Norm: AHG §9 Abs5
Rechtssatz: Nur in dem Fall, dass eine physische Person als Organ in Anspruch genommen wird, ist gemäß § 9 Abs 5 AHG der Rechtsweg unzulässig. Wird jedoch nicht die physische Person, sondern etwa das beliehene Unternehmen vom Geschädigten in Anspruch genommen, so stellt sich nicht die Frage nach der Rechtswegzulässigkeit, sondern jene nach der Passivlegitimation. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaAHG §1 Cd10AHG §1 FAHG §9 Abs5 AAHG §9 Abs5 G
Rechtssatz: Dem gemäß § 57a KFG Ermächtigten bleibt es - trotz seiner Stellung als Organ - unbenommen, seine werkvertraglichen Erfüllungsansprüche gegen den Besteller geltend zu machen. Dem Besteller bleiben aber aus der mangelhaften Begutachtung abgeleitete Ansprüche gegen den Ermächtigten auf Ersatz von (Folge-)Schäden insofern verwehrt, als solchen Ansprüchen des Bestellers gemäß §... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs5
Rechtssatz: Der Streitgegenstand ist auch für die Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtswegs nach § 9 Abs 5 AHG maßgebend. Entscheidungstexte 1 Ob 1/96 Entscheidungstext OGH 27.02.1996 1 Ob 1/96 Veröff: SZ 69/49 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103860 Dokume... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Abs1 FAHG §1 Abs1 GAHG §9 Abs5
Rechtssatz: Handelte der Beklagte hoheitlich, ist nicht nur dessen Schadenersatzhaftung gemäß § 1 Abs 1 AHG zu verneinen, sondern ist gemäß § 9 Abs 5 AHG gegen ihn als Organ auch der Rechtsweg unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 8/96 Entscheidungstext OGH 30.01.1996 1 Ob 8/96 1 Ob 6/96 Entsc... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs5
Rechtssatz: Bei der Verschuldung eines Verkehrsunfalls durch einen hoheitlich handelnden Lenker kann dieser auch nicht noch von einem Dritten, auf den die Schadenersatzansprüche allenfalls übergegangen sind, belangt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 50/95 Entscheidungstext OGH 30.01.1996 1 Ob 50/95 European Case La... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs5ZPO §230 Abs3
Rechtssatz: Bei der gemäß § 9 Abs 5 AHG erforderlichen Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtswegs gegen ein Organ kommt es nicht darauf an, ob die Klage ausdrücklich auf das AHG oder ausdrücklich nicht darauf gestützt wird. Für die prozessualen Konsequenzen der Bejahung des in § 9 Abs 5 AHG geregelten absoluten Prozesshindernisses ist es auch unmaßgeblich, ob es sich bereits aus der Klageerzählung ergibt oder ers... mehr lesen...