Norm: EO §402 Abs2EO §402 Abs4ZPO §528 Abs2 Z2 BZPO §528 Abs2 Z2 C6
Rechtssatz: Der Revisionsrekurs gegen die Bestätigung einer ohne vorherige Anhörung des Verfügungsgegners ausgesprochenen Zurückweisung eines Sicherungsantrags aus formellen Gründen ist jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 226/02w Entscheidungstext OGH 25.10.2002 1 Ob 226/02w ... mehr lesen...
Norm: EO §402 Abs1 CEO §402 Abs2 CEO §402 Abs4 C
Rechtssatz: Bestätigt das Gericht zweiter Instanz die ohne Anhörung des Antragsgegners erfolgte Abweisung eines Teils eines Sicherungsbegehrens, ist der Revisionsrekurs dagegen jedenfalls unzulässig. Das gilt nur dann nicht, wenn der bestätigende und der abändernde Teil des rekursgerichtlichen Beschlusses - bei richtiger rechtlicher Beurteilung - in einem unlösbaren Sachzusammenhang stehen, sodas... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §402 Abs1 CEO §402 Abs2 CEO §402 Abs4 CZPO §528 Abs1 KZPO §528 Abs2 KZPO §528 Abs1 Z1 LZPO §528 Abs2 Z1a LZPO §528 Abs2a L
Rechtssatz: § 402 Abs 1 EO durchbricht die generellen Beschränkungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes im Provisorialverfahren nur insofern, als der Revisionsrekurs - entgegen § 528 Abs 2 Z 2 ZPO - auch gegen bestätigende Beschlüsse der zweiten Instanz zulässig ist. Alle übrigen Rechtsmittelbeschrä... mehr lesen...