Norm
MedienG §33 Abs1Rechtssatz
Die bereits erfolgte Löschung eines inkriminierten Kommentars hindert die (neuerliche) Anordnung der Löschung nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132865Im RIS seit
06.12.2019Zuletzt aktualisiert am
06.12.2019