Norm: MedienG §33 Abs1
Rechtssatz: Die bereits erfolgte Löschung eines inkriminierten Kommentars hindert die (neuerliche) Anordnung der Löschung nicht. Entscheidungstexte 15 Os 85/19t Entscheidungstext OGH 11.09.2019 15 Os 85/19t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132865 Im RIS seit ... mehr lesen...
Norm: MedienG §33 Abs1MedienG §33 Abs2MedienG §37
Rechtssatz: Die Zulässigkeit eines Antrages nach § 37 MedG ist an Hand des Vorbringens in der Anklage (im Antrag) auf die Wahrscheinlichkeit zu prüfen, ob zumindest ein angeklagter (Mittäter) Täter wegen des Medieninhaltsdeliktes verurteilt werden wird (§ 33 Abs 1 MedG) und/oder ob die Voraussetzungen einer Einziehung im selbständigen Verfahren (§ 33 Abs 2 MedG) vorliegen; und zwar unabhängig da... mehr lesen...
Norm: MedienG §33 Abs1MedienG §33 Abs2MedienG §36 Abs1MedienG §36 Abs2
Rechtssatz: Bei der Einziehung (Beschlagnahme) nach diesen Gesetzesstellen handelt es sich um eine sichernde Maßnahme, deren Zulässigkeit nur daran zu messen ist, ob der inkriminierte Inhalt des Mediums nach allgemeiner Verkehrsauffassung und Lebenserfahrung sinngemäß den objektiven Tatbestand einer strafbaren Handlung herstellt, ohne daß es vorerst auf das Wissen und Wollen... mehr lesen...
Norm: MedienG §33 Abs1 Satz2
Rechtssatz: a) Zufolge § 446 StPO gelten die Voraussetzungen des § 33 Abs 2 MedG auch für das objektivierte Verfahren nach § 33 Abs 1 zweiter Satz MedG. b) Aus welchen
Gründe: ein verurteilendes Erkenntnis im Strafverfahren unterbleibt, ist nur insofern von Belang, als die Nichtverwirklichung des objektiven Tatbestands dafür nicht maßgebend sein darf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MedienG §33 Abs1MedienG §33 Abs4PornG §1 Abs3 CPornG §3 Abs1
Rechtssatz: Videokassetten unzüchtigen Inhalts sind nach § 3 Abs 1 PornG für verfallen zu erklären und nicht nach § 33 Abs 1 MedG einzuziehen; es kommt daher ein Absehen von einer Einziehung unter Erteilung eines Auftrages zur Unkenntlichmachung des unzüchtigen Inhaltes gemäß § 33 Abs 4 MedG nicht in Betracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MedienG §1 Abs1 Z4MedienG §33 Abs1MedienG §33 Abs2PornG §3PornG §4
Rechtssatz: In bezug auf Filme bleibt unbeanstandet, daß sie - weil nicht Druckwerke im Sinne § 1 Abs 1 Z 4 MedG - nach dem PornG (§§ 3, 4) für verfallen erklärt (und nicht nach § 33 Abs 1 oder 2 MedG eingezogen) werden. Entscheidungstexte 10 Os 11/83 Entscheidungstext OGH 01.03.1983 10 Os 11/83 ... mehr lesen...