig zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde der BF gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG) aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Indien ausgewiesen. 1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 05.02.200... mehr lesen...
Begründung: : 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 15.02.2009, Zahl: 08 11. 053-EAST West, den Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers (in der Folge BF), ohne in die Sache einzutreten, gemäß §§ 5 und 10 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG) als unzulässig zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde der BF gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Griechenland ausgewiesen und gemäß § 10 Abs. 4 AsylG fest... mehr lesen...
Begründung: : 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 15.02.2009, Zahl: 08 11. 052-EAST West, den Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführerin (in der Folge BF), ohne in die Sache einzutreten, gemäß §§ 5 und 10 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG) als unzulässig zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde die BF gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Griechenland ausgewiesen und gemäß § 10 Abs. 4 AsylG fes... mehr lesen...
Begründung: : 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 15.02.2009, Zahl: 08 11.048-EAST West, den Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers (in der Folge BF), ohne in die Sache einzutreten, gemäß §§ 5 und 10 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG) als unzulässig zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde der BF gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Griechenland ausgewiesen und gemäß § 10 Abs. 4 AsylG festg... mehr lesen...
Begründung: : 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 15.02.2009, Zahl: 08 11.049-EAST West, den Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführerin (in der Folge BF), ohne in die Sache einzutreten, gemäß §§ 5 und 10 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG) als unzulässig zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde die BF gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Griechenland ausgewiesen und gemäß § 10 Abs. 4 AsylG fest... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer, ein russischer Staatsangehöriger, brachte am 24.11.2008 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. e der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rate... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer, ein russischer Staatsangehöriger, brachte am 24.11.2008 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. e der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rate... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer, ein russischer Staatsangehöriger, brachte am 24.11.2008 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. e der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rate... mehr lesen...
Begründung: I. Die Beschwerdeführerin, eine russische Staatsangehörige, brachte am 24.11.2008 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. e der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rat... mehr lesen...
Begründung: I. Die Beschwerdeführerin, eine russische Staatsangehörige, brachte am 24.11.2008 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. e der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rat... mehr lesen...
Begründung: I. Die Beschwerdeführerin, eine russische Staatsangehörige, brachte am 24.11.2008 den hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz beim Bundesasylamt ein. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt diesen Antrag ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. e der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rat... mehr lesen...
B eg r ü n d u n g : 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 09.02.2009, Zahl: 08 10.260-EAST OST, den Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers (in der Folge BF), ohne in die Sache einzutreten, gemäß §§ 5 und 10 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG) als unzulässig zurückgewiesen zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde der BF gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Ungarn ausgewiesen und gemäß § 10 Abs. 4 Asy... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 02.02.2009, Zahl: 09 01.138-BAT, wurde der Antrag auf internationalen Schutz der beschwerdeführenden Partei vom 28.01.2009 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und sie gemäß § 10 Abs. 1 AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Republik Kosovo ausgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die rechtzeitig eingebrachte Beschwerde. Der Asylgerichtshof hat erwogen: Gem... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 02.02.2009, Zahl: 09 01.140-BAT, wurde der Antrag auf internationalen Schutz der beschwerdeführenden Partei vom 28.01.2009 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und sie gemäß § 10 Abs. 1 AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Republik Kosovo ausgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die rechtzeitig eingebrachte Beschwerde. Der Asylgerichtshof hat erwogen: Gem... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 02.02.2009, Zahl: 09 01.139-BAT, wurde der Antrag auf internationalen Schutz der beschwerdeführenden Partei vom 28.01.2009 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und sie gemäß § 10 Abs. 1 AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Republik Kosovo ausgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die rechtzeitig eingebrachte Beschwerde. Der Asylgerichtshof hat erwogen: Gem... mehr lesen...