Entscheidungen zu § 28 Abs. 2 AsylG 2005

Asylgerichtshof

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RS AsylGH Erkenntnis 2012/05/09 A13 251226-2/2011

Rechtssatz:
Rechtssatz: 1   Wollte man § 28 Abs. 2 erster Satz AsylG auch für jene Fälle gelten lassen, in denen die Zuständigkeit eines anderen Staates erst nachträglich (nach Art. 16 Abs. 2 Dublin II VO) und nach Ablauf der 20-Tage-Frist entsteht, so träte Österreich zu dem Zeitpunkt, in dem die Zuständigkeit des anderen Staates entsteht, gleichzeitig selbst ein. Da dies die Effektivität der Dublin II VO beeinträchtigen würde - Art. 16 Abs. 2 Dublin II VO wäre praktisch nie wahrzunehmen -... mehr lesen...

Rechtssatz | AsylGH Erkenntnis | 09.05.2012

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