RS OGH 1995/2/28 10ObS293/94, 10ObS107/98b, 10ObS124/01k

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Veröffentlicht am 28.02.1995
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Norm

BSVG §124 Abs2
GSVG idF 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §133 Abs2

Rechtssatz

Die Zahl der Arbeitnehmer ist zwar ein Kriterium dafür, ob die persönliche Mitarbeit des Unternehmensinhabers erforderlich ist, doch nicht das einzige. Es kommt hiebei auf Art, Umfang und Struktur des Unternehmens an. Die bloße Zahl der Mitarbeiter sagt nichts darüber aus, ob und in welchem Umfang der Arbeitsbereich des Unternehmensinhabers delegiert werden könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085914

Dokumentnummer

JJR_19950228_OGH0002_010OBS00293_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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