Norm: ZPO §508ZPO §528 Abs2 Z1aEO §78EO §402 Abs4
Rechtssatz: Der Antrag auf nachträgliche Zulassung des ordentlichen Revisionsrekurses, der mit der Ausführung des ordentlichen Revisionsrekurses zu verbinden ist, muss hinreichend erkennen lassen, warum der ordentliche Revisionsrekurs - entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichts - für zulässig erachtet wird. Im Hinblick auf §§ 78, 402 Abs 4 EO gilt dies auch für das Provisorialverfahren. ... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §394 Abs2EO §402 Abs4ZPO §528 Abs2 Z2 B
Rechtssatz: Gegen die Bestätigung der Abweisung eines Antrags auf Verhängung einer Mutwillenstrafe nach § 394 Abs 2 EO ist ein Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO iVm §§ 78, 402 Abs 4 EO jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 107/07z Entscheidungstext OGH 10.07.2007 4 Ob 107/07z ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs3ZPO §526 Abs3EO §78EO §382fEO §402 Abs4JN §58 Abs1
Rechtssatz: Mit dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382f EO wird die Schaffung einer zeitlich nicht exakt begrenzten Zahlungsverpflichtung - im Regelfall bis zur rechtskräftigen Beendigung des Kündigungs- oder Räumungsstreits - begehrt. Die Bewertung hat daher nach der zwingenden Vorschrift des § 58 Abs 1 JN zu erfolgen. Entscheid... mehr lesen...