Begründung: Die klagende Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Ihr obliegt unter anderem die Wahrung der Rechte des Rechtsanwaltsstands (§ 23 RAO). Die Beklagte betreibt eine Rechtsschutzversicherung. In Art 8 ihrer Versicherungsbedingungen ist unter anderem vorgesehen, dass der Versicherungsnehmer „bei der Geltendmachung oder Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen […] dem Versicherer vorerst die Möglichkeit einzuräumen [hat], Ansprüche selbst innerhalb ange... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Verfahrens sind Provisions- und Honoraransprüche des beklagten Rechtsanwalts, zu deren Abdeckung er 162.213,76 EUR aus einem der Klägerin zu seinen Handen zugekommenen Verkaufserlös einbehalten hat. Der Beklagte ist nicht nur als Rechtsanwalt tätig, sondern führt seit Jahren mittels eigener Immobiliengesellschaften „Immobilienprojekte“ durch. Die Klägerin und ihr Ehemann betrieben vorerst gemeinsam eine Gärtnerei, seit 1997 führte die Klägerin den... mehr lesen...
Norm: RAO §30 Abs1RAO
Rechtssatz: Einem bulgarischen Staatsangehörigen ist die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter wegen des in § 30 Abs 1 und 5 RAO normierten „Staatsbürgerschafts-Erfordernisses" verwehrt. Entscheidungstexte Bkv 4/04 Entscheidungstext OGH 01.08.2006 Bkv 4/04 Bkv 2/06 Entscheidungstext OGH 01.08.2006 Bkv 2... mehr lesen...
Norm: RAO §8StPO §50
Rechtssatz: Wer ohne Rechtsanwalt zu sein, eine Privatbeteiligte in einem Strafverfahren vertritt, verstößt damit - solange er nicht gewerbsmäßig handelt - nicht gegen das Vertretungsmonopol der Rechtsanwälte. Entscheidungstexte 4 Ob 296/02m Entscheidungstext OGH 25.03.2003 4 Ob 296/02m European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: GewO §172 Abs3RAO §8UWG §1 C2
Rechtssatz: Die Vertretungsbefugnis von Unternehmensberatern vor Gerichten in Insolvenzverfahren kann auf Grund des Wortlautes des § 172 Abs 3 GewO mit gutem Grund bejaht werden. Entscheidungstexte 4 Ob 44/02b Entscheidungstext OGH 13.03.2002 4 Ob 44/02b Veröff: SZ 2002/35 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: ZPO §30 Abs2Oö BauO §9 Abs1 Z2Oö BauO §9 Abs4Oö BauO §9 Abs5GBG §77RAO §8
Rechtssatz: Die in § 9 Abs 5 Oö BauO enthaltene schriftliche Erklärung des Antragstellers stellt keinen zum Grundbuchsantrag gehörenden Vorgang dar, es handelt sich vielmehr um eine Inhaltsvoraussetzung des Eintragungsbegehrens, dessen Vorliegen vom Grundbuchsgericht anlässlich der Behandlung des Grundbuchsantrages zu prüfen ist. Daraus folgt, dass der als Vertreter... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 CIIo1B-VG Art7KollV für Versicherungsangestellte im Innendienst §25 Abs6RAO §8
Rechtssatz: Auch die Kollektivvertragsparteien sind bei der Gestaltung des KollV an den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz gebunden, wobei von einer mittelbaren Drittwirkung auszugehen ist. Den Kollektivvertragsparteien ist es daher verwehrt, einem Disziplinarbeschuldigten normativ ein Recht abzuerkennen, das unter sonst gleichen Verhält... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes, der sämtliche in die Liste eingetragenen Rechtsanwälte, welche im Land Vorarlberg ihren Kanzleisitz haben, angehören (§ 22 RAO); ihr obliegt ua die Wahrung der Rechte des Rechtsanwaltsstandes (§ 23 RAO). Geschäftszweck der Beklagten ist in erster Linie die Errichtung und der Verkauf von Wohnanlagen. Im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit verfaßt die Beklagte diejenigen Verträge sowie behördlich... mehr lesen...
Norm: EGVG ArtIX Abs1 Z4RAO §8RAO §37 Abs2WinkelschreibereiV §1 litb
Rechtssatz: "Berufsmäßig", "geschäftsmäßig" bzw "gewerbsmäßig" bedeuten in diesem Zusammenhang gleichermaßen einer regelmäßigen und auf Gewinn gerichtete Tätigkeit. Entscheidungstexte 4 Ob 69/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1992 4 Ob 69/92 10 Bkd 2/12 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: RAO §8
Rechtssatz: Dem Vertretungsrecht der Rechtsanwälte korrespondiert auch ein entsprechendes Recht der Parteien, nicht aber - ausgenommen die Fälle des absoluten Anwaltszwanges - die Pflicht, einen Anwalt beizuziehen und sich von ihn vertreten zu lassen. Jedermann kann in allen gerichtlichen und außergerichtlichen sowie in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten - soweit er selbst Partei oder Beteiligter ist - seine Interessen... mehr lesen...
