Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs1 idF 2014/I/094AlVG 1977 §12 Abs1 Z2 idF 2014/I/094AlVG 1977 §12 Abs2aASRÄG 2014BSVGVwRallg
Rechtssatz: Dafür, dass der Fall von Personen, die infolge einer Tätigkeit der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung unterliegen, dann, wenn das bezogene Einkomm... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs1 idF 2014/I/094AlVG 1977 §12 Abs1 Z2 idF 2014/I/094AlVG 1977 §12 Abs2aASRÄG 2014BSVGVwRallg
Rechtssatz: Dafür, dass der Fall von Personen, die infolge einer Tätigkeit der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung unterliegen, dann, wenn das bezogene Einkomm... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs1 idF 2014/I/094AlVG 1977 §12 Abs1 Z2 idF 2014/I/094AlVG 1977 §12 Abs6ASRÄG 2014BSVG
Rechtssatz: Außerhalb des (auf Pflichtversicherte nach dem BSVG beschränkten) Anwendungsbereichs des mit dem ASRÄG 2014 eingefügten Ausnahmetatbestands für jene Personen, die der Pflichtversicherung in der Pens... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs1 idF 2014/I/094AlVG 1977 §12 Abs1 Z2 idF 2014/I/094AlVG 1977 §12 Abs6ASRÄG 2014BSVG
Rechtssatz: Außerhalb des (auf Pflichtversicherte nach dem BSVG beschränkten) Anwendungsbereichs des mit dem ASRÄG 2014 eingefügten Ausnahmetatbestands für jene Personen, die der Pflichtversicherung in der Pens... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber stellte am 2. Februar 2023 einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Im Antragsformular erwähnte er bei der Frage nach seinen Beschäftigungszeiten eine seit 1. Jänner 2016 ausgeübte (und auch im Antragszeitpunkt weiter bestehende) selbständige Tätigkeit („Ingenieurbüro“) und gab zur Frage nach einem „eigenen Einkommen“ ein „Einkommen aus Selbständigkeit“ in der Höhe von € 400,- an. Weiters gab er zu seinen „Beschäftigungszeiten“ an, er sei von 4. Februar 2020 bis 31. J... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber stellte am 2. Februar 2023 einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Im Antragsformular erwähnte er bei der Frage nach seinen Beschäftigungszeiten eine seit 1. Jänner 2016 ausgeübte (und auch im Antragszeitpunkt weiter bestehende) selbständige Tätigkeit („Ingenieurbüro“) und gab zur Frage nach einem „eigenen Einkommen“ ein „Einkommen aus Selbständigkeit“ in der Höhe von € 400,- an. Weiters gab er zu seinen „Beschäftigungszeiten“ an, er sei von 4. Februar 2020 bis 31. J... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §1AlVG 1977 §15 Abs5AlVG 1977 §3AlVG 1977 §3 Abs1AlVG 1977 §4 Abs1 Z5 ASVG §4 Abs1BSVGGSVG 1978 §2 Abs1 Z4GSVG 1978 §4GSVG 1978 §5 ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §1AlVG 1977 §15 Abs5AlVG 1977 §3AlVG 1977 §3 Abs1AlVG 1977 §4 Abs1 Z5 ASVG §4 Abs1BSVGGSVG 1978 §2 Abs1 Z4GSVG 1978 §4GSVG 1978 §5 ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 27. Oktober 2020 wies die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Braunau (AMS) den Antrag des Revisionswerbers auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld vom 15. September 2020 mangels Erfüllung der Anwartschaft ab. 2 In seiner gegen diesen Bescheid gerichteten Beschwerde brachte der Revisionswerber unter Berufung auf § 14 Abs. 5 AlVG und die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (in der Folge: Verordnung ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 27. Oktober 2020 wies die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Braunau (AMS) den Antrag des Revisionswerbers auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld vom 15. September 2020 mangels Erfüllung der Anwartschaft ab. 2 In seiner gegen diesen Bescheid gerichteten Beschwerde brachte der Revisionswerber unter Berufung auf § 14 Abs. 5 AlVG und die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (in der Folge: Verordnung ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, B-... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, B-... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BSVG; VwGG §30 Abs2; VwGG §35 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BSVG; VwGG §30 Abs2; VwGG §35 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG;BSVG; VwGG §30 Abs2; VwGG §35 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG;BSVG; VwGG §30 Abs2; VwGG §35 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01... mehr lesen...
In der Beschwerde beantragte die Beschwerdeführerin die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Die belangte Behörde erklärte zu diesem Antrag, dem Aufschub des Vollzuges stünden keine zwingenden öffentlichen Interessen entgegen. Die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt wandte sich gegen den Aufschub des Vollzuges und brachte vor, mit Bescheid vom 9. April 2009 sei die Pflichtversicherung der Beschwerdeführerin in der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung nach dem BSVG rechts... mehr lesen...
In der Beschwerde beantragte die Beschwerdeführerin die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Die belangte Behörde erklärte zu diesem Antrag, dem Aufschub des Vollzuges stünden keine zwingenden öffentlichen Interessen entgegen. Die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt wandte sich gegen den Aufschub des Vollzuges und brachte vor, mit Bescheid vom 9. April 2009 sei die Pflichtversicherung der Beschwerdeführerin in der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung nach dem BSVG rechts... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 29. März 2004 wurde dem zu AW 2004/08/0008 protokollierten Antrag auf aufschiebende Wirkung keine Folge gegeben, weil der Antrag jede Begründung: vermissen ließ. Der nunmehr vorliegende Antrag wendet sich zum einen gegen die im genannten Beschluss vertretene Auffassung, ein solcher Antrag sei begründungsbedürftig. Insoweit ist auf den Antrag, dessen Verfasser sowohl die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbar... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 29. März 2004 wurde dem zu AW 2004/08/0008 protokollierten Antrag auf aufschiebende Wirkung keine Folge gegeben, weil der Antrag jede Begründung: vermissen ließ. Der nunmehr vorliegende Antrag wendet sich zum einen gegen die im genannten Beschluss vertretene Auffassung, ein solcher Antrag sei begründungsbedürftig. Insoweit ist auf den Antrag, dessen Verfasser sowohl die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbar... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BSVG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versicherungspflicht nach dem BSVG - Mit Beschluss vom 29. März 2004 wurde dem zu AW 2004/08/0008 protokollierten Antrag auf aufschiebende Wirkung keine Folge gegeben, weil der Antrag jede
Begründung: vermissen ließ. Der nunmehr vorliegende Antrag auf aufschiebende Wirkung wendet sich ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BSVG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versicherungspflicht nach dem BSVG - Mit Beschluss vom 29. März 2004 wurde dem zu AW 2004/08/0008 protokollierten Antrag auf aufschiebende Wirkung keine Folge gegeben, weil der Antrag jede
Begründung: vermissen ließ. Der nunmehr vorliegende Antrag auf aufschiebende Wirkung wendet sich ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BSVG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versicherungspflicht nach dem BSVG - Mit Beschluss vom 29. März 2004 wurde dem zu AW 2004/08/0008 protokollierten Antrag auf aufschiebende Wirkung keine Folge gegeben, weil der Antrag jede
Begründung: vermissen ließ. Unabhängig davon, ob es zutrifft, dass sich die tatsächlichen Verhält... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BSVG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versicherungspflicht nach dem BSVG - Mit Beschluss vom 29. März 2004 wurde dem zu AW 2004/08/0008 protokollierten Antrag auf aufschiebende Wirkung keine Folge gegeben, weil der Antrag jede
Begründung: vermissen ließ. Unabhängig davon, ob es zutrifft, dass sich die tatsächlichen Verhält... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der im Rubrum der vorliegenden Beschwerde gestellte Antrag ist im Schriftsatz nicht ausgeführt. Es war daher wie im Spruc... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der im Rubrum der vorliegenden Beschwerde gestellte Antrag ist im Schriftsatz nicht ausgeführt. Es war daher wie im Spruc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin studiert seit dem Wintersemester 1988/89 die Studienrichtung Russisch und Polnisch an der Universität Wien. Mit Bescheid vom 9. Oktober 1992 sowie vom 16. November 1993 gewährte die Studienbeihilfenbehörde - Stipendienstelle Wien der Beschwerdeführerin Studienbeihilfe in der Höhe von S 9.000,-- für das Studienjahr 1992/93 bzw. S 6.700,-- für das Studienjahr 1993/94 sowie jeweils Fahrtkostenbeihilfe in der Höhe von S 300,-- pro Monat. In dem dem Studienjahr 1... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin studiert seit dem Wintersemester 1988/89 die Studienrichtung Russisch und Polnisch an der Universität Wien. Mit Bescheid vom 9. Oktober 1992 sowie vom 16. November 1993 gewährte die Studienbeihilfenbehörde - Stipendienstelle Wien der Beschwerdeführerin Studienbeihilfe in der Höhe von S 9.000,-- für das Studienjahr 1992/93 bzw. S 6.700,-- für das Studienjahr 1993/94 sowie jeweils Fahrtkostenbeihilfe in der Höhe von S 300,-- pro Monat. In dem dem Studienjahr 1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte61/01 Familienlastenausgleich62 Arbeitsmarktverwaltung63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze67 Versorgungsrecht72/13 Studienförderung
Norm: AlVG 1977;BSVG;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;FamLAG 1967;GehG 1956 §13a;HVG §58 Abs1;KOVG 1957 §54 Abs1;PG 1965 §39;StGG Art2;StudFG 1992 §41 Abs1;StudFG 1992 §49 Abs3;StudFG 1992 §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte61/01 Familienlastenausgleich62 Arbeitsmarktverwaltung63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze67 Versorgungsrecht72/13 Studienförderung
Norm: AlVG 1977;BSVG;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;FamLAG 1967;GehG 1956 §13a;HVG §58 Abs1;KOVG 1957 §54 Abs1;PG 1965 §39;StGG Art2;StudFG 1992 §41 Abs1;StudFG 1992 §49 Abs3;StudFG 1992 §... mehr lesen...