Norm: EO §402 Abs1 CEO §402 Abs4 CZPO §519 Abs1 Z1 GZPO §528 Abs1 AZPO §528 Abs1 Z1 A
Rechtssatz: § 402 Abs 1 letzter Satz EO bildet die einzige Ausnahme von der gemäß § 402 Abs 4 in Verbindung mit § 78 EO anzuwendenden Bestimmung des § 528 ZPO. Es fehlt somit an der Voraussetzung einer planwidrigen Gesetzeslücke für eine Analogie zu § 519 Abs 1 Z 1 ZPO, welche auf die Fälle einer abschließenden Erledigung eines Rechtsschutzbegehrens zu beschrä... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §402 Abs4 CZPO §43ZPO §50
Rechtssatz: Die Beklagten haben im Rechtsmittelverfahren verbundene Schriftsätze für Hauptverfahren und Provisorialverfahren eingebracht, die jeweils mit einem Anteil von 25 Prozent (unter Zugrundelegung der Bemessungsgrundlage im Rekursverfahren beziehungsweise Revisionsrekursverfahren) dem Provisorialverfahren zuzurechnen waren. Entscheidungstexte 4 ... mehr lesen...
Norm: EO §402 Abs1 CEO §402 Abs2 CEO §402 Abs4 C
Rechtssatz: Bestätigt das Gericht zweiter Instanz die ohne Anhörung des Antragsgegners erfolgte Abweisung eines Teils eines Sicherungsbegehrens, ist der Revisionsrekurs dagegen jedenfalls unzulässig. Das gilt nur dann nicht, wenn der bestätigende und der abändernde Teil des rekursgerichtlichen Beschlusses - bei richtiger rechtlicher Beurteilung - in einem unlösbaren Sachzusammenhang stehen, sodas... mehr lesen...
Norm: EO §394 Abs1EO §402 Abs4ZPO §273
Rechtssatz: Für das Verfahren nach § 394 EO gelten, soweit der zweite Teil der Exekutionsordnung keine besonderen Bestimmungen enthält, die Bestimmungen für das Exekutionsverfahren. Das Gericht ist an die Anträge und an das Vorbringen des Gegners der gefährdeten Partei gebunden; es darf nicht mehr und auch nicht etwas anderes zusprechen. Der Sachverhalt ist - unbeschadet der auch in einem Verfahren mit Unt... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §402 Abs1 CEO §402 Abs2 CEO §402 Abs4 CZPO §528 Abs1 KZPO §528 Abs2 KZPO §528 Abs1 Z1 LZPO §528 Abs2 Z1a LZPO §528 Abs2a L
Rechtssatz: § 402 Abs 1 EO durchbricht die generellen Beschränkungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes im Provisorialverfahren nur insofern, als der Revisionsrekurs - entgegen § 528 Abs 2 Z 2 ZPO - auch gegen bestätigende Beschlüsse der zweiten Instanz zulässig ist. Alle übrigen Rechtsmittelbeschrä... mehr lesen...