Norm: EGVG ArtIX Abs1 Z4RAO §8WinkelschreibereiV §1 litb
Rechtssatz: Verstoß gegen das Vertretungsmonopol der Rechtsanwälte, wenn Wohnbaugesellschaft "Drittverträge" verfaßt und in diesem Zusammenhang vor Behörden vertritt bzw Schriftsätze für die Parteien verfaßt. Entscheidungstexte 4 Ob 69/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1992 4 Ob 69/92 ... mehr lesen...
Norm: RAO §8
Rechtssatz: Zur umfassenden Parteienvertretung im Sinne des § 8 Abs 1 und 2 RAO gehört neben dem Beratungsrecht auch - wie sich schon aus der älteren Vorschrift des § 1 lit b WinkelschreiberV und aus Art IX Abs 1 Z 4 EGVG ergibt - das berufsmäßige Verfassen von Rechtsurkunden oder gerichtlichen Eingaben für Parteien bzw das gewerbsmäßige Verfassen schriftlicher Anträge oder Urkunden sowie das Erteilen einschlägiger Auskünfte, all d... mehr lesen...
Norm: RAO §8
Rechtssatz: Der Vertretungsvorbehalt der Rechtsanwälte umfaßt nur die berufsmäßige, also regelmäßige und auf Gewinn gerichtete Parteienvertretung. Entscheidungstexte 4 Ob 17/92 Entscheidungstext OGH 18.02.1992 4 Ob 17/92 Veröff: RdW 1992,242 = WBl 1992,239 = ÖBl 1992,117 4 Ob 69/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1992 4 Ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehegatten Karl und Helga W***** und der klagende Rechtsanwalt sind seit über 20 Jahren befreundet. Helga W***** ist seit 1978 Geschäftsführerin der beklagten Partei, die ein Reisebüro betreibt. Der Kläger vertrat die beklagte Partei laufend rechtsfreundlich, insbesondere auf Grund einer ihm am 22. Februar 1984 erteilten Vollmacht. Anfang 1986 kamen die Ehegatten W***** und der Kläger überein, durch Aufnahme neuer Gesellschafter dem Unternehmen Geld zuzuführe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1152AHRRAO §8ZPO §11 Z1
Rechtssatz: Zielt der Gegenstand des mit dem Anwalt geschlossenen Vertrag auf nichtanwaltliche Tätigkeit ab, ist also die rein anwaltliche Tätigkeit nur von untergeordneter Bedeutung, gilt nicht Anwaltsvertragsrecht, sondern - auch für die Entlohnung - das dem Vertragsgegenstand entsprechende Recht. Entscheidungstexte 1 Ob 598/91 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 IAHR allgRAO §8RATG §1
Rechtssatz: Eine Honorierung von Leistungen des Rechtsanwaltes nach RATG und AHR kommt nur bei einem entsprechenden Auftrag des Klienten und anwaltlicher Tätigkeit in Betracht. Damit scheiden Tätigkeiten aus, die der Anwalt ohne solchen Auftrag in eigenem Interesse, etwa als Gesellschafter, vornimmt. Entscheidungstexte 1 Ob 598/91 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 IAHR allgRAO §8ZPO §273
Rechtssatz: Bei anwaltlichen Leistungen besteht für die Anwendung des § 273 Abs 1 ZPO kein Raum, wenn nur zu prüfen ist, ob die verzeichneten Leistungen erbracht wurden und die Ansätze sowie die Bemessungsgrundlage richtig sind. Entscheidungstexte 1 Ob 598/91 Entscheidungstext OGH 18.09.1991 1 Ob 598/91 ... mehr lesen...
Norm: RAO §8
Rechtssatz: Die Rechtsberatung, die Intervention bei Behörden und das Verhandeln mit präsumptiven Vertragspartner stellen anwaltliche Leistungen dar; gleiches gilt für die Anmietung eines Hauses in Ausland und den Abschluß der dazu notwendigen Verträge. Ebenso ist die Überprüfung von Verträgen, auch von Kreditverträgen, eine typische anwaltliche Leistung. Die Prüfung von Werkverträgen darauf, ob die angebotenen Werkleistungen preis... mehr lesen...