Begründung: Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern vom 3.9.1996 wurde der Antrag vom 3.6.1996 auf vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit nach § 122c BSVG abgelehnt, weil der am 2.8.1941 geborene Kläger am Stichtag 1.9.1996 das 57. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Der Kläger begehrt die abgelehnte Leistung mit der
Begründung: , er habe am 2.8.1996 das 55. Lebensjahr vollendet. Der Stichtag falle aber bereits unter die neue Regelung der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 2.8.1941 geborene Kläger hat am 2.8.1996 das 55. Lebensjahr vollendet und ist infolge Krankheit und anderer Gebrechen bereits seit diesem Zeitpunkt außerstande, einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, die eine ähnliche Ausbildung oder gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten wie die Erwerbstätigkeit als Landwirt erfordert, welche zuletzt vom Kläger durch mindestens 60 Kalendermonate ausgeübt wurde. Die persönliche Arbeitsleistung des Kläge... mehr lesen...
Norm: ASVG §253d BSVG §124 Abs2 GSVG §133 Abs2 ASVG § 253d gültig von 01.01.1998 bis 30.06.2000 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 43/2000 ASVG § 253d gültig von 01.01.1998 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/1997 ASVG § 253d gültig von 01.11.1996 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Norm: BSVG §124 Abs2 GSVG §129 GSVG §133 Abs2 BSVG § 124 heute BSVG § 124 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 BSVG § 124 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 BSVG § 124 gülti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung § 47 Abs 1 ASGG läßt die Beschränkung des Revisionsrekurses gemäß § 528 Abs 2 Z 3 ZPO unberührt. Danach ist der Revisionsrekurs über den Kostenpunkt jedenfalls unzulässig. Das Rechtsmittel war daher, soweit es sich gegen die Kostenentscheidung des Berufungsgerichtes wendet, zurückzuweisen. Paragraph 47, Absatz eins, ASGG läßt die Beschränkung des Revisionsrekurses gemäß Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 3, ... mehr lesen...
Begründung: Der am 30.3.1940 geborene Kläger schloß das Studium der Allgemeinmedizin ab, in der Folge absolvierte er einen zahnärztlichen Lehrgang mit abschließender Staatsprüfung und übte seit 1967 ausschließlich die Tätigkeit eines Zahnarztes aus, zumindest während der letzten 60 Kalendermonate vor dem Stichtag (1.11.1993) als freipraktizierender Zahnarzt mit eigener Ordination (bestehend aus zwei Behandlungsräumen, einem Wartezimmer und einem Laborraum für technische Arbeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 15.7.1940 geborene Klägerin war von Oktober 1970 bis Februar 1992 selbständige Fleischermeisterin in einem von ihr seit 1977 geführten Unternehmen mit einigen Filialen. Die Anzahl der Beschäftigten verringerte sich von ca 45 bei Betriebsübernahme 1977 auf zuletzt ca 30 im Jahr 1990. Aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes des Gatten der Klägerin, der ebenfalls als Fleischermeister im Betrieb beschäftigt und für den Bereich Erzeugung zuständig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 12.1.1941 geborene Klägerin hat den Beruf einer Bürokauffrau erlernt und übernahm nach dem Tod ihres Mannes im Jahre 1977 dessen Schlosserei- und Metallbaubetrieb mit damals 8 Mitarbeitern und führte diesen bis 1992 mit einem Personalstand von 12 bis 20 Personen als Witwenfortbetrieb weiter. Im Juli 1990 mußte wegen eines Myosarkoms die Gebärmutter entfernt werden, wobei ihr der Frauenarzt dringend riet, aus gesundheitlichen Gründen den Betrieb aufz... mehr lesen...
Norm: BSVG §124 Abs2GSVG idF 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §133 Abs2 BSVG § 124 heute BSVG § 124 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 BSVG § 124 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 ... mehr lesen...
Begründung: Der am 14.6.1939 geborene Kläger absolvierte nach Beendigung der Pflichtschule die Tischlerlehre und war nach Ende der Lehrzeit bis Dezember 1969 mit Unterbrechungen bei verschiedenen Arbeitgebern als Tischler beschäftigt. Mit 1.1.1970 machte er sich als Tischlermeister selbständig. Er führte eine Bau- und Möbeltischlerei mit Betriebsräumlichkeiten von ca 300 m2 und beschäftigte bis zu 5 Mitarbeiter. Daneben verfügte der Kläger über eine Gewerbeberechtigung für Möb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 14.9.1992 lehnte die Beklagte den am 15.1.1992 gestellten Antrag des Klägers auf Erwerbsunfähigkeitspension mit der
Begründung: ab, er gelte nicht als erwerbsunfähig iS des § 133 Abs 1 und 2 GSVG. Mit Bescheid vom 14.9.1992 lehnte die Beklagte den am 15.1.1992 gestellten Antrag des Klägers auf Erwerbsunfähigkeitspension mit der
Begründung: ab, er gelte nicht als erwerbsunfähig iS des Paragraph 133, Absatz eins und 2 GSVG. Das Erstgericht... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 27.2.1991 stellte die beklagte Partei aufgrund des Antrages vom 7.11.1990 fest, daß der am 26.8.1935 geborene Kläger nicht erwerbsunfähig iS des § 124 Abs 1 und 2 BSVG sei. Er könne noch einem regelmäßigen Erwerb nachgehen. Wegen der Betriebsgröße sei seine persönliche Arbeitsleistung zur Aufrechterhaltung des Betriebes nicht notwendig. Mit Bescheid vom 27.2.1991 stellte die beklagte Partei aufgrund des Antrages vom 7.11.1990 fest, daß der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vom 22.Juli 1988 wurde über den gemäß § 133 a GSVG am 11.4.1988 gestellten Feststellungsantrag dahin entschieden, daß Erwerbsunfähigkeit des Klägers gemäß § 133 GSVG nicht vorliege. Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vom 22.Juli 1988 wurde über den gemäß Paragraph 133, a GSVG am 11.4.1988 gestellten Feststellungsantrag dahin entschi... mehr lesen...
Norm: ABGB §90 BSVG §124 Abs2 ABGB § 90 heute ABGB § 90 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ABGB § 90 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 90 gültig von 01.01.1976 bis ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern vom 24. April 1990 wurde auf Grund des Antrages der Klägerin vom 23. Jänner 1990 festgestellt, daß sie nicht erwerbsunfähig sei (§§ 124, 124 a BSVG). Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern vom 24. April 1990 wurde auf Grund des Antrages der Klägerin vom 23. Jänner 1990 festgestellt, daß sie nicht erwerbsunfähig sei (Paragraphen 124, 124, a BSVG). Die Klägerin erhob dagegen r... mehr lesen...
Norm: BSVG §124 Abs2 GSVG §133 Abs2 idF 19. GSVGNov BGBl 1993/336 BSVG § 124 heute BSVG § 124 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 BSVG § 124 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 6.2.1989 stellte die beklagte Partei auf Grund des Antrages des Klägers vom 14.11.1988 nach § 124a BSVG fest, daß er nicht erwerbsunfähig iS des § 124 leg cit sei, weil er noch mittelschwere, gelegentlich auch schwere Arbeiten ohne zusätzliche Arbeitspausen verrichten könne. Mit Bescheid vom 6.2.1989 stellte die beklagte Partei auf Grund des Antrages des Klägers vom 14.11.1988 nach Paragraph 124 a, BSVG fest, daß er nicht erwerbsunfähig iS des Paragra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 10.5.1989 stellte die beklagte Partei auf Antrag des Klägers vom 18.1.1989 gemäß § 124 a BSVG fest, daß er nicht erwerbsunfähig iS des § 124 BSVG sei. Nach dem Ergebnis der ärztlichen Untersuchungen könne er noch leichte und gelegentlich mittelschwere Arbeiten vorwiegend in geschlossenen Räumen verrichten. Die Voraussetzungen des § 124 Abs 2 BSVG seien nicht gegeben, weil die persönliche Arbeitsleistung des Klägers zur Aufrechterhaltung des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, daß der Kläger noch nicht erwerbsunfähig iS des § 124 Abs 2 BSVG ist, weil er den Betrieb trotz Verminderung seiner Leistungsfähigkeit noch rentabel hätte weiterführen können, ist richtig (§ 48 ASGG). Ergänzt sei: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, daß der Kläger noch nicht erwerbsunfähig iS des Paragraph 124, Absatz 2, BSVG ist, weil er den Betrieb trotz Verminderung seiner Leistungsfähigke... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 18.3.1987 lehnte die beklagte Partei den Antrag des am 8.10.1931 geborenen Klägers vom 31.10.1986 auf Erwerbsunfähigkeitspension nach § 123 BSVG ab, weil er noch leichte und mittelschwere Arbeiten ohne zusätzliche Arbeitspausen verrichten könne und daher nicht dauernd erwerbsunfähig sei. Mit Bescheid vom 18.3.1987 lehnte die beklagte Partei den Antrag des am 8.10.1931 geborenen Klägers vom 31.10.1986 auf Erwerbsunfähigkeitspension nach Paragraph 123... mehr lesen...
Norm: BSVG §124 Abs2 GSVG §133 Abs2 idF 19.GSVGNov BGBl 1993/336 BSVG § 124 heute BSVG § 124 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 BSVG § 124 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 ... mehr lesen...
Norm: BSVG §124 Abs2 BSVG § 124 heute BSVG § 124 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 BSVG § 124 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 BSVG § 124 gültig von 01.01.2014 bis 31.12... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 11.Oktober 1930 geborene Kläger bewirtschaftete bis 31. Mai 1987 eine Landwirtschaft im Ausmaß von rund 42 ha, davon etwa 33 ha Eigenfläche und 9 ha Pachtfläche. Der Einheitswert des Betriebes beträgt S 610.000, jener der Eigenfläche S 510.000. Es wird Viehhaltung mit 350 Mast- und Zuchtschweinen, deren Fütterung und Ausmistung von Hand erfolgt, sowie auf den leicht zu bewirtschaftenden Flächen der Anbau von Getreide, Mais und Sojabohnen betrieben. De... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhaltes durch das Berufungsgericht ist richtig (§ 48 ASGG). Ergänzt sei, daß bei der Prüfung der Erwerbsunfähigkeit iS des § 124 Abs 2 BSVG von jener Erwerbstätigkeit auszugehen ist, die der Versicherte zuletzt durch mindestens 60 Kalendermonate ausgeübt hat. Diese Tätigkeit ist auch für die Prüfung der Zumutbarkeit einer anderweitigen Erwerbstätigkeit als Ve... mehr lesen...
Norm: BSVG §124 Abs2 GSVG §133 Abs2 BSVG § 124 heute BSVG § 124 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 BSVG § 124 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 BSVG § 124 gültig von 01.01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 1.September 1987 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension ab. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger ab 1.September 1987 eine Erwerbsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren. Es stellte fest, daß der am 22.März 1929 geborene Kläger noch alle leichten und mittelschweren Arbeiten im Sitzen, Gehen und Stehen ohne Einhaltung von Arbeitspausen, die ... mehr lesen...