Norm: AHG §1 AAHG §1 BB-VG Art23MRK Art50MRK Art53
Rechtssatz: Außerhalb europäischen Gemeinschaftsrechts besteht ein unmittelbarer Schadenersatzanspruch gegen den Staat wegen legistischen Unrechts nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 231/03g Entscheidungstext OGH 12.08.2004 1 Ob 231/03g Veröff: SZ 2004/118 1 Ob 36/07m Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 AAHG §1 BB-VG Art23MRK Art50MRK Art53
Rechtssatz: Auch die vorbereitende legistische Tätigkeit durch Verwaltungsorgane ist der Gesetzgebung zuzurechnen, sodass weder für Unterlassungen noch für das Verfassen von Gesetzesvorlagen, selbst wenn diese unverändert in ein in der Folge als verfassungswidrig aufgehobenes Gesetz übernommen wurden, nach dem AHG gehaftet wird (Abgehen von 1 Ob 116/97h). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd3BDG §38 Abs2 Satz1
Rechtssatz: Eine im Ergebnis ohne jede substanzielle
Begründung: verfügte Versetzung ist - vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des VwGH zu den Voraussetzungen einer rechtmäßigen Versetzung (Erkenntnis vom 19.11.1997, Zl95/12/0111) - als willkürlich einzustufen. Einem solchen Mangel an jedweder substanziellen
Begründung: im Verwaltungsverfahren kann im Prozess nicht dadurch abgeholfen werden, dass eine - allen... mehr lesen